Topographia Bavariae: Saltzburg
Diß ist ein Ertzbischoffliche Residentz-Statt in dem Labaocensischen Göw / an der Igonta, oder Saltza gelegen / die vor Zeiten Hadriana, Juvania, vnd Juvavia, vnd zu Teutsch Helffenburg / oder Helffenberg geheissen. Vnnd wirdt diese Statt vor deß Käysers Hadriani von Theils; von andern aber vor deß Käysers M. Aurelij Antonini, Colonia, (weilen für beede Stein vnnd Schrifften verhanden seyn /) vnd die Vestung / oder das auff dem Berg gelegene / vnd fast vnüberwindliche Schloß allhie / für das alte Castrum Juvaviense gehalten / allda ein sehr schöne alte / vnd hohe ehrine Statua zu sehen / so man für deß Antinoi hält / welcher dem Käyser Hadriano sehr lieb gewesen / die folgends von einem Bawren außgegraben / vnd von dem Cardinal vnd ErtzBischoffen allhie / Herrn Matthaeo Langio von Wellenburg / dahin gesetzt worden ist. Aventinus vermeynt / daß zun Zeiten Hertzog Diethen deß Dritten in Bäyern / vnnd deß H. Ruperti, als die Saltzbrunnen wider gefunden worden / der Fluß den alten Nahmen Juvavia verloren habe / vnnd Saltza / wie auch nachmals die Statt selbsten Saltzburg genandt worden seye. Dann es ist die alte Römische Statt Juvavia im Jahr Christi 476. von den Heydnischen Teutschen / sie seyen nun Heruli, OstGothen / Thüringer / Tureilinger / Nariseer / vnd Seyrer / oder andere / vnnd ihr Heerführer / König Vidomar / oder Odoacer / gewesen / verhergt / zu [94] Grund gerichtet / der erste Christliche Pfarrer / oder Priester allhie / S. Maximus gehenckt / die andere Geistliche aber (deren 55. vnd darüber / gewest seyn / vnnd in S. Amandi Kirchen / so jetzt zu S. Margarethen genandt wirdt / begraben liegen sollen) erwürgt worden; also daß die Statt biß auf S. Ruprechts Zeiten öde gelegen / auff dessen Antrieb / sie von den Bäyrischen Fürsten / wieder erbawet worden ist. Vnnd obwoln sie hernach auch vnterschiedliche Zufäll gehabt / vnd sonderlich Anno 1167. 1270. vnd 1380. durch Fewer; Item Anno 1386. 1567. 69. vnnd 72. durch Wasser / sehr grossen Schaden erlitten; so ist ihr doch jederzeit wieder auffgeholffen worden / also / daß sie der Zeit vnder die schönist- vnd vestiste Stätt in gantze Teutschland gezehlet wirdt; wie sie dann sonderlich bey diesem Teutschen Krieg sehr bevestiget worden ist. Vnd ist von Kirchen allhie erstlich die Ertz-Bischoffliche zu S. Ruprechten / oder der Thomb / zu sehen / der nach dem Anno 1598. der größte Theil daran verbronnen / abgebrochen / vnd Anno 1614. erst recht zu bawen angefangen / vnd deß Jahrs 28. in beyseyn vieler Geist- vnnd weltlicher Fürsten / eingeweihet worden; dessen Bawmeister Santinus Solarius von Como gewesen. Ist von Quaderstein auffgeführt / vnd gantz mit Kupfer bedeckt, hat auch vmb / vnnd vmb / sehr grosse Fenster / so von Marmolstein am Rand künstlich eingefaßt schön gläntzen. Es seyn 4. Orgeln darinn / vnd daran sehr hohe Thürne / auch in denselben 6. new gegoßene Glocken. Sihe die Beschreibung dieses Tempels / in Herrn Caroli Stengelij Hierologia, part. 5. capit. 7. pagin. 