Topographia Superioris Saxoniae: Gommern
Ein Chur-Sächsisches zum Burggraffthum Magdeburg gehöriges / Stättlein / Superintendentz / vnnd Schloß / allda Anno 1632. am H. 3. König Tag / die Pappenheimische vbel gehauset habet. Vnnd wird dieser Orth / im nechsten Krieg / noch mehrers / ohne zweiffel / außgestanden haben; wiewol wir noch zur Zeit nichts davon auffgezeichneter gefunden: ausser daß / in der Meißnischen Klag-Schrifft / dieses Gommern auch vnter diejenige Stätte gesetzt wird / so vmb ihre Gottes- Raths- Bürger- oder gemeine Statthäuser / in diesem Krieg / kommen seyn. Ludovicus Persona, in seiner Oration von Wittenberg / vermeint / daß dieses Stättlein / so zwischen Magdeburg / vnnd Wittenberg / gelegen / vnd ein Churfürstlich Ampt ist / vom Gomero, deß Japhets Sohn / den Nahmen habe. Siehe / was Goldastus lib. 1. de Regno Bohemiae, cap. 2. p. 27. von diesem Gomero schreibet; vnnd vermeinet / daß / wie theils darfür halten / daß er von den Griechen / vnd Lateinern Pluto, genant/ vnd Samothes, oder Samotus zugenant; also er auch / von den Celtis, in ihrer Spraach / Hellus geheissen worden / vnd daß die Celtische Helvetier daher ihren Nahmen / gleichsamb Hellhüter / ab Heli custodia et cultu haben / vnnd das Reich Plutonis die Hell auff Teutsch tituliret werde. Anno 1551. den 28. Martii / gab es bey diesem Orth / zwischen den Magdeburgern / so außgefallen waren / vnd ihren Feinden / einen Scharmützel / wie Pomarius, in der Magdeburgischen Chronic / schreibet; der / zu seiner Zeit / solchen Ort nur einen Flecken nennet.