Topographia Superioris Saxoniae: Erfurt
Ist das Haupt in Thüringen / vnd eine vnder den grösten Stätten in gantzem Teutschlandt / so auch ein grosses Gebieth hat; daher die Bawren hierumb sagen / Erfurt ist kein Statt / sondern ein gantzes Land; das ist / Erfurt ist nicht nur eine Statt / sondern auch ein Land. Abraham Sauer sagt am 170. Blat / seye grösser als Cöln. Man wil / daß sie drey Herrschafften; auff die 70. oder 72. Dörffer / schöne Flecken / wie Stättlein (darunder das Schloß / vnd Flecken / Mülberg / so vor Zeiten eygene Graven gehabt; die Herrschafft / vnd Gebieth Vargila / oder Värila / jetzt Lautenburg / wie Bange sagt / genant / vnd Grossen Sömmerda seyen) vnder ihr habe. Das Wasser Hiera / Jera / oder Gera / laufft dardurch; von welchem theils den Nahmen Hierafurt / oder Erfurt; Andere von einem Müller / Nahmens Erff / welcher den Leuthen den Furt durchs besagte Wasser Jera gewiesen / vnd bey Nachts ein Liecht auffgestecket habe; P. Bertius aber / von dem in gantz Thüringen sehr alten / vnd bekandten Schloß Erffa. 7. Meylen von der Statt gelegen / dessen Herr vor Zeiten die Zollgerechtigkeit allhie gehabt habe / herführen. Irenicus nennts Hercinofordiam, Andere Ierofordiam; theils / als Dresserus, wollen / daß sie vor Zeiten Merbigsburg / oder Meersvigsburg geheissen habe. Vnd sagt Nicol. Serarius de gestis S. Kiliani, notat. 7. also: Erphordiensis mons olim quidem Mervigisburgk vocabatur, sed à Dagoberto Francorum Rege, mons S. Petri, uti apud Schaffnaburgensem scribitur, nominatus est. Also ist man auch wegen der Zeit / darin sie erbawet worden / nicht einig; in deme Michael Neander wil / daß sie in einem Jahr mit Venedig erbawet worden / deren Anfang aber auch nicht gewiß ist. Gemelter Dresserus vermeint / daß Erfurt vmbs Jahr Christi 400. ihren geringen Anfang bekommen / so hernach von den Fränckischen Königen / wie auch von Adelichen Geschlechten / vermehret worden seye. Andere wollen / daß der H. Bonifacius allhie geprediget / vnnd viel zum Christlichen Glauben in solcher Heyden Statt / wie sie damals genant worden / bekehrt; auch den Domb / oder vnser Frawen Kirchen allhie erbawet habe. Theils vermeinen / S. Peters Closter auff dem Berg allhie seye vom König Dagoberto auß Franckreich Anno 637. oder 38. erbawet worden: Andere aber schreiben solchen Baw dem König Pipino zu / welcher Herr in Thüringen gewesen. Vnd dann / so wollen theils / daß erst deß Keysers Othonis I. Sohn / Ertzbischoff Wilhelm zu Mäyntz / als deme der Vatter Erfurt / sampt dem Lande Thüringen geben / sie recht erbawet habe; wiewol die Statt allererst vmbs Jahr 1163. (al. 1066.) mit Mawren vmbgeben worden seye. Iohannes Bang / in der Thüringischen Chronick schreibet / daß vmbs Jahr 1126. Erfurt noch vnbemawert gewesen. vnd p. 59. seq. sagt er also: Erfurt ließ Bischoff Conrad von Mäyntz Anno 1154. bemawren / vnd machte eine Statt darauß / mit einer schönen Mawren / vnnd Thürnen; aber Anno 1165. bekam Landgraff Ludwig in Thüringen / vom Keyser Friderico Befelch / daß er solte für Erfurt ziehen / vnnd die Mawren wider niderreissen / so auch geschach / welche vom Bischoff Christian hernach wider gebawet worden. Vnd daher hat ein Ertzbischoff zu Mäyntz noch [76] heutigs Tags allhie zu gebiethen / seine Gerechtigkeit / vnnd Gefälle; deme auch die Burger Jährlich schwören / daß sie seine Gerechtigkeit nicht schmälern / sondern