263. seqq. S. Virgilius hat solche Kirch erstlich dem H. Ruperto, dessen Reliquien er hieher versetzt / zu Ehren An. 773. erbawet. Es solle auch S. Martinus der Bischoff / von Tours auß Franckreich / zun Zeiten deß 21. Bischoffs zu Saltzburg / deß Heroldi, allher gebracht / in derselben / wie auch andere Heiligen mehr / ruhen. 2. Das Benedictiner Closter zu S. Peter / so seine eygene Aebbt / vnd einem schönen Schatz / hat / / vnd daselbst vorhin die Bischöffe biß auf gedachten H. Virgilium gewohnet / vnnd auch dieses Closter / darinn gemeldter Ruprecht der erste Abbt / vnd Stiffter desselben / Anfangs begraben worden / zugleich verwaltet haben; biß besagter Virgilius solche Abbtey vom Stifft abgesondert / vnd den Mönch Bertricum zum ersten Abbt dahin verordnet hat; der doch folgends auch Bischoff allhie worden ist. Es hat der Zeit auch eine Hohe Schul allhie / diesem Benedictiner Orden insonderheit anvertrawt. Wie dann der H. Abbt / allbereit vmbs Jahr 1630. derselben Rector; An. 1642. aber / deß Cancellariats, bey solcher / Verweser / Carolus Jacobi, auch S. Benedicten Ordens / vnd der H. Schrifft Doctor, vnd Thomas Ringmair / ingleichem Theologiae Doctor, auß gemeldtem Orden / Professor allda gewesen. 3. Sanct Sebastians Kirchen / daselbst ein ansehenlicher mit allerhandt Gemählten von Grabschrifften gezierter Creutzgang / vnd Gottsacker / vnd mitten darauff / deß ein Zeitlang im obern Schloß allhie gefangenen / vnnd Anno 1617. den 6. Jenner verstorbenen Ertz-Bischoffs / Wolff Dietrichs / kostbare / vnnd auff Welsche Manier erbawte herrliche Capellen / zu Sanct Gabriel / in welcher er auch / mit einem ansehenlichen Epitaphio, begraben ligt. Auff besagtem Gottsacker ruhet auch Theophrastus Paracelsus, von Einsidlen / auß dem Schweitzerland / bürtig / wie Christian Wurstisen / in der Baßler Chronick schreibet; wiewol Matth. Quade / in Teutscher Nation Herrlichkeit saget / daß er ein Edler auß dem Geschlecht von Bombast / vnnd ein Bastard auß einem Commenthur Teutschen Ordens zu Adenaw in der Eyffel / gewesen / daselbst auch noch das Wappen in der Kirchen gefunden werde: Vnnd habe ihm sein Vatter in der Jugend außschneiden lassen / vnd zum Studieren gehalten. Er hat allhie zu Saltzburg ein Lateinische Grabschrift / die auff Teutsch also lautet: Hie ligt begraben der fürtreffliche Doctor der Artzney / Philippus Theophrastus, welcher die abschewliche Kranckheiten / den Außsatz / das Podagram / oder Zipperlin / die Wassersucht / vnd andere vnheylsame Leibsgebrechen / mit einer wundersamen Kunst geheylet / vnnd in seinem Testament seine Güter den Armen außzutheilen / vnd zu geben /geordnet hat. Ist gestorben im Jahr Christi 1541. den 24. September.
[T34][95] 4. Das Adeliche FrawenCloster am nächsten Hügel bey der Statt / der Nunnberg genandt / vnd an dem allerbesten Ort allhie / wie Megiserus in der Kärndterischen Chronick / am 351. Blat schreibet / gelegen / da die Jungfraw Ehrentraud / S. Ruprechts nahe Blutfreundin / (oder wie Theils wollen / Schwester) vmbs Jar 585. die erste Aebtissin gewesen ist.
Ferners / vnd von den andern Sachen / ist zu sehen die obgedachte Vestung / in welcher die Cistern auch obgemeldter Cardinal Mathaeus hat machen lassen.
