Was ist ein Kind werth?
Ein Wort für kinderlose Gatten und elternlose Kinder.
Sollte die obige Frage satirisch behandelt werden, so würde man die schlagendste Antwort in einer Zeitung von 1885 finden, welche über eine Versteigerung von Kindern an den Mindestverlangenden Bericht erstattet. Derselbe lautet: „Die Steigerung fand Dienstag Abend den 14. April statt. Die arme Mutter, Wittwe eines Arbeiters in der Gasfabrik B., wohnte dem Akte in unbeschreiblicher Aufregung bei und hörte nicht auf, den Ausrufer zu unterbrechen. ‚Ein Knabe von 10 Jahren, um welchen Preis nimmt Jemand diesen Knaben bis zum Ende des Jahres?‘ 40 Franken! 35, 30, 28 Franken! Zugeschlagen! Die Mutter protestirt, sie will das Kind behalten um 20 Franken, ohne Entschädigung; sie verlangt nichts, wenn man ihr nur die Kinder läßt, morgen schon will sie den Ort verlassen. Man gebietet ihr Schweigen; der Handel geht weiter mit den übrigen drei Kindern, und bald sind die armen Kleinen alle ,untergebracht’. Ein Mädchen von 8 Jahren für 31 Franken, ein anderes von 6 Jahren für 40, das dritte, kaum 2 Jahre alt, für 70 Franken. Das wäre also der Pauschalwerth eines Kindes?“
Wir wollen weder den Namen der Zeitung noch des Landes nennen, auf welches diese Thatsache einen Schatten werfen könnte. Ist doch kein Land von solchem Schatten frei und das Los vieler armer und verwaister Kinder noch immer das beklagenswertheste – trotz der sehr anerkennenswerthen Fürsorge von Regierungen, Ortsbehörden und Wohlthätigkeitsvereinen für dieselben.
Es ist ein erhebendes Zeugniß für das Walten edler Sitte und Bildung, daß in dem Grade, wie sie blühen, auch das Los der armen Waisen sich gestaltet. War dies schon im alten Griechenland und Rom (namentlich unter Kaiser Trajan, den beiden Antoninen und Alexander Severus) der Fall, so erwies doch erst das Christenthum, als es zur Herrschaft über Europa gelangt war, sich vor Allem auf dem Gebiete der Wohlthätigkeit als die wahre Religion der Liebe. Wo Stiftungen und Klöster sich der Armen, Kranken, Wittwen und Verlassenen annahmen, da erbarmte man sich auch der verlassensten Armen, der Waisen. Berühmtheit erlangten durch Stiftungen und Gründungen dieser Art in Italien Karl Borromeo im 16. Jahrhundert, im 17. Jahrhundert Vincenz von Paul in Frankreich und in Deutschland August Hermann Francke, der Stifter des großen Waisenhauses in Halle an der Saale. Doch hatten schon im Mittelalter die durch Handel und Industrie zu hoher Blüthe gediehenen deutschen Städte und namentlich die freien Reichsstädte (Augsburg voran) in der Gründung von Waisenhäusern viel Gutes geleistet. Dabei hing freilich immer die Behandlung und Pflege der Kinder von der glücklichen Wahl oder strengen Beaufsichtigung der sogenannten Waisenväter ab. Nicht immer zum Vortheil dieser Anstalten gereichte es, als neuere gesetzliche Regelungen des Armenwesens die Sorge für die Waisen da, wo keine Stiftung für sie bestand, den Stadt- oder Dorfgemeinden zuwiesen. Es muß erwähnt werden, daß die vielen Kriegsjahre in Deutschland die Verarmung vieler Landstriche herbeigeführt hatten, und wir müssen es wohl als eine der traurigsten Folgen der schweren Schicksale der Nation angeben, daß man noch zu Anfang unseres Jahrhunderts so häufig Irren-, Zucht- und Waisenhaus unter einem Dach finden konnte. Die Waisenkinder waren eben eine öffentliche Last, die man, weil man sie tragen mußte, sich möglichst leicht zu machen suchte. Armen- und Hirtenhäuser mußten herhalten, wo es keine Waisenhäuser gab, und selbst wo diese als öffentliche Anstalten erhalten wurden, verrieth schon das Aeußere der Waisen, daß vom Glück der Kindheit wenig auf sie kam.