getrewlich Handhaben wollen. Iohannes Angelius Werdenhagen sagt / daß sie / durch Freyheiten / niemahls so hoch habe können gebracht werden / daß sie nur den geringsten Reichs-Stätten hette mögen verglichen werden: Vnd obwoln sie Anno 1584. in einer besondern Schrifft / ihre Gerechtigkeit vnnd Freyheit / habe erweisen wollen / so habe sie doch am Cammergericht nichts erhalten; sondern (weil diese Statt von alters her dem Heyligen Martino, Mäyntzischen Patrono, vnd gemeltem Stifft / vnd Ertzbischoff / zuständig / so ihr rechter Erbherr / auch Rath / vnnd Gemein daselbsten solchem Stifft mit Trewen / vnd Ayden / in Form / wie vor alters herkommen / verwand / vnd von demselben mit etlichen Freyheiten begnadet / vnd begabet /) seye daselbst dieser Spruch ergangen: daß Rathmeister / vnd Rath der Statt Erfurt nicht gebürt / noch geziemt habe / so viel die Statt Erfurt / dero Burger / vnd Einwohner / belanget / die Chur- vnd Fürsten zu Sachsen zu Herren auffzunehmen. Dann die samptliche Hertzogen zu Sachsen den Schutz / vnnd das Geleyd allda / sampt einem Jährlichen Schutzgelt haben. Es will aber Iohannes Limnaeus, daß die von Erfurt die Sächsische Fürsten zu Schutzherren mit gutem Recht erwöhlet haben; dieweil der Ertz-Bischoff von Mäyntz ein vmbschribene / vnnd limitirte Iurisdiction in Erfurt; vmb die Statt aber die Hertzogen von Sachsen ihr Gebieth haben / in welchem der Erfurter Gütter gelegen / vnd auch die Praescriptio, oder Verjährung / da seye; dessen Erbschutzes Anfang ins 1483. Jahr gesetzt wird / vnd dessen Articul (vnder dem Titul / Concordata der Statt Erfurt mit den Chur- vnd Fürsten zu Sachsen Anno 1483. Montags nach Liechtmeß) bey Ihme Limnaeo zu lesen seyn. Besold. in Thesauro pract. verb. Schutz- vnd Schirms verwandte / sagt pag. 730. seq. edit. in 4. also: zu Erfurt hat das Chur- vnnd Fürstliche Hauß Sachsen den Schirm / von deßwegen die Statt Jährlich 1800. Goldgülden gibt / davon gebürt dem Fürstl. Hauß Sachsen der halbe Theyl; der ander Theyl gehört wider in zween Theyl / davon der ein Theyl den Weymarischen / der ander halbe Theyl aber den Coburgischen gebürt. Siehe aber / den gedruckten Summarischen Bericht / welcher denen Königl. Schwedischen Herren Plenipotentiariis, im Nahmen deß hochlöbl. Ertzstiffts Mäyntz / wider die Statt Erffurt / bey denen Universal Friedens Tractaten zu Oßnabrugk / den 11. Junii Anno 46. vbergeben worden: Vnd hergegen auch Rathmeister / vnd Rath der Statt Erfurt / Gegenbericht auff den vorgedachten Bericht. Dann man vnser seits sich dieser Strittigkeit nicht zubeladen; sondern in dieser der Statt-Beschreibung allein anzudeuten hat / was etwan vor Schrifften von solcher Controversia außgangen. Es haben vor diesem auch die Graven von Gleichen (so nun abgestorben /) vnd die Vitzthumb von Apolda (so der Zeit Weymarisch) eine Gerechtigkeit da gehabt. Es ist der Rath / vnnd meiste Burgerschafft / der Augspurgischen Confession, zugethan; wiewol auch die Römisch Catholische Religion / in Domb / vnd in der andern Kirchen daran / zu S. Severo, (daselbsten Canonici, oder Dombherren / dem Ertzbischoff zu Mäyntz vnderworfen / seyn /) Item in S. Peters Closter / vnd in andern Clöstern / vnnd bey den Jesuitern geübet wird; wie man berichtet. Im 1. Theyl deß Schwedischen Kriegs in Teutschland / stehet p. 227. also: die Catholische Geistlichen zu Erfurt seyn / das Thumb-Capitul zu vnser