Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Culm
Vom Cromero Culma, und Chelmnum genant; ist die Hauptstadt in Culmigeria, oder dem Cölmischen Lande / so heutigs Tags auch zu Preussen gerechnet wird / aber dem König in Polen gehörig ist; nach dem solches / so erstlich Hertzog Conrad in der Masow dem Teutschen Orden übergeben gehabt / hernach von demselben wieder abgewichen / und sich zur Cron Polen begeben hat. Bey der Teutschen Regierung war alhie das Ober-Recht / oder Ober-Gericht / in Preussen / und heisset man noch das Recht / so die Teutschen in Preussen [14] haben / das Cölmische Recht. Was aber von solchem Hennenberger urtheile / das kan man bey ihme / in Erklärung der Preussischen grössern Land-Tafel / lit. C. fol. 51. lesen. Es wird Culm für eine HanseeStadt gehalten. Sihe Joh. Angelium â Werdenhagen part. 3. de Rebusp. Hanseat. cap. 24. fol. 346. a. Sie ist Anno 1239. erbauet worden ligt 5. Meiln von Torn / bey der Weixsel / aber in der Höhe / und hat Freyheit zu müntzen. Es seynd alda zween Mönchs- und ein Nonnen-Closter / item ein Bischoffliche Hauptkirch / oder Dom / dessen Stiffts / (so noch in seinem Stande) Bischofflicher Sitz aber meistentheils zu Colmensee ist. Vorgedachter Cromerus schreibet lib. 7. Rerum Polon. daß obgemelter Hertzog Conrad besagtes Bisthum Anno 1222. alhie angerichtet / und zum ersten Bischoff / einen Cistercienser Mönch Nahmens Christian / geordnet habe / dessen Dienste er sich / die Teutschen Ritter im Land wider die Preussen zubringen / gebracht hatte. Es hat folgends Hertzog Suantipolck in Hinder-Pommeren dieses Culm belagert / aber nichts darfür außgericht. Anno 1457. kam / durch Verrätherey / diese Stadt wieder under den Teutschen Orden / von dem sie vorhin gewichen war. Es bekamen aber dieselbe / mit der Zeit / die Polen wieder. Und selbiges Jahr bekam der Orden auch Gilau wieder / dessen Soldaten zuvor dem König in Polen selbigen Orth verkaufft hatten. Anno 1544. umb Ostern / brandten alhie zum Colmen viel Häuser hinweg.