2. Die Ertz-Bischoffliche Residentz / oder das vndere Schloß in der Statt / vnnd darinn die manigfaltige ansehenliche Fürstliche Zimmer / Saäl / vnd Gäng / sampt den Gärten: Item die köstliche Meßgewänder / Tapezereyen / vnd andere herrliche sachen / so im Schatz / vnd der Kunstkammer / etc. gewiesen / vnd auff etlich Tonnen Goldes werth geschätzet werden. Obernandter Cardinal / H. Matthaeus Lang / hat den Schnecken / vnd die schöne newe groß vnd herrliche Thürnitz / neben dem Schnecken / mit den Fenstern gegen dem Hoff hinauß / darinn vber dreyssig Tisch gesetzt werden mögen / gebawet: Item / am Schloß den Weingarten / gegen deß Abbts Wiesen hinauß / zieglen / vnd mit allerley schönen welschen vnd fruchtbaren Bäumen / als Feigen / Pomerantzen / vnd andern peltzen lassen.
3. Es hat zu Saltzburg auch sonsten feine Gebäw vnd Häuser / vnnd einen schönen Pallast Mirabella genandt. Vnd ist gemeiner Statt Trinckstuben wol zu sehen / allda / wegen der schönen Zimmer / auch ein Römischer Käyser losieren könte; darinn auch alles gar schön vnd wol angeordnet ist. Daher auch daselbst die durchreysende vornehme Herren / vnd andere Personen / ihren Einkehr zu nehmen pflegen.
Auff eine Stundt von der Statt ligt das Fürstliche Lusthauß vnd Garten / zum Hellenbrunn genandt / allda vielfaltig ansehenliche WasserKünste / dergleichen in so grosser Menge anderstwo in Teutschland nicht leichtlich werden zu finden seyn; vnnd dabeneben allerhand schöne Grotten / Weyher / herrliche Fisch / frembde Enten / vnd dergleichen Geflügel / sampt schönen Fürstlichen Zimmern; vnnd nicht weit davon die beede Lusthäuser Belvedere vnnd WaldEmbs; vnnd daselbst die vnterschiedliche Einsidlers Zellen / vnnd dergleichen wunderliche Sachen / so wol auch der in der Höhe im Thiergarten gelegene Felß / da man bißweilen Comoedien zu spielen pfleget / zu sehen.
So viel das Bisthumb allhie anbelangt / ist dessen erster Vorsteher / der oben allbereit gedachte H. Ruprecht / auß Königl. Frantzösischen Stammen / gewesen / welcher / als er im Norico herumb gewandert / vnd viel zum Christlichen Glauben bekehret hatte / auch an diesen öden Orth kommen ist / vnd weil er ihn zu einem Bisthumb tauglich zu seyn erachtete / dem Heil. Petro zu Ehren eine Kirch allda / vnd eine andere auff dem Berg / vnter dem Schloß / erbawet hat / so beede folgendts Clöster für Manns- vnd Weibs-Personen / bekommen haben / wie oben gesagt worden ist. Vnd hat sich dabey allgemach die Statt wider erhebt; wiewol Theils vermeynen / daß schon damahlen wieder ein Stättlein / sambt dem obern Schloß / da gestanden seye. Sein Absterben setzet Marcus Velserus lib. 4. rerum Boicarum pag. 219. wie auch Brunnerus, in der Bäyrischen Chronick / ins Jahr 628. Andere ins 623. Ihme haben gefolgt Vitalis, der ander Bischoff / der Anno sechshundert sechs vnnd vierzig Todts fürworden. 3. Ansologus. 4. Savolus. 5. Ezius. 6. Florbagisus, oder Flobargisus, so vmbs Jar Christi 721. gewesen / wie Raderus auß Joh. Baumanns Saltzburgischer Chronic berichtet. 7. Johannes. 8. S. Virgilus, so auß einem Adelichen Irrländischen Geschlecht gebohren / vnd Anno 784. gestorben ist. Er hat eines vngelehrten PfaffenTauff in nomine Patria, etc. zusampt dem Bischoff Sidonio zu Passaw / für recht gehalten / welches auch Papst Zacharias gebillicht hat; wiewol S. Bonifacius darwider gewesen ist. 9. Bertricus. 