lieben Frawen / vnd S. Severin / die Benedictiner Münche auffm Petersberge / die Carthäuser / Jesuiten / vnd der Schotten Abt. Es liegt die Statt auff einem lustigen fruchtbaren / Wein- vnd Geträydreichen Boden; vnnd seyn viel Weingärten fast vor allen Thoren: auch sonsten lustige Gärten / so wol in: als ausserhalb der Statt / die der Fluß Jera meistentheils befeuchtiget. Gibt viel Waid-Junckern allda / die mit dem Wayd / oder Röte / so man zu den Färben brauchet / vnd [77] häuffig hierumb wächst / stattliche Handthierung treiben. So werden auch zween ansehenliche Jahrmärckt allhie / vmb das Fest der H. Dreyfaltigkeit / vnd auff Martini, gehalten / so sie von den Keysern Ludovico IV. vnnd Friderico IV. erlangt haben. Die Hohe Schul / da sie in besserem Gang / als ein Zeitlang / gewesen / hat der Burgerschafft auch wol etwas eingetragen: welche der Francken König Dagobertus, oder welches glaublicher / seine Nachkommende König in Franckreich / allda angerichtet haben sollen. Als aber dieselbe in etwas abnehmen gerahten / so hat Papst Bonifacius der Neunte / sie Anno 1391. mit newen Privilegiis begabet / so auff Bitt der Burger geschehen. Papst Pius II. hat sie hernach mehrers privilegirt; welche der Rath zu bestellen hat. Dann der Ertzbischoff zu Mäyntz zu der Hohen-Schul nichts gethan; sondern / da sie allbereit vom Rath bestelt gewesen / so ward ihr zu einem Cantzler selbiger Ertzbischoff vom Papst gegeben. Es mangelte aber den Professoribus folgends an gewissen Bestallungen; vnd kam auch Anno 1510. der Burger Muthwillen darzu / die / mit herzugeführten Büchsen / die Collegia zu stürmen sich vnterstanden haben. Mit der Zeit aber / sonderlich nach dem in den Vniversität Rath auch etliche Evangelische seyn genommen worden / ward der Rath / vnd die Burger / ihr auffzuhelffen bewegt; die in dem Augustiner Closter / in welchem die Mönche fast alle gestorben waren / Anno 1561. ein Paedagogium angestelt; auch bey der Hohen-Schul den Professoribus ihre Stipendia vermehrt; nach deme Theyls tausent / theyls 200. auch weniger Gulden / der Hohen-Schul geschenckt; darauff / nach der Augspurgischen Confession gelesen / auch disputirt / vnnd die Gradus conferirt worden seyn. Man backt allhie ein geschmackes / vnd gesundes Brod. Es gehet vmb die Statt / wie solche erweitert / ein starcker Wall / vnd Graben / vnnd stehet die alte Stattmawer gleichwol auch noch. Vnd ist sie / die Statt / bey diesem Kriegswesen / durch die Schwedische / noch mehrers fortificirt worden. Zusehen ist allhie sonderlich der obgedachte Domb / da dann die zwo vornembste Kirchen / der H. Jungfrawen Mariae, vnd S. Severi, schier aneinander stehen. Anno 1351. hat man den Chor zu S. Marien angefangen zu bawen / so 20. (theils sagen von 24.) tausend Marck Silbers gestanden haben solle. Es hat solche Hauptkirche / so auff einer Höhe erbawet ist / doppelte Gewölb / als wann ein Kirch auff der andern stünde; in deren Thürne einem die berümbte grosse Glock / Susanna genannt / hanget / welche Anno 1497. von Erhardo de Campen gegossen worden. Sie ist 4¼. Ehlen hoch: von dem Klöckel biß zum Rande seyn drey vnnd ein vierthel Ehlen: der Klöckel selbsten ist von anderthalb Ehlen / vnd einem achtel / die Circumferentz vierzehen vnd ein halb Ehlen / oder vierzehen Ehlen anderthalb vierthel / vnnd solle 270. Centner wiegen; vnd ihres gleichen in Teutschland nicht haben.