Da sahen wir sie, wenn sie vom Waisenvater ins Freie geführt wurden, je Zwei und Zwei in langer Reihe blaß und freudlos dahin wandeln; wie neidisch blickten sie zu den Spielplätzen der andern Kinder hin, von denen sie für immer geschieden waren, und wäre es nur wegen ihrer Waisenkleidung gewesen. Unwillkürlich stellte man sich die Frage: warum diese armen Kinder von Allem entfernen, was die Familie allein dem Kinde bieten kann? – Da konnte es wohl einem kinderfreundlichen Poeten einfallen, mit zornigen Versen an die Herzen der Menschen zu Pochen, wie:
„Müssen Waisenkinder blaß aussehen?
Muß das Waisenkleid die Armen scheiden
Ewig von der Kindheit Blumenthal?
Darf kein Hauch der Liebe sie umwehen
Darf erwärmen sie kein Freudenstrahl?
O wie jauchzt der freie Schwarm im Spiele,
Wangen roth und Augen lusterglüht –
Streng in Reihe nach gestrengem Ziele
Zieht die Schar der armen bleichen Kinder,
Matten Auges, wie im Keim verblüht.
Schweigt, die ihr von Liebe liebt zu sprechen
und der wahren Liebe Wort nicht glaubt!
Jedes Waisenhaus ist ein Verbrechen
An den Herzen all der armen Kinder,
Denen es das Glück der Liebe raubt! -“
Niemand wird leugnen, daß es eine Zeit gab, wo diese Klage gegen viele Waisenhäuser eine gerechte war; dafür zeugt ja am lautesten der Eifer, mit welchem man den Gedanken erfaßte, Waisenkinder in Pflege und Erziehung in Familien unterzubringen. Das arme, ohne Eltern- und Geschwisterliebe in der Welt stehende Kind sollte nicht mehr durch das Waisenkleid von allen andern Kindern geschieden werden: es sollte einem häuslichen Kreise angehören, sollte wenigstens Theil haben an der Liebe, welche den Kindern der Familie zu Gute kam. Das klang so schön und hätte so segenbringend für die Kinder sein können, wenn nicht wieder die obrigkeitlichen Rechenexempel dazwischen gekommen wären. Anstatt für jedes Kind, dem Alter angemessen, eine bestimmte Summe für Nahrung und Pflege festzusetzen, versteigerte man die Kinder an die Mindestfordernden – offenbar nicht zum Besten der armen Kinder, sondern zu dem der Gemeindekassen. Unter solchen Umständen mußte das Schicksal der Waisen dem glücklichen Zufall ungewöhnlicher Gutmüthigkeit solcher Pflege-Eltern überlassen sein. Wo aber ein Kind nur des Kostgelds wegen aufgenommen war, da hatte es auch den obrigkeitlichen Kassenvortheil als bitteren Nachtheil zu tragen. Schon den Beispielen von Mißhandlung solcher Kinder, welche an die Oeffentlichkeit gekommen sind, ist die traurige Vermuthung zu entnehmen, daß der gute Gedanke dieser Einrichtung recht oft nicht in Erfüllung gegangen ist.
Daß die „Engelmacherei“ nicht bloß in England, Frankreich etc. zu suchen war, sondern auch bei uns die Reihen der Kindergräber schreckbar vermehrte, hat zu dem Guten geführt, daß dem Ziehkinderwesen von verschiedenen städtischen Armenämtern endlich eine gewissenhafte Aufsicht zu Theil wurde.