10. Arno; bey dessen Regierung vmbs Jahr 798. dieses Bisthumb erstlich zu einem Ertz-Bistumb / an statt Lorch / oder Enß / vnd Passaw / gemacht / vnd demselben die Geistliche Jurisdiction, vber halb Kärndten / vnd das Land Steyer / zugeeygnet / das vbrige aber / so jenseit der Drab / gegen Mittag [96] gelegen / vnd also auch das viertel Cilly / im Land Steyer / dem Patriarchen von Aquilegia, oder Aglarn / gelassen worden; wie oberwehnter Megiserus libr. 6. c. 18. schreibet. Bey dieses Arnonis Zeiten ist ein Concilium allhie Anno 807. gehalten worden. Vnd hat er den Weißbach / der an zwey Orthen rinnet / auff seinen Vnkosten / vnd mit Rath Chunonis Guttradii in die Statt geführet / vnnd ist hernach Anno 821. gestorben. 11. Amilion, oder Ammilonius. 12. Adalramus. 13. Liupramus, oder Leopramus, Luipramus. 14. Adalbinus. 15. Adalbertus. 16. Dietmarus. 17. Pilgrinus. 18. Ludepertus, welchen Theils außlassen / vnd nach Pilgrino gleich Vdelbertum; andere aber diesen vnter die Bischoffe nicht setzen / der sonsten beym Hundio der 19. vnd sein Nachfolger Egilolfus der 20. ist / den Theils für den 19. zehlen: Auff welchen bey gedachtem Hundio folget der 21.Herolfus, oder Heroldus, ein Graf von Scheyren. 22. Friederich. 23. S. Hardwig / auß dem Spanheimisch Artenburg- oder Ortenburgischen / (so man die Laventhaler nennet) Fürstlichem Geschlecht / der Anno 1023. gestorben. 24. Günther. 25. Dietmar der Ander. 26. Balduinus, Waldwinus, oder Baldingus. 27. Gebhardus, so es mit dem Papst wider Käyser Heinrichen den Vierdten gehalten / vnd daher den Titul Legati Apostolici in Germania bekommen / so seine Nachfolger noch haben. Er solle deß Ritterstandts auß Schwaben gewesen seyn. Von ihme ist das Closter Admont im Land Steyer; wie auch 3. Schlösser / Saltzburg / Werffen / vnd Freysach bevestiget / vnd das Bistumb zu Gurck in Kärnten / Anno 1072. gestifftet worden; er aber ist Anno 1088. gestorben. Sein Nachfolger / S. Thiemo, ist / in Galilaea, von den Saracenern / gefangen / vnnd getödtet worden; hat gelebt vmbs Jahr 1001[WS 1]. Auff ihn ist gefolgt B. Conradus, auß dem Fürstlich Scheyrischen Geschlecht / ein Graf von Abensperg / der Anno 1147. gestorben. Sein Nachfahr / oder der 30. Bischoff / war S. Eberhard / ein Graf von Hilpoltstein / so Anno 1164. diese Welt gesegnet hat. 31. Conradus der Ander. 32. Adalbertus der Ander; wider welchen / zur Zeit der Strittigkeit Käyser Friedrichs / vnd Papst Alexanders / Conradus ein Graf von Wittelspach erwöhlet / der hernach Ertzbischoff zu Mäyntz worden / vnd besagter Adalbert wider nach Saltzburg kommen ist; deme Anno 1200. Eberhard der Ander succedirt; nach welchem der Papst einen Burgharden erwöhlet / der aber nit / sondern Philippus zur Regierung kommen / den Hundius für den 35. andere den 34. setzen; wider welchen der Papst Udalricum geordnet hat / so der 36. Bischoff gewesen. Aventinus schreibet / daß diese beyde / nämblich Philippus, Hertzog aus Kärndten / den der Papst nicht haben wolte / vnd Bischoff Vlrich von Seccaw / mit dem es die Hertzogen auß Bäyern hielten / vmb das Stifft Saltzburg gekrieget haben / vnnd auch Saltzburg vom Hertzog Heinrichen belägert / vnd (ein Theil davon vber dem Wasser) erobert; Halliola / oder Hällel / außgebrandt / vnnd die andere Stätt auch belägert worden seyen: Als aber bey hellem liechten Tag / da es heiter am Himmel war / das Wetter in das Läger schlug / da seye der Hertzog erschrocken / vnd wider (von Saltzburg) abgezogen; Bischoff Vlrich habe sich seines Rechts verziehen / vnd Philippus ErtzBischoff blieben / (der hernach Patriarch zu Aquilegia worden ist.) 37. Uladislaus. 