Aubertus Miraeus, in Fastis Belgicis, pag. 282. schreibet / daß Sanctus Andelarius, oder Adelharius, der erste / vnnd letzte Erfurtische Bischoff / in dieser Collegiata Canonicorum B. Mariae Ecclesia, gleichsamb noch gantz auffbehalten / vnd sein Jahrsgedächtnuß den 20. Aprilis begangen werde. Besser hinauff liegt auch obgedachtes S. Peters Closter / zugenant auffm Berg / noch in der Statt; welches / als es zergangen / es Wilhelmus Abbt zu Hirschau / der daselbst im Jahr 1069. Abbt worden / restaurirt hat. Anno 1351. sein die steinerne Staffel gebawet worden; vber welche man hinauff zu den Mönchen in solches Closter gehet. Am Closter Thor siehet man sechs Lilien / zur Anzeig / daß solches etwan von den Königen in Franckreich erbawet worden. Es seyn auch auff der Kirchen dieses Closters / gegen dem Schloß / oder der Cyriacusburg / zu / zween Drachen in Stein eingehawen zu sehen / so ein Gothisch monument seyn solle. So liegt in dieses Closters Kirchen auch der berühmbte Graff von Gleichen / begraben / mit seinen zweyen Weibern / deren die eine ein Teutsche Grävin von Kefernburg solle gewest seyn; die [78] andere aber war eine Saracenerin / die er beyde auff einmal gehabt hat. Sie liegen alle drey vnter einer Grufft / vnd Leichstein / auff welchem Stein die besagte Saracenerin mit einer Cron / vnd Königlichem Habit gezieret / zur Rechten; in der Mitten der Graf; vnnd dann die erst / vnnd rechte Gemahlin / die er zu Hauß / als er außgezogen / verlassen / nebenst zweyen Kinderlein zun Füssen stehende / außgehawen zusehen; die vor der Zeit / neben andern der Graven von Gleichen / so nunmehr gantz / wie oben gemeld / abgestorben / vielen monumentis, prächtig renovirt worden. Besagten Gravens / so Eberwein / oder Ernst / geheissen haben solle / Sohn Sigismundus, der Wunderliche / vnd der Thüringer Teuffel zugenant / hat mit Erfurt einen schweren Krieg geführt; dessen Sohn Ludwig der Hoffärtige gewesen. Siehe / neben den Thüringischen Chronicken / vnd andern / die dieser Geschicht / so sich entweder vnder Keyser Heinrichen dem VI. oder K. Friederichen dem II. zugetragen haben solle / gedencken / insonderheit L. Peccenstein par. 1. Theatri Saxon. cap. 16. fol. 238. vber diese / seyn auch noch viel andere Kirchen zu Erfurt / darunder dann seyn / die zu S. Leonhart / S. Martin / S. Veit / S. Maria Magdalena / Allerheiligen / S. Geörgen / S. Andrea / S. Moritz / S. Bonifacio, S. Niclas, S. Michaël, S. Augustin, S. Iohann, S. Aegidio, S. Benedicto, Prediger / Barfüsser / S. Wiperti, S. Bartholomaei, S. Laurentii, S. Matthaei, das Schotten Closter / (Anno 1036. von Herrn Walther von Gleichsberg gebawt / anfangs S. Jacobs Münster genant / dessen erster Abbt Erhardus geheissen) die Carthauß / etc. Item / vnderschiedliche Spittäl; der Mäyntzische Hof / der newe Baw / der Pförtische Hof / etc. die Collegia, der Hohen-Schul / das Jesuiter Collegium, etc. Vnder den Weltlichen Gebäwen ist das Rahthauß / vnd ausser der Statt / vor dem Brüler- oder Gothischen Thor / das Schloß / oder die Vestung / die Cyriacusburg genandt / gegen Abend gelegen / insonderheit zu sehen / so vorhin ein Nonnen-Closter gewesen / so die Erfurter in die Statt Anno 1479. hinein gesetzt; daher noch das Nonnen-Closter S. Cyriaci im Brül vbrig ist: dz alte aber haben sie in ein Schloß / vnd Vestung verwandelt. Es schreibet Caspar Bruschius de Episcopatibus Germaniae cap. 2. p. 19. daß Albertus, Ertzbischoff zu Mäyntz / so Anno 1482. erwöhlt worden / vnd Anno 1484. gestorben / die von Erfurt gestrafft / daß sie / ohn seinen Consens / das Nonnen-Closter auff Cyriaci Berg zerstört / in die Statt gesetzt / vnnd darfür diß Schloß erbawet haben.