Wenn diese dem Ziehkinderwesen allenthalben gewidmet würde, so wäre von demselben der schwerste Vorwurf genommen, denn ein anderer, der von der eifrigen Verfechterin des Anstaltssystems, Helene Adler („Ueber Waisenerziehung“, Frankf. a. M., W. Erras), erhoben wird: „daß mit diesem System das Kind zu einer Erwerbsquelle für Andere erniedrigt werde“, greift zu weit und ist auch den Anstalten nicht ganz zu ersparen. Soll aber, neben Nahrung und körperlicher Pflege, ein Hauptgewicht auf die Erziehung gelegt werden, so gewinnt eine in allen Theilen gute Anstaltseinrichtung, bei welcher „das Zusammenleben der Kinder in einem gemeinschaftlichen Hauswesen“ nicht zu „Schablonendressur und sklavischer Zucht“ mißbraucht wird, allerdings wieder die Vorhand, denn Das ist wenigstens unwiderleglich, „daß man leichter einen oder mehrere tüchtige Erzieher für Hunderte von Waisen, als gleiche Hunderte von würdigen und fähigen Pflege-Eltern finden kann“.
Die größte Empfehlung für das Anstaltssystem sind in jüngster Zeit die Reichswaisenhäuser zu Lahr, Schwabach und Magdeburg und das Kriegerwaisenhaus zu Römhild geworden. Dabei ist’s erfreulich, daß man von Lahrer Seite ausdrücklich erklärt, die Leiter des Reichswaisenhauses seien keineswegs grundsätzlich gegen die Erziehung der Waisen in Familien, wenn dieselbe im rechten Sinn und Geiste geführt werde; sie sähen aber in der Anstalt, unter gleicher Führung, auch nichts Anderes, als eine Familie im Großen, die bemüht ist, arme, verlassene Waisen für ihr späteres Leben glücklich zu machen. – Wir stimmen der Meinung [666] bei, daß beide Richtungen der Waisenpflege sich nicht bekämpfen, sondern beide bemüht sein sollen, jede für ihren Theil auf diesem wichtigen Gebiet der öffentlichen Wohlfahrt das möglichst Beste zu leisten; dann wird ja mit der Zeit der Erfolg lehren, welches der beiden Systeme den Vorzug verdient. Auch hier gilt das Wort der Schrift: an ihren Früchten werdet ihr sie erkennen und dann an dem Werth, den sie dem Kinde beilegen und verleihen.
Höhere Ansprüche an Menschenliebe und Opferfähigkeit, als diese beiden Verpflegungsarten, erhebt an die Wohlthäter die Versorgung, für welche die „Gesellschaft der Waisenfreunde“ seit Jahren im Stillen thätig ist: die Versorgung von armen Waisen bei kinderlosen Ehegatten. Hier erhält der Werth des Kindes seinen höchsten Preis, denn nur er vermag zu entgelten, was die freie Liebe darbietet; keine fremde Hand drängt sich mit Beisteuer und Weisung zwischen Kind und Pfleger; es tritt das reine Elternverhältniß in sein Recht.
Dieser Versorgungsweg duldet kein geräuschvolles Werben in der Weise der Reichsfechtschulen, kein lautes Hinausschreien der Kinder- und Elternnamen, kein öffentliches Lob glücklicher, keinen lauten Tadel mißlungener Wahl; es handelt sich um eine Herzenssache, deren Wohl oder Wehe das Haus allein beseligt oder betrübt. Auswahl und Annahme eines armen Kindes von Seiten kinderloser Gatten, welche in Verhältnissen leben, die sie in den Stand setzen, für die Zukunft eines ihnen anvertrauten Wesens nach menschlicher Einsicht genügend sorgen zu können, kann nur eine Handlung höchsten Ernstes und größter Gewissenhaftigkeit sein, und zwar nicht bloß für die betreffenden Ehegatten, sondern auch für die vermittelnden „Waisenfreunde“, die keinen Augenblick vergessen dürfen, daß sie die Verfügung über das Schicksal eines Menschenlebens in die Hand nehmen.
