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Zedler:Mündige Kinder

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Mündigkeit, die Volljährigkeit, Voigtbarkeit, Majorennität

Band: 22 (1739), Spalte: 405. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|22|Mündige Kinder|405|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Mündige Kinder|Mündige Kinder|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1739)}}

Mündige Kinder, heissen in denen Rechten diejenigen Personen, welche zwar noch ihre Eltern haben, sonst aber gleichwol die zu der so genannten Mündigkeit oder Majorennität erforderlichen Jahre bereits zurücke geleget. Siehe Mündig.