Es seyn in dieser grossen Statt / wie ein jeder leicht zu erachten hat / viel sonderbare Sachen vorgangen. Wir wollen / zum Beschluß / allein etlicher gedencken. Anno 852. hat König Ludwig / der Elter / allhie einen Reichstag gehalten. Anno 1078. den 28. Februar. verbrand S. Peters-Münster / S. Severi Stifft / vnd der Brül / sampt den Pfaffenhöffen / mit aller Zier / Glocken / vnd viel Kleynodien. Ein ander sagt / daß im nachfolgenden 1079. Jahr es allhie gebronnen. Kan vielleicht beydes seyn. Anno 1175. hat die Statt wider durch Fewer grossen Vnfall erlitten. Was Anno 1165. allhie / mit Niederwerffung der Mawren / vorgangen / davon ist oben Meldung geschehen.
Anno 1184. wie Cranzius es rechnet / als Keyser Fridericus I. einen Tag allhie hielte / hat sich die in den Historien bekante Geschicht mit dem Fall eines Gemachs begeben / da etliche vornehme Leuth / vnd darunder Graff Heinrich von Schwartzenburg / in einem Cloac, ihren Geist auffgeben musten. Andreas Brunner part. 3. Annal. Boicorum lib. 13. p. 525. seq. referirts ins 1183. Johann Bange sagt in der Thüringischen Chronick / fol. 68. daß es Anno 1184. auff vnser lieben Frawen Berg geschehen / da der Boden eines Gemachs mit ihme / dem Keyser / den 26. Julii / eingefallen / vnd / neben vielen Leuthen / sechs Graven / vnd Herren / insonderheit im Vnflat erstickt seyen / nemblich Graf Heinrich von Schwartzenburg / (so diß Sprichwort geführt / thue ich das / so müsse mich die Scheisse bestehen /) Graf Gottfried [79] von Ziegenhayn / Graf Goßmar von Hessen / Graf Friederich von Abenbergk vnd Rondenegk / Graf Burckhard von Wartebergk / vnnd Burggraf Friederich von Kirchberg.
Anno 1272. hat ein Erffurtisch Malter Korn / 4. Marck Silbers gegolten / daß einer vor ein Schilling Brod auff eine Mahlzeit nicht genug hatte. Da backten die Leuthe Brod auß Haselzapffen / vnnd assen das gestorbene Viehe / da sind allein 36. Schock Menschen in Erfurt hungers gestorben.
Anno 1299. verbrandte wol das dritte Theyl der Statt / vnd damit das Barfüsser Closter / das Augustiner / das zu den Regularn / vnd das zu den Weissen Frawen / vnd das Münster zu den Schotten; Item S. Bartholomaei Kirchen. Anno 1316. sturben zu Erfurt mehr als 133. Schock Menschen Hungers. Anno 1335. hatte Erfurt Krieg mit ihrem Herren / dem von Mäyntz; wie zwar in der geschriebenen Erfurtischen Chronic stehet. Dresserus sagt; daß in diesem Jahr Krieg zwischen der Statt / vnd Landgraff Friederichen gewesen / da die Erfurter dem Landgraven etliche Stätt geplündert / vnd Cranchfeld / so Schwartzburgisch / mit 60. Menschen verbrandt.
