Topographia Sueviae: Maulbrunn

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Topographia Germaniae
Maulbrunn (heute: Maulbronn)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 127–128.
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Maulbrunn /

Ein vornehmes Closter Cistertzer Ordens / fast auff halben Weg zwischen Pfortzheim / vnd Bretten / gelegen. Bischoff Guntherus von Speyer / ein Graff von Leiningen / hat An. 1148. Herrn Waltern von Lammersheim / die Gegend vmb diesen Ort zum Eygenthumb geschenckt / darauff diß Closter erbawet; so das Jahr zuvor an einem andern / aber nicht bequemen Ort / von jhme angefangen worden. Es hat vorhin auch die Probstey Päris / oder Peris / am Vogesischen Gebürg / so jetzt vnter dem Hauß Oesterreich / hieher gehört; so aber / durch Vertrag / wider davon kommen. Im Pfältzischen Krieg / ist Anno 1504. Maulbrunn an Würtemberg gelangt / nach dem zuvor auch Würtemberg solches Closters Advocat vnd Schutzherr gewesen; aber / zun Zeiten Käysers Caroli IV. an Pfaltz kommen war. Es ist gleichwol noch Pfaltz Schutzherr etlicher Dörffer / so zu disem Closter gehören; deßwegen auch dieselbe der ChurPfaltz jährlich gewisse Dienst laisten müssen; wie Magerus, de Advocatia Armata, cap. 14. num. 260. fol. 633. schreibet; vnd c. 3. num. 226. fol. 90. sagt / daß der Hertzog von Würtemberg solche Dörffer / deren drey / mit jhren Innwohnern / wegen der Gräntzen / der ChurPfaltz / durch einen sonderbaren Vertrag / in den Schutz geben habe. Beym Limnaeo tom. 4. de J. publ. p. 507. stehet also: Das Closter Maulbrunn / ist vor Jahren / dem Land Würtemberg verwandt gewesen / aber circa annum 1369. vnd 1370. biß auff etliche wenige jura, so Würtemberg verblieben / an ChurPfaltz / vnd hernach Anno 1504. wider an Würtemberg gelangt. Vide gründlichen Beweiß / daß die Praelaturen / vnd Clöster / deß Hertzogthumbs Würtemberg / vor 90. 100. vnd mehr Jaren / zu dem Land / vnd Hertzogthumb / gehörig gewesen / pag. 22. Es ist das Closter mit Mauren vnd Thürnen vmbgeben / vnd ligt obgedachter Bischoff / mit dieser Grabschrifft: Praesul Guntherus, Pater est fundaminis hujus: darinn begraben. Der Hertzog von Würtemberg / hat / nach desselben Reformation / in solchem Anno 1564. zwischen seinen / vnnd den Pfältzischen Theologus, ein Colloquium, anstellen; sonsten aber ein gute Schul daselbst auffrichten / vnd bey solcher 32. Jünglinge vnter einem Evangelischen Abbt / vergebens vnterhalten lassen. Es ist aber vor etlichen [128] Jahren / es allhie in einen andern Stande gerathen / vnd hat dieses Closter wieder einen Römisch-Catholischen Abbt bekommen; wiewol Anno 49. vermög deß getroffenen General-Friedens / dasselbe Ihr Fürstl. Gn. dem Herrn Hertzogen zu Würtemberg / etc. restituirt worden ist. Es befindet sich solches in der ReichsMatricul Monatlich auff 5. zu Roß / vnd 22. zu Fuß / oder 148. Gülden / vnd zum CammerGericht / jährlich auff 208. fl. nach der Erhöhung / angeschlagen; ist aber / wie man berichtet / Rechthängig. Sihe Crusium part. 2. Annal. Suev. lib. 10. capite 8. daselbst er auch die Aebbte allhie / (deren der erste Dietherus geheissen) setzet / vnd part. 3. lib. 5. cap. 5. Item: Christophorum Lehman / in der Speyrischen Chronick / libro 5. capite 53. vnd obgedachten Magerum.