Topographia Superioris Saxoniae: Senfftenberg
Dieses Stättlein setzen theils Landafeln ausser Laußnitz / noch in Meissen: vnd Melchias Nehel in Exeg. Misniae p. 252. nennet Senfftenberg ein Gräntzhauß vnnd Stättlein im Meißnischen Craysse. Dresserus aber sagt in seinem Stättbuch p. 541. seq. daß es ein Stättlein in Laußnitz / vnder dem Königreich Böheimb / aber dem Hertzogen zu Sachsen gehörig sey: daher auch Hertzog Georg zu Sachsen seinen Schaffner da gehabt habe: welcher Hertzog vor mehr als hundert Jahren / nemblich Anno 1539. gestorben. Irret sich daher einer / auß dem Newen Scribenten / welcher in Erzehlung der Geschichten deß 1641. Jars sagt / Senfftenberg in Nider-Laußnitz sey Donischen Gebiets. Nunmehr gehört auch die Laußnitz Chur-Sachsen / vnnd hat also Senfftenberg nichts mehr mit der Cron Böheim zu thun: wann es nur noch auffrecht stünde. Es wird aber solches in der Meißnischen Klag-Schrifft auch vnder die abgebrante Chur-Sächsische Stätte / in Thüringen / Meissen / Laußnitz / etc. gesetzt. Gedachter Dresserus schreibt / daß im Jahr Christi 1525. die Statt verbronnen: wie ingleichem das folgende Jahr ein Theyl von dem Schloß allda. An. 1576. ist D. Iohannes Stössel zu Senfftenberg verschieden / da er 9 gantzer Tag von Sathan angefochten / ein viertägig Fieber / von grosse Melancholy gehabt / aber endlich / durch fleissiges anhalten / trösten vnd vermahnen / Herrn Oßwald Kerls / Pfarrers daselbsten / seine Sünde erkant / sonderlich daß er nicht gewust hette / daß das fluchen / vnnd Gottslästern für GOTT so eine grosse Sünde were: Ist aber doch in der Verzweiffelung dahin gegangen. Iohan. Bange in der Thüringischen Chronic p. 184.
Anno 1643. im Martio hat sich das Schloß wider die Schwedische gewehret. Dann als die Keyserische von den Schwedischen allhie vberfallen worden / haben sie sich ins Schloß durch den Schloßgraben schwimmend gerettet: gleichwol 400. gesattelte Pferde / benebenst 4 Rittmeistern / etlichen Lieutenanten vnd Cornetten / auch [171] andern Gefangenen / hinderlassen / ohne was auff dem Platz nidergemacht worden; vnder welchen gleichfals 2. Rittmeister gewesen seyn: wie im 5. Theyl Theat. Europaei fol. 49. stehet / vnnd am 217. 2. Blat solches mit wenigern Worten widerholet wird.