Anno 1348. kaufften die von Erfurt das Schloß vnd Dorff Kappendorff. Vnnd war in diesem Jahr ein grosser Erdbidem zu Erfurt.
Anno 1350. (al. 1349.) war die gröste Hungersnoth allhie / darauff ein groß sterben kommen / daß viel tausend darauff gangen / vnnd die Kirchhöffe in der Statt zu klein worden seyn. In diesem Jahr wurden mehr / als hundert Juden allhie erschlagen: die Vbrigen verbrandten sich / ihre Kinder / vnd was sie hatten / mit ihren Häusern / selbsten / also / daß man ihrer hernach mehr als drey tausend fand. Es seyn aber folgends / an ihr statt / andere hieher kommen; vnd allda biß auffs Jahr 1458. blieben / da sich der Rath / mit dem Ertzbischoff zu Mäyntz / der Jährlich ein gewisses von den Juden hatte / vmb ein Summa Gelds verglichen / daß / zu ewigen Zeiten / kein Jud mehr in Erfurt seyn solte. Anno 1353. war Fewersnoth allhie. Anno 1374. kam Burggraf Albrecht von Kirchbergk in Erfurt / in eines Burgers Hauß / das hieß zum Paradeiß / vnd beschlieff ihm sein Weib. Da kam der Wirth / vnnd sein Knecht / darzu / vnd erstach den von Kirchbergk / vnd man führete den Burggraffen todt / vnd nacket / vor Gericht / vnd / nach ergangenem Vrtheil / ließ man ihm vor der Statt den Kopff abgeschlagen; wie Johann Bange / in der Thüringischen Chronick / p. 143. b. berichtet.
Anno 1375. lagerte sich Landgraff Friederich hinder S. Cyriacus Closter auff dem Berg / in die 8. Wochen lang / mit 30. tausend Mann / verderbte der Statt Dörffer / vnd Gerichte / zu Grunde / zubrach die Kirchen / verkauffte die Glocken / Bücher / Kelch / vnd Meßgewand den andern Gottshäusern: hieb in Weingärten die Reben / vnd in Baumgärten die Bäume ab; grub die bleyern Röhren auß / die das Wasser auff S. Petersberg trugen; biß die Sach durch Keyser Carolum IV. der ins Lager kam / vertragen ward; wie in der besagten geschriebnen Chronic stehet. Die Limpurgische Chronic / so diese Geschicht ins vorhergehende Jahr referiret / erzehlet dieselbe / am 33. Blat / etwas anders. Anno 1396. verbrann der vierdte Theyl der Statt. Gedachte Limpurgische Chronic setzet das 1397. Jahr / vnd sagt / daß im Mayen / zu Erfurt / von eygnem Fewer / mehr dann tausend Häuser verbronnen. Besagtes 1396. Jahr lag Marggraff Wilhelm von Meissen 6. gantzer Tag vor der Statt / vnd verheerete die Dörffer herumb. Anno 1416. verbrann Erfurt wol zum dritten Theyl. Anno 1431. war abermals Fewersnoth allhie.
