Zedler:Mündige Jahre
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Mündige Jahre, heissen überhaupt in denen Rechten die nach geendigter Minderjährigkeit oder Majorennität. Siehe Mündig, ingleichen Mündigkeit.
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Mündige Jahre, heissen überhaupt in denen Rechten die nach geendigter Minderjährigkeit oder Majorennität. Siehe Mündig, ingleichen Mündigkeit.