Je größer die Verantwortlichkeit auf beiden Seiten, um so freudiger dürfen sich Pflege-Eltern und Waisenfreunde die Hände drücken, wenn ein solcher Wurf gelang, und wir können es mit Genugthuung aussprechen: wir haben nur wenige Fälle zu beklagen, wo die Wahl mißlang. Wir müssen in dieser Beziehung auf den Bericht verweisen, welchen der Geschäftsführer unserer „Gesellschaft der Waisenfreunde“, Herr Schuldirektor K. O. Mehner in Burgstädt bei Chemnitz,[1] demnächst dieser allgemeinen Erinnerung an dieselbe wird nachfolgen lassen: er, der mit vollster Hingebung alle seine pflichtfreie Zeit, die Andere der Erholung widmen, diesem Liebeswerke opfert, hat es wohl verdient, daß er auch die Freude genieße, über die Erfolge seiner Geschäftsführung selbst die Mittheilung zu machen.
Dagegen haben wir noch ein Wort über Mutterliebe und Kindeswerth hinzuzufügen. Wir haben unsere Pflegemütter, der Mehrzahl nach nunmehr Mütter von an Kindesstatt angenommenen Waisen, gegen einen Vorwurf zu vertheidigen, der zwar von einer männlichen Feder geschrieben, doch in einer „Frauenzeitung“ abgedruckt war. Geschah dies auch vor längerer Zeit und könnte man die Phrase, welche offenbar nur eine Schmeichelei für die Mütter sein sollte, als längst vergessen bezeichnen, so hat man es doch hier mit einem tiefverletzenden Ausspruch zu thun, der ein schwankendes Frauengemüth von dem besten Entschluß für ein armes Waisenkind zurückschrecken kann. Jene Phrase ist direkt an ein Waisenkind gerichtet, das alle mögliche Liebe erfahren haben muß, aber dennoch auch noch Folgendes erfährt: „Wenn Dich auch diejenige, die an die Stelle der todten Mutter trat, innig liebte, wenn Dir auch alle Rauhheit und Bitterkeit des Lebens fern gehalten wurde – eines ist Dir nicht geworden – Mutterliebe, Mutterliebe ist Sonnenlicht, warmer goldner Strahl; die Liebe derer, die an verwaister Stätte walten, gleicht der künstlichen Wärme des Treibhauses – natürlich ist sie nicht.“ – In gleichem Geiste müßte nun das Kind logisch folgern: da man mir die Mutterliebe schuldig geblieben ist, so ist auch meine Kindesliebe nicht natürlich, und es ist somit jede solche Adoptivwohlthat ein unnatürliches Unterfangen.
Der Phrasenklingklang wäre der Beachtung nicht Werth, wenn er nicht schon nahezu Unheil angestiftet hätte. Ein Ehrenmann, der, nach längerer kinderloser Ehe, seiner kinderfreundlichen Gattin den sonst so öden Weihnachtstisch mit einem Waisenkindchen, einem zweijährigen Knaben, geschmückt hatte, schreibt uns in Bezug auf das Obige: „Meine Frau wurde durch diese Zeilen wie von einem erkältenden Hauche berührt; sie meinte, wenn diese Worte Wahrheit enthielten, so sei ja all die warme Liebe, die wir unserem angenommenen Sohne entgegenbringen, eine verlorene, alle Freuden, die wir bisher an ihm erlebt und noch von der Zukunft erwarten, Truggebilde, die wir uns selbst vorlügen. – Zum Glück bin ich über den Begriff ‚Liebe‘ in der hier in Betracht kommenden Beziehung etwas anderer Meinung, als der Verfasser obiger Zeilen. Wie nun dann, wenn ein Kind seine leiblichen Eltern überhaupt nicht gekannt hat, und wenn stellvertretende Eltern nie das Gefühl kannten, das den Besitz eigener Kinder begleitet? Ist denn die entstehende gegenseitige Zuneigung zwischen Pflege-Eltern und dem angenommenen Kinde nicht Liebe, und ist diese Liebe wirklich nicht natürlich? Ist es wirklich unnatürlich, wenn meine Frau äußert: ,Ich gebe unsern Sohn (den wir nun sieben Jahre haben) um alle Schätze der Welt nicht wieder her’? – Leider werden nicht alle Leser und Leserinnen jener Frauenzeitung so unbefangen denken und urtheilen, wie ich, und es dürfte der Gesellschaft der Waisenfreunde durch den genannten Artikel ein schlechter Dienst erwiesen worden sein.“
So weit unser Freund; seine Befürchtung glauben wir durch die Mittheilung seines eigenen Briefs gemildert zu haben. Eine Verstärkung dieser Milderung aber hat uns eine treffliche Frau gebracht, deren Worte ebenfalls verdienen, hier mitgetheilt zu werden, denn sie stützt sich auf unsere Behauptung, daß nur deßhalb so wenig kinderlose Eheleute sich zur Annahme einer Waise entschließen, weil sie den Werth eines Kindes nicht zu schätzen wissen; nur zur Weihnachts- und Osterzeit, wenn Kinderjubel selbst die armen Familien beglückt, geht ein Schatten durch das kinderleere Haus trotz seines sonstigen Glanzes und Ueberflusses.