Anno 1432. fiengen die von Erfurt an zu bawen ihren Zwinger an der Statt / hinter deß Bischoffs Hoffe im Brül / vnd es ward so bald der Querch-Grabe bey den Carthensern gebawet. Anno 1447. ließ der Rath ein grosse Büchse giessen / die hatte am Gewicht 114. Centner Kupffers / die nennte man den Wirth zu Erffurt. Anno 1462. sturben allhie / an der Pest 22. tausent [80] Menschen. Andere sagen vom Jahr 1463 vnd daß damaln auff die 28. tausend Menschen darin gestorben. Anno 1465. ward der künstliche Tauffstein in S. Severskirchen außgebawet / hat kostet 2300. Gulden. Anno 1472. ward Fewer / durch einen Prediger Mönch / angelegt / verbrannen sechs tausendt Häuser / vnd Kirchen / so auff S. Gervasij Tag geschehen. Bange sagt p. 164. also: Anno 1472. ward Erffurt mit Fewer angelegt / an 12. Orten / vnd brandten bey 6000. Häuser ab / vnnd ward solches schuld gegeben Apel von Vitzthumb / der dazumal der Statt Feind war / vnnd bekandte solches ein Mönch auß der Pforte / welcher das Fewer angelegt / vnnd darumb auch gerichtet ward.
Anno 1509. fieng sich die rechte Auffruhr allhie an / so etlich Jahr nach einander gewehret hat. Anno 1510. ward Heinrich Kelner / Burgermeister allhie / durch Andres Kelnern / seinen Gevattern / einen Mühlknecht / so hiebevor vnter den Graven von Schwartzburg / stehlens halber / war gefänglich eingezogen / vnd das Jahr zuvor von diesem Heinrich Kelner vom Galgen mit 36. Schocken aberkaufft worden / zu Erfurt / auß Vrtheil deß Rahts / vnd der Gemeind / gehenckt. Anno 1514. ist D. Bertholdus Bobenzan / der Statt Syndicus, geviertheilet worden.
Anno 1579. am Charfreytag / bronnen zu Erfurt an der Kramerbrück / zu beyden seyten 21. Häuser / vnd 5. auff dem Mühlhofe / sampt grossem Gut / vnd Wahr.
Anno 1590. seyn wider 900. Häuser daselbst darauff gangen / vnd sollen damals viel hundert Menschen Hungers gestorben seyn. Bange sagt zwar nur von mehr / als 336. Häuser / vnd darunder dem alten Zollhof / vnd dem Closter zum Newen Wercke / so damaln den 10. Julii Anno 90. allhie verbronnen.
Was Anno 1622. Hertzog Friederichs zu Sachsen Altenburg Volck / zu Außgang selbigen / vnd Anfang deß 23. Jahrs / für Schaden den Erfurtern / vff dero Gütern / so meistentheils Sächsische Lehen / zugefüget / das stehet in der Franckfurter Frühlings Relation de Anno 1623. p. 72. seqq.
Als Anno 1631. den 7. Septembris / der König auß Schweden / die Schlacht / nahend Leipzig / wider die Keyserischen erhalten / kam Er hernach auch auff Erfurt / vnd ward da gutwillig eingelassen. Anno 1636. im Decembr. ist diese Statt / durch Accord / in Schwedischen Gewalt kommen / in welchem sie biß daher verblieben / wie dann noch Anno 1648. als der Schwedisch Obrister Caspar Ermes gestorben / Herr Obrister Penß / an seine statt allhie Schwedischer Statthalter worden ist. Nachfolgender Sachen ist noch zugedencken.
1. Daß Keyser Rudolph der Erste Anno 1290. mit Hülff der Erfurter Burger 66. Raubschlösser vmb die Statt herumb zerstört / vnd etliche auffrührische Burger auff dem Marckt daselbst hat enthaupten lassen.
2. Daß in der offtangezognen Thüringischen geschriebenen Chronic stehet: der Ertzbischoff von Mäyntz hab da den Hof / darzu die Gerichte / Geist- vnnd Weltlich / vnd die Dörffer / mit aller Zugehörunge: Wann ein bestättigter Bischoff zu Mäyntz / der allda die Posseß erlangt / gen Erfurt kommen wöll / so schicke erstmals der Rath zu Erfurt etliche Rathsfreunde zu ihm / vff einen Tag / gen Heiligenstat / oder darumb in eine Statt / so ihm gelegen / vertragen sich vor mit ihme / daß er dem Rath / vnd gemeiner Statt / ihre Privilegia, Freyheiten / Gerechtigkeit / vnnd alt herkommene Gewonheit / zuvor bestättige / die vnverruckt zu halten / daß sie dabey möchten bleiben / als bey seinem Vorfahren. Wenn ihnen das zugesagt / verschrieben / vnd gelobet werde: Alsdenn nehmb ein Raht erst einen Bischoff auff im Dorff Ilversgehoffen / vor ein gnädigen Herren / bringe ihn ehrlich in die Statt / thue ihm Geschenck / nach altem Herkommen. Vnd dieses stehet in erwehnter Chronic / so biß auffs Jahr 1517. gehet / vnd dem Adamo Ursino zugeeygnet wird / p. 432. seqq. in append. tom. 3.
