Topographia Saxoniae Inferioris:Oldeslo

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Topographia Germaniae
Oldeslo (heute: Bad Oldesloe)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 189–190.
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Oldeslo /

Nicht weit von Reynefeld / zwischen Lübeck/ vnd Hamburg / jedoch Lübeck näher / gelegen; von welchem Stättlein Andreas Angelus, in der Holsteinischen offt angezogenen Stätt-Chronick / cap. 14. also schreibet: Etliche meynen / daß Oldeslo daher den Nahmen habe / daß es sehr alt sey. Es ligt aber diß Stättlein im Lande Wagria / zwischen zweyen Wassern / die Trawe / vnd Beske. Wer Oldeslo gebawet / ist nirgend beschrieben. Daß es aber etlich mal eingenommen / vnd erobert / schreibet Krantzius, in seiner Saxonia, wie daselbst zu finden. Doch will ich hievon auch mit wenig Worten Meldung thun. Als Graff Guntzel von Schwerin / vnd die Wendische Herren / wider Graff Johansen in Holstein / Adolphi deß Vierten Sohn / zogen / kamen Sie gen Oldeslo / (diß war damals die Gräntze deß Landes Holstein / vnd der Wandalen /) dahin der Graff / sein Land zu schützen / ein Kriegsvolck gesetzet hatte. Es kamen aber die Feinde viel stärcker / denn daß Sie eine geringe Besatzung daselbst vermochte abzutreiben. Darumb nahmen Sie das Stättlein ein / fiengen der Holsteiner etliche / vnd etliche / so sich nicht ergeben wolten / schlugen Sie todt / die andern trieben Sie in die Flucht. Als auch / auff eine Zeit / Hertzog Gerhardus zu Sleßwick / diß Nahmens der Erste / Nicolaus, vnd Adolphus, die Graven auß Holstein / sampt beyder Stätte / Lübeck / vnd Hamburg / Gesandten / zu Handlungen gefordert wurden gen Oldeslo / darinnen Sie vom Friede / vnd Sicherheit derer / so durch die Lande raiseten / Handlungen fürnahmen / schlugen sich / vnter deß / viel Strassenräuber / hauffenweise / zusammen / macheten sich nahe an Oldeslo / vnd trieben der Burger Viehe hinweg. Wie solches für die / so zu Handlungen / vnd Rechtschlagen / zusammen kommen waren / kam / sahen Sie sich vmb / was Sie für Rüstung hätten / die dann zum Kriege gar nicht bequem war / Sintemal Sie zu friedsamen Handlungen waren außgezogen: Doch / als Sie höreten / daß derer von Lübeck Hauptmann einen gerüsten Hauffen zu Felde ligen hätte / nahmen Sie denselbigen zu sich / vnd eileten den Feinden nach / wie starck Sie vermochten. Da Sie nun nahe bey Ihnen kamen / satzten Sie mit Gewalt auff Sie zu / nahmen Ihnen erstlich das Viehe wieder / vnd satzten darnach zu den hintersten ein / vnd hawen etliche zu boden; die andern aber verlieffen sich in die Püsche / dardurch Ihnen die Reuter nicht kunten nachfolgen. Zur Zeit König Erichs in Dennemarck / der sonst ein geborner Hertzog in Pommern war / brante Hertzog Erich in Sachsen / der es mit Holstein nicht gut meynete / das Stättlein Oldeslo gar auß. Das Oldeslohische Wappen / oder Insiegel / ist ein grosses Nesselblat / in derer mitten / in einem besondern Schilde / S. Petrus mit einem Schlüssel stehet. Biß hieher Angelus. Hans Regkmann / in der Lübeckischen Chronick / sagt pag. 82. daß Oldeslo Anno 1475. auch außgebronnen. In der Braunschweigischen Chronick stehet pag. 142. daß Hertzog Heinrich der Löw in Sachsen / die Saltzbrunnen zu Oldenschlo (damaln Graff Adolphen zu Holstein / vnd Schauenburg gehörig) verstopffen lassen / auff daß die Saltze vnter dem Berge / vnd Burg Lüneburg / desto gänger würden. Cyriacus Spangenberg / in seiner Schauenburgischen Chronick / referirt Oldeslo zum Lübeckischen Bistumb / vnd sagt / daß Anno 1460. allhie / zwischen König Christian dem Ersten von Dennemarck / gebornen Graven zu Oldenburg / so die Holsteinische Länder eingenommen; vnd den Graven von Schauenburg / deren Vor Eltern Sie vorhin besessen / ein Vertrag auffgerichtet worden. Vnd dann schreibet Joh. [190] Isacius Pontanus, in seinem Werck / von den Dänischen Sachen / daß Hertzog Bernhard zu Sachsen / das gantze Ratecovische Refier / so / vor Zeiten / Hertzog Heinrichen dem Löwen / zu Sachsen / zustunde / wie auch Oldeslo / eingenommen: Er habe aber alles / auff Befelch Keyser Heinrichs deß Sechsten / dem Graff Adolphen von Holstein / restituiren müssen: Anno 1247. habe König Erich / zugenant Plogpenning / auß Dennemarck / Oldeslo eingenommen: Vnd im 7. Buch / am 457. blat / sagt Er also: Oldesloam Jonannes Vagriae Comes, dato decem millium argenti marcarum pretio, à Tralovensibus sibi possidendam accepit. Im December deß Jahrs 1643. haben die Schwedisch-Torstensohnische dieses Stättlein eingenommen / so im folgenden. 44. Jahr beeden Partheyen Quartier geben müssen. Anno 1646. hat das Wetter allhie sechs gantze Häuser / neben einander zerschmettert / vnd abgebrant.