38. Friederich der Ander. 39. Rudolph von Hohenegg. 40. Conrad von Breitenfurt / sonst von Vanstorff / Bischoff zu Lavent. 41. Weickard von Polheim / An. 1312. erwöhlet. 42. Friederich der Dritt. 43. Heinrich. 44. Ortulph / oder Ortolphus von Weißenegg. 45. Pilgrim der Ander / von Puchheim. 46. Gregorius, Schenck von Osterwitz. 47. Eberhard der Dritte von Newhausen. 48. Eberhard der Vierdte / von Stahrenberg / An. 1427. erwöhlt. 49. Johann der Ander. 50. Friederich der Vierdte / Truchseß von Emerberg. 51. Sigmund von Wolckersdorff. 52. Burckhard von Weißbriach. 53. Bernhard von Rohr. 54. Johannes der Dritte. 55. Friederich der Fünffte / ein Graf von Schaunberg. 56. Sigismund der Ander von Holeneck / deß Geistlichen Rechts Doctor. 57. Leonhard von Keutschach. 58. Matthaeus Lang von Wellenburg / Anno 1519. erwöhlet. 59. Ernestus Hertzog in Bäyern / Hertzog Albrechts Sohn / An. 1540.
[T35][97] erwöhlet. 60. Michael von Kienburg. Anno 1554. erwöhlet. 61. Johann Jacob Khuen von Belasi / auß Tyrol / An. 1560. erwöhlet. 62. Georg von Khienburg. 63. Wolff Dieterich von Rattenaw Anno 1587. erwöhlet. Bey seiner Regierung war Vnruhe / zwischen Bäyern vnd Saltzburg / wegen deß Stiffts Berchtelsgaden / vnd anderer Vrsachen halber / wie in den Additionibus zu deß Hundij Metropol. 1. Theil / am 98. Blat / zu lesen / darüber besagter ErtzBischoff gefangen / vnd biß an seinen Todt in der Custodi enthalten worden ist. 64. Marx Sittich von HohenEmbs. Anno 1612. erwöhlet. Der 65. Herr Paris / Graf von Ladron / so Anno 1619 den 13. Novemb. zum Ertzbischoff erwöhlt worden / ist Anno 53. den 5. Decembr. im 68. Jahr seines Alters / gestorben: Vnnd ward / an seine statt / den 3. Februarij deß folgenden 54. Jahrs / H. Wilibald / oder Guidobaldus, ein Graf von Thun / zum Ertzbischoff erwöhlt. Den 14. gemelten Monats Febr. vnd 54. Jahrs / ward auß Rom also geschriben: Hier sera, con corriero espresso ha vendo inteso l’elettione dell’ Arcivescouodi Saltzb. e Prencipe di questo Stato nella persona del Conte Guidobaldo di Thun, ch’ é stato scolare in questo Collegio Germanico nell’ Apollinare; ben conosciuto da sua Sanità, ne hebbe gran consolatione, per esser Sogetto di molte virtù. Sein / vnd seines Herren Antecestoris, vnd auff dessen Ableiben / Herren Thumb Probsten / Thumb Dechanten / vnd deß Capituls zu Saltzburg / Gesandten / bey dem nächsten Reichstag zu Regenspurg / waren / Herr Johann Baptista Graff von Ladron / der Ertz- vnd Hohen Stiffter / Saltzburg / vnd Trient Thumb Herr: Herr Frantz Niclaus Graff zu Ladron / Herr zu Castel Roman, Castellan, Castelnovo, Gemündt / vnnd Sommeregg / deß ErtzStiffts Saltzburg ErbMarschalck: Herr Michael Oßwald / Graff von Thun / Herr zu Tetschen / Clösterle / Castelpfundt / Sarenthal / Felixburg / vnd Schönstein; Herr Johann von Pfaltz / zum Thurn / vnnd Gradisch / Fürstl. Saltzburgischer Geheimer Rath / Cammer Director, vnnd Pfleger zu Wartenfelß: Herr Balthasar Zauchenberger / der Rechten Doctor, Geheimer Rath / deß Geistlichen Consistorij Director, vnnd Probst an S. Virgilij Berg zu Friesach: H. Volpert Moltzel / der Rechten Doctor, Geheimer Rath / HoffCantzlar / LehenProbst / vnd Pfleger zu Neuhauß: H. Ludwig Frantz von Rehlingen / zum Goldenstein / Radegg / vnd Mühlheimb / HoffRath: vnd H. Caspar Joachim Reuter / der Rechten Doctor, Hoff vnd CammerRath / auch Pfleger zu Glanegg.