Die treffliche Frau, die wir eben erwähnten, schreibt uns: nach siebenjähriger, kinderloser, aber trotzdem glücklicher Ehe starb die Schwester ihres Gatten sechs Tage nach der Geburt eines äußerst schwächlichen Kindes, für das die entsprechende Pflege im Hause des Wittwers nicht vorhanden war. Mit Zustimmung ihres Gatten nahm die Frau, in der Sorge um das bedrohte junge Leben, das Kind zu sich – und um nichts halb zu thun, wurde es auch sofort adoptirt und in allen Kindesrechten etwa noch zu erhoffenden eigenen Kindern der Gatten gleichgestellt. Wir erfahren weiter:
„So hatte ich denn plötzlich für ein so kleines, hilfloses Wesen zu sorgen; dasselbe war zwar organisch gesund, aber über die Maßen zart und bedurfte, nach der Aussage des Arztes, überaus sorgfältige Behandlung, um am Leben erhalten zu werden. Eine ungeahnte Fülle von Arbeit, Nachdenken, Prüfen, Aufmerken war über mich gekommen, um gewissenhaft den Vorschriften des Arztes zu entsprechen, – aber der Erfolg lohnte alle Mühe; das Kind gedieh, wurde mit den Jahren an Körper und Geist gesund und kräftig, – und es blieb auch unser einziges Kind.
Das war der äußere Erfolg. Welche Fülle des Glücks mir aber durch dies Kind erschlossen wurde, vermögen keine Worte zu schildern. Noch nie habe ich eine Minute bereut, was ich für dasselbe gethan habe, und das höchste Glück, das ich mir vom Schicksal erflehe, ist, daß es mir vergönnt sein möge, die Erziehung des Kindes zu vollenden und es zu einem nützlichen Menschen herangebildet zu sehen. Und mein Mann? Ihn mit dem Kinde jubeln zu sehen, ist ein wahrhaft rührender Anblick; er ist im Besitz desselben so glücklich, wie ich es bin.“
Ist das nicht Elternliebe, ist das nicht Mutterliebe in aller Wahrheit und Natur? Und ist der Werth eines Kindes höher zu schätzen, als dieser Adoptivvater, diese Adoptivmutter es gethan? Der Werth eines Kindes ist unschätzbar und nur durch die reinste Liebe zu vergelten. – Mögen denn hiermit abermals Kinderlose, welche die Leere im Haus und im Herzen still beklagen, auf die Gelegenheit hingewiesen werden, durch die Bereitwilligkeit der Gesellschaft der Waisenfreunde den herrlichsten Ehrenschmuck für Herz und Haus durch die Beglückung eines Kindes zu erwerben!
- ↑ Es sei hier geschäftlich daran erinnert, daß alle Anmeldungen von Waisen durch die Vormünder oder Waisenfreunde und eben so die Anträge von kindersuchenden Ehegatten direkt an Herrn Schuldirektor Mehner in Burgstädt zu richten sind, während man die Beitrittserklärungen zur „Gesellschaft der Waisenfreunde“ an Herrn Direktor K. G. Dießner in Leipzig (Emilienstraße 36) einzusenden bittet. D. V.