Vnd dann 3. daß das Dorff Dafferstett / oder Daberstedt / dessen Bertius, in Beschreibung dieser Statt / gedencket / vnd [81] welches nahend der Statt gelegen gewesen; auch vom König Dagoberto hergeführet worden / sampt der Kirchen / in diesem Teutschen Krieg / gantz hinweg kommen ist. Wer ein mehrers von Erfurt zu wissen begehrt / der lese Bertium lib. 3. Rer. German. p. 527. Dresserum in seinem Stättbuch / vom 224. biß auff das 248. Blat / Iohan. Angelium à Werdenhagen part. 3. Rer. Hanseat. cap. 7. fol. 235. seqq. (daselbst er auch von der Erfurter Sitten (vor diesem) handelt;) M. Zachariam Rivandrum in der Thüringischen Chronic / Michaël Neandrum in succinct. orbis terrarum explicat. pag. 136. Chytraeum libr. 6. Saxon. f. 167. Gylman. in symphor. supplicat. Cam. Imp. tom. 1. part. 1. tit. 2. voto 1. Limnaeum de Iure publico Imperii Romano. Germanici lib. 4. c. 8. nu. 84. seq. Arumaeum disc. 6. ad aur. Bullam Caroli IV. th. 2. p. 266. Draconem de origine et iure Patricior. lib. 3. cap. 2 num. 16. p. 221. Crusium lib. 12. part. 3. Annal. Suev. cap. 32. Laurentium Peccenstein part. 3. Theatri Saxon. fol. 181. seqq. Theatrum Europaeum Merian. Vnd andere / so oben angezogen worden.
Ein Meyl von Erfurt / liegt das Dorff Rockhausen / allda Anno 1582. den 5. Julii / der Sturmwind / bey 60. Häuser / mit allen Scheunen / vnd Ställen / vber einen Hauffen gestürtzt / doch keinen Menschen erschlagen / seynd nur 2. Häuser stehen blieben: etliche Dächer seynd weit ins Feld geführt worden.
1. Domkirche. 2. S. Petersberg. 3. S. Leonhart. 4. Cyriacsburg. 5. S. Martin Extra. 6. Mayntische Hofe. 7. Noui Operis. 8. S. Vitus. 9. S. Maria Magdalena. 10. Allerheiligen. 11. S. Georgij. 12. S. Andreas. 13. S. Maurity. 14. S. Bonifatius. 15. S. Nicolai. 16. Pfortische hofe. 17. S. Michaeli. 18. S. Augustin. 19. S. Iohann. 20. S. Aegidij. 21. S. Benedict. 22. S. Martin Intra. 23. Prediger Closter. 24. Barfüßer Clost. 25. S. Wibert. 26. S. Bartolomej. 27. S. Laurentij. 28. S. Matthaeus. 29. Schotten Closter. 30. Groß Spital. 31. Kauffmanskirch. 32. Albarum. 33. S. Maria. 34. Regular. 35. S. Thomas. 36. Carthuse. 37. Allenkirche. 38. S. Gangolph. 39. Himelport. 40. Rahthause. 41. Kleiner Spital. 42. Kremperthor. 43. Schmidtthor. 44. Löberthor. 45. New thor. 46. Breuler thor. 47. Andresthor. 48. Iohans thor. 49. Hiera fluß. 50. Waßerscheidt.