Die Herren Capitularen / vnd ThumbHerren dieses ErtzStiffts waren im Jahr 1640. H. Adam Lorentz / Graff vnnd Herr von Törring / Stein vnd Berchtenstein / ThumbProbst vnd ErtzPriester. H. Carolus Fugger / Graff zu Kirchberg / vnnd Weissenhorn / ThumbDechant. H. Albertus Graff vnd Herr von Törring / Bischoff zu Regenspurg. H. Wolffgang Wilhelm von Schrattenbach / Freyherr zu Heggenberg vnnd Osterwitz / Scholasticus. Herr Wilhelm / Freyherr zu Welsperg / vnd Primör / Bischoff zu Brixen: H. Johann Jacob Graff zu KönigsEgg / vnd Rotenfelß / Herr zu Aulendorff vnd Stauffen / Oblayr. H. Ott Friederich Graff von Puchheimb / Herr zu Göllersdorff. H. Johannes Christophorus Graff zu Liechtenstein / Freyherr zu Castelkron / Herr zu Schenna / Bischoff zu Chiemsee / Custos. H. Johann Franciscus Freyherr zu Preysing / H. zu HohenAschau. H. Constantinus Graf von Liechtenstein / etc. H. Sebastian Graff von Lodron / Herr zu Castell Sanct Johannis / Bischoff zu Gurck. H. Johann Dieterich Freyherr von Muggenthal / H. zu Waal / Anwald: H. Maximilian Heinrich PfaltzGraff bey Rhein / Hertzog in Ober vnd Nider Bäyern. H. Franciscus Graff von Lodron / etc. H. Guidobaldus Graf von Thun / Herr zu Tetschen / Clösterle / Castelpfundt vnd Sarenthal. H. Frantz Leopold / Graf zu Hohen Embs / Galerato / vnd Vadutz. H. Francisc. Vigilius / Freyherr von Spauer / vnnd Valör. H. Carol Graf von Liechtenstein / etc. H. Johann Baptista / Graff von Lodron / obgedacht. Herr Carol Ferdinandt Freyherr von Muggenthal / Herr zu Waal. Herr Albrecht Sigismundt Pfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Ober vnd [98] NiderBäyern. Herr Fräntz Carl Khuen von Belasi / Graff von Liechtenberg / Freyherr auff NewenLempach / Herr Johann Sigismund Graff von Wolckenstein / vnd Rodeneck / etc. Es ist der Herr Ertzbischoff / wie auch oben gesagt / ein geborner Legat deß Apostol. Stuls zu Rom / deßwegen er auch mit dem Ertzbischoff zu Magdeburg vmb den Vorgang streitet / vnd die Sach an dem Käyserlichen Hoff noch vnerörtert hangen solle. Es erkennen ihn / als ihren Geistlichen Oberherren / die Bischöffe von Freysingen / Passaw / Brixen / Chiemsee / Gurck / Seccau / vnd Lavant. Darzu Hundius auch Regenspurg (nach Freysing) