Topographia Superioris Saxoniae: Hoyerswerda
In der Ober-Laußnitz / Stättlein / Schloß / vnd ziemblich grosse darzu gehörige Herrschafft. Gerardus Mercator setzet dieses Stättlein an die Spree; aber Bartholomaeus Scultetus, ein Laußnitzer von Gorlitz / an die Ilster / oder Elster. Nehel sagt am 283. Blat / gehöre denen von Ponickau / zu / namblich im Jahr 1641. vmbs Jahr 1610. schrieben sich die Herren von Promnitz davon. Anno 1643. setzet die Meißnische Klagschrifft diesen Nahmen auch vnter die Chur-Sächsische abgebrante Stätt; vielleicht darumb / weilen der Zeit Laußnitz dem Herren Churfürsten zu Sachsen erblich gehörig ist. Es wird aber die Brunst vielleicht Anno 1631. geschehen seyn / als die Keyserischen Guben / Damme / Greissen / Gubenforst / Spremberg / vnd dieses Hoyerswerda / in der Laußnitz / ruinirt / vnnd zum theil verbrandt haben; wie in der Frühlings Relation deß Jahrs 1632. stehet.