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Vorbericht zu: XIII. An einen florentinischen Freund
[207]
XIII. An einen florentinischen Freund.
(1316.)
Im Jahr 1316, als sich Dante wahrscheinlich bei Cangrande della Scala aufhielt, beschloß man in Florenz, den Verbannten die Rückkehr zu erlauben unter der Bedingung, daß sie eine Summe Geldes zahlten und sich feierlich begnadigen ließen am Altare der St. Johanneskirche. Sie gingen dann in feierlichem Zuge hinter dem [208] Münzwagen des heiligen Johannes, Mitren auf dem Haupt und brennende Kerzen in den Händen, und wurden so dem Heiligen dargestellt. Die della Tosa, die Rinecci und Manelli verschmähten es nicht sich im J. 1317 auf diese Weise begnadigen und vom Banne lösen zu lassen, in welchem Jahre das dritte Lustrum ihrer und der Verbannung Dante's zu Ende ging. Dante nahm aber diesen entehrenden Antrag nicht an, und der folgende wahrscheinlich an einen Geistlichen geschriebene Brief gibt von seiner Unschuld, wie von seinen Studien und seiner Seelengröße den besten Beweis.