Topographia Westphaliae: Wesel

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Wesel
<<<Vorheriger
Werle
Nächster>>>
Wildeshusen
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1647, S. 71–72.
[[| in Wikisource]]
Wesel in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[T37]
[T38]
[71]
Wesel / Vesalia Inferior.

Diese im Hertzogthumb Cleve / an der Lippe / so darbey in den Rhein fället / gelegene Statt / wird zum Vnderscheid deß Obern-Wesel / so dem Ertzstifft Trier gehörig / Vnter- oder Nider-Wesel genannt. Ligt Vnter Berck / oder Rheinbergen / bey Burick vber; vnnd ist ein schöne / veste Statt / auch vor den nächsten Kriegen gar Volckreich gewesen / da man ziemlichen Handel getrieben. In der Reichs-Matricul ist sie Monatlich auff fünff zu Rossz / vnd fünfftzig zu Fuß / angelegt. Ist aber von den Hertzogen zu Gülch / Cleve / vnd Bergen sine onere eximirt worden; vnd beruhete Anno 1602. die Sach noch in Camera. In deß Westphälischen Craiß-Verzeichnuß wird sie noch vnter die Reichs-Stätte gesetzt: Vnd ist eine HanseeStatt. Gehen auch die Appellationes von dannen nach Speyer / wiewol / was jetzt / da sie Holländisch ist / geschicht / wir so eygentlich nicht wissen können. Graff Eberhard von Cleve / vnd Testerband / hat das Stifft allhie / Anno 1125. angerichtet.

Keyser Rudolph der Erste / solle dem 24. Graffen von Cleve / dem Theodorico VIII. welcher ihme / dem Keyser / trewen Beystand wider seine Feinde gethan / die Statt Wesel (aber / sonders zweiffels mit gewissem Vorbehalt) geben haben. Es seyn auß dieser Statt kommen / Arnoldus Wesaliensis, ein gelehrter Mann / vnd Tilemannus Heshusius, ein fürnehmer Theologus, so zu Helmstatt begraben ligt. Es seyn da S. Willibrods / vnd S. Antonii Kirchen / zusehen. So hat es allhie ein sonderliches Hauß / darinn alte erlebte Leut versorget werden. Bey den Niderländischen Kriegen haben sich Anfangs gar viel auß Holland / Seeland / Artois / Flandern / Braband / hieher begeben / daher die Statt an Kauffmannschafft / Macht / vnd Reichthumb zugenommen; allda es allerhand Religionen geben; biß Franciscus Mendoza, der Groß Admiral von Arragonien / Anno 1598. ein grosse Summa Gelts von der Statt erzwungen / vnd den Raht dahin gebracht hat / daß er das folgende Jahr den Römisch-Catholischen alle Kirchen hat eingeben müssen. Vnd hat diese Statt auch vorhero von den streyffenden Partheyen allerley Vngemach erlitten. Man sagt: Daß sie damaln / nämlich / in Anno 1598. dem gedachten Admiranten / hundert vnd fünfftzig [72] tausend Gülden / vnd tausend Malter Korns / habe geben / vnd sich damit abkauffen müssen. Sie hat sich hernach der Neutralität beflissen: Aber da ihr Herr / der letzte Hertzog von Cleve / Anno 1609. gestorben / vnd die Herrn Erben / der Länder halber / sich nicht recht vergleichen konten; da ist Ambrosius Spinola, mit seinen Spaniern / Anno 1614. den 7. Septembris kommen / deme sich die Statt auch / mit gewissem Beding / ergeben / weil sie ihme zu widerstehen / zu schwach zuseyn vermeynte / vnd die Staadische / oder Niderländische Hülff zulang verzoge; wiewol man damaln / die Bürger auff sechs tausend schätzte / vnd achtzig Stück Geschützes auff den Wällen stunden / damit sie sich / anderer Meynung nach / noch ein weil / biß der besagte Holländische Succurß / der nicht weit mehr von dannen war / angelanget were / hätte wehren können. Es seynd folgends von den Bürgern viel Klagen vber die Spanische Besatzung gehöret worden. Gab auch Empörungen allhie. Dardurch dann vervrsacht ward / daß die Statt noch zwey tausend Soldaten einnehmen: Vnd also die von Wesel 15. Jahr / biß auff das 1629. in grossen Trübsaln / vnnd Aengsten / leben musten; biß in selbigem Jahr / durch ein sonderlichen Kriegslist / die Statt der Spanier befreyet worden / vnd / an ihrer statt / sie der vereinigten Niderländer Volck hinein bekommen hat. Welcher aber zu wündschen were / daß sie wider in den alten Freyheitsstand gelangen möchte. Siehe hievon G. Braun / im ersten vnd vierdten Theil seines Stattbuchs / G. Ens, in deliciis p. 168 Bertium lib. 3. Rer. German. p. 701. Joh. Angel. à Werdenhagen de Rebuspubl. Hanseat. part. 4. cap. 2. fol. 15. seq. Thom. Michaël. de Jurisdict. th. 54. lit. G. 3. p. 53. Emanuel von Metern / in den gedachten Jahren 1598. 1614. vnd 29. seinen / vnnd deren / so ihn continuirt haben / Niderländischen Historien; vnnd von der letzten Eroberung das Theatrum Europaeum, in dessen 4. Theil / am 864. Blat / auch folgends stehet: Vmb den 12. Julij Anno 1642. hat sich ein seltzam Vnglück / mit angezündetem Pulver / in der Statt Wesel zugetragen: Ein Karrenmann hat Pulver geführet / dessen ein Fäßlein nicht dem besten zugeschlagen / oder verwahret gewesen: Deß Pferds Huffeisen eines / hat im Ziehen Fewer geschlagen / darvon dieses Fäßlein angezündet worden: Welches nicht allein an den Häusern / vnd Fenstern / trefflichen Schaden gethan / sondern auch vber viertzig bekante Personen getödtet hat. Der Karrenmann / Pferd / vnd Karren / seyn auch darauff gangen.