Topographia Circuli Burgundici: Mastricht
[65] Mastricht / Trajectum ad Mosam, Trajectum superius, ins gemein Tricht / ist ein vornehme Brabantische Statt an der Maas / oder Mosa, vier Niederländische Meilen von Aach / 20. von Antorff / und 4. Meilen von den Lüttichischen Grentzen / oder wie im Newen Meterano lib. 49. (alda diese Statt beschrieben [66] wird) von Lüttich gelegen; wiewol der Bischoff zu Lüttich / auß deß Graffens Pori zu Löven Geschanck / auch zum theil über Mastricht zu gebieten. Es hat aber / wegen der Oberbottmässigkeit / und der Grentzen / zwischer beeden Herrschafften / offt viel Streits geben; und seyn doch zweyerley Obrigkeiten allhie; und ist allda dieser wunderliche Brauch / daß wann ein Sohn gebohren wird / derselbe deß jenigen Fürsten ist / dessen die Mutter / und also die Mutter dem Vatter fürgezogen wird. Und wann Frembde sich hieher begeben wollen / so müssen sie gleich anfangs sich erklären / unter welchem Herrn sie seyn wollen / und welchen sie also erwehlen / den müssen sie hernach behalten. Und will gleichwol der Hertzog von Brabant / was zum Schutz der Statt gehörig / die Oberhand haben; der auch allein da müntzen lässt. Und sagt Divaeus lib. I. rer. Brab. cap. II. Caroli V. Imp. studio effectum esse, ut cives Trajectenses Brabantiae annexi, forum etiam Brabanticum sponte sectentur. Ist sonsten ein schöne / und grosse Statt / so / zum Unterschied der Statt Utrecht / Trajectum superius zu Latein genant wird / und allda Anno 1474. Hertzog Carl zu Burgund die Hansee-Stätt / mit seinem Schwagern / dem König in Engelland / auff eine kurtze Zeit verglichen hat. Sie ist alt / wol bevestiget / und mit vielen schönen Häusern / und Gebäwen gezieret; allda auch grosse Handthierung getrieben wird; und deren Nahme von der Vberfahrt herkommen solle. Hat gegen Mittag lustiges Gehültz / in welchem das Vieh geweydet wird: gegen Abend von Mitternacht / offene Felder / darauff viel Früchten wachsen: gegen Morgen aber ist die Maas / so den Burgern grossen Nutzen bringet. Es ist auch da der kleine Fluß Jeker / oder Jecora, der sich aber offt ergiesset / und an den benachbarten Orten nicht wenig Schaden thut. In der Gegend herumb / sonderlich zu Gronsfeld / im Dorff Zichen / und auff dem Hunnenberg / werden wunderliche Sandstein auß der Erden gegraben / von welchen / unter andern / auch C. Ens in delic. apodem. per Germaniam pag. 127. in Beschreibung dieser Statt / zu lesen. Die Maas / oder Mosa, theilet sich in zwey / wiewol ungleiche Theil / welche durch eine schöne steinerne Brücke von zehen Schwibbögen zusammen gefasst werden. Obgedachter Meteranus sagt / daß die Statt an den Flecken Wyck / durch ein sehr schöne steinerne Bruck über die Maas / gehenckt seye. Und Strada schreibet / daß der Theil / so gegen Cöln werts ligt / Wicca genant werde. Ludovicus Guicciardinus, in Beschreibung daß Niederlands / meldet von der Mosa, oder Maas / folgendes: Die Maase / oder Moß / entspringt auß dem Berg Vogeso, bey den Grentzen deß Landes Langres, nicht fern von dem Vrsprung der Saone, und Marne, und nach dem sie ihren gang gegen Mitnacht genommen / S. Theobalden berührende / (allda sie schon schiffreich wird) so fliesset sie demnach bey Verdun, gegen Nordwest / und kompt von Mouson gen Mesiers; von dar gegen Mittnacht / und auff Charlemont, Bovines, Dinant, Namur, Hoy / Lüttich / Mastricht / Ruermund / und Venloo, da sie sich folgends gegen West Nordwest wendet / und als sie weiter Grave / Ravestein / und Megen / benetzet / stosset sie darnach zu Herverden mit der Wael zusammen / und scheidet sich doch bald / ohn Verlierung beyder Nahmen / wieder von derselben und lauffen dergstalt also fort / jeder Theil für sich selbst / biß gen Löwenstein / und als sie mitlerweil / biß daselbst hin / die Insul Bommelwerd geberet / und in sich befangen / stossen sie wieder zusammen / und nehmen den Nahmen Meruue an / und lauffen mit solchem Nahmen / neben Worcum, und Gorichum, mit einem weitläuffigen Strom / Dordrecht erreichende. Dieweil nun zu Dordrecht die Insul Iselmont dergestalt erübrigt ist / so bekompt die Moß wieder allda ihren rechten Namen / mit welchem sie folgends stoltz / und schnell / in das Meer fällt / und das Wasser einen guten Lauff hinein süß behält. Biß hieher Guicciardinus. Der Don Andreas Cantelmus, so An. 1646. gestorben / hat / mit Verwunderung der
[T15][67] allerfürtrefflichsten Kriegs-Baumeister / in der Insul Steffanswerd / über dieser Maaß / die berühmte Schantz Cantelmo erbawet. Von diesem Hispanischen Generaln / schreibet der Italianische Graff Gualdus Prioratus in seinen Historien / daß Er deß Fabritii, Hertzogs von Popoli, im Königreich Neaples / Sohn / und auß dem rechten Königlich Schottischen Geschlecht / gewesen seye. Er habe newe weise zu befestigen erfunden / und von der Kriegskunst Bücher geschrieben: Er habe auch wunderbare / und gleichsam übernatürliche Kriegs-Waffen / und / unter andern / ein Fewer-Rohr erdacht / welches man nicht mehr / als einmahl laden dörffen / und gleichwol dasselbe 25. Schöß gethan. Dergleichen hab Er etliche kleine Feldstücklein erfunden / die Er mine volanti genant: Er sey auch von seinen Feinden also geförchtet worden / daß / wann die Müttern / oder Vätter / in Holland / ihre Kinder / mit Liebkosen / und dergleichen / nicht stillen haben können / Sie / dieselbe / wann Sie gesagt / Cantelm komt / Cantelm komt / schweigen gemacht haben: und was gemelter Autor zu dieses Cantelmi Lob / ferners schreibet. Vnter den Kirchen ist die fürnehmste zu S. Servatio, der das Bistumb von Tongren hieher gelegt / so folgends S. Hubertus nach Lüttich / da es noch ist / transferirt hat. Er / der H. Servatius, aber ligt zu Mastricht in besagter seiner Kirch begraben / der Anno 383. gestorben. S. Monulphus, der achte Bischoff allhie / nach diesem H. Servatio, soll gedachte ansehenliche Stifftskirchen anfangs erbawet haben. Es ruhen darinn auch vier anderer H. Bischöffe Cörper / nemlich besagten Monulfi, Gondulfi, Valentini, und Candidi. In dem Stifft allhie zu unser Frawen wird ein doppeltes Creutz von Gold / und Edelgestein gar schön / und künstlich gemacht / und in welchem ein Theil von dem Creutz Christi eingeschlossen / verwahret / von welchem Aubert. Miraeus in Fastis Belgic. pag. 227. seqq. weitläuffig handelt. Es hat auch etliche Clöster / und ein Jesuiter Collegium allhie. Sihe was von dieser Statt Ludov. Guicciardinus in Beschreibung Niederlands fol. 127. seqq. G. Braun im 2. und 3. seines Stättbuchs / und Joh. Angel. à Werdenhagen part. 4. de Rebuspubl. Hanseat. fol. 93. b. berichten / darauß / und den obangezogenen Scribenten / auch diese unsere Beschreibung genommen worden ist. Anno 1576. nahmen die Spanier diese Statt ein und plünderten sie. Anno 78. wurden die Jesuiter allhie vertrieben. Anno 1579. den 29. Junij / ist diese Statt von dem Spanischen Gubernatorn in Niederland / dem Hertzog von Parma / mit Gewalt erobert worden / darinnen die Soldaten fast so grosse Beuten / als zu Antorff / wie Petrus Cornelius in seiner Niederländischen Histori bezeuget / bekommen. Sihe Meteranum lib. 9. Famianus Strada, de Bello Belgico, decad. 2. lib. 3. sagt / daß denselben Tag / als Mastricht erobert worden / der Inwohner / an Manns- und Weibspersonen / und anderer / durch Wasser / und Fewer / nicht weniger / als vier tausent / umbkommen seyen / ausser der jenigen / so hernach in der Vorstatt Wick umbgebracht worden. Und wären in dieser Belagerung so biß in den vierten Monat gewärt / bey die 8. tausent / darunter auff 1700. Weiber gewesen / von der Statt: auff Spanischer Seiten aber 2500. Soldaten / 37. Hauptleute der Obriste Geschützmeister / Aegidius Barlamontius, und der freywilligen Kriegsleute Obrister / Fabius Farnesius geblieben. Die Plünderung habe etliche Tag gewäret; und habe der Raub über ein Million Goldes (ausser was bey Nachts und im Aufflauff / hinweg kommen) gebracht. Darauff der Hertzog von Parma den 21. Julij triumphirlich allhie eingezogen. Er hat erstlich das Schloß / und Dorff Petershem / nahend der Statt auff anderthalb Welsche Meilen gelegen / und denen von Merode gehörig / eingenommen / und auch solchen Ort seinen Soldaten preiß geben / ehe er die Belagerung vorgenommen. Anno 1632. den 31. Maji / ward Mastricht von Printz Friederich Heinrich von Vranien belagert / und den 13. (23.) Augusti mit Accord erobert / in welchem / unter andern Puncten / veranlasst [68] worden / daß die Herren Staatten der vereinigten Niederlanden / in dieser Statt / und deren district, und Herschafft / nichts besprechen / oder sich anmassen sollen / als deß jenigen / so dem König in Spanien / als Hertzogen in Brabant / darinn zugestanden / und die gemeine Jurisdiction / mit allen dero Herrlichkeiten / wie hiebevor / also auch annoch / dem Bischoffen zu Lüttich pro indiviso verbleiben; und daß obgedachte Herren Staaten gesampter Hand / und zugleich mit dem Printzen und Bischoffen von Lüttich / als in einem Staat und Provintz / beeder theils / von andern Provincien / und Stätten / obangeregter Herren / abgesondert / guberniren sollen / gestaltsam vor diesem die Bischöff / und König in Spanien / diese Statt in Justitzi / und Policeywesen gubernirt / und verwaltet haben; wie im andern Theil deß Theatri Europaei, fol. 605. b. seqq. a. der ersten edition,, stehet. Newlich war ein Graff von Solms Staatischer Gubernator allhie; und wird da ein starcke Staatische Guarnison / und ein ansehenliche Reuterey gehalten / das Land / so da herumb fast alles Spanisch ist / zu durchstreiffen / und in später Forcht zu halten: inmassen dann / neben andern Orten / auch dieselbe Anno 36. das Stättlein Nydeken außgeplündert / und Anno 37. das Neutral Stätlein Hannuyt / darin Spanier lagen / überfallen haben. Anno 1637. den 27. Augusti / ist ein Fewerbrunst allhie gewesen / so zimblichen Schaden gethan.
Es ligt nicht weit von Mastricht / und auch an der Maas / Herstall / oder Harstallum, allda Pipinus der Ander / Heristallus zugenant / Hertzog zu Brabant / einen Palast erbawet. Es hat aber Käyser Carl der Fünffte / mit dem Bischoff von Lüttich / Georgio von Oesterreich / dieses Herstall / sampt seinem Gebiet / umb das Ländlein / in welchem Mariä Burg erbawet worden / vertauscht: daß also jetzt Herstall Lüttichisch ist; wie P. Divaeus lib. I. rer. Brabant. c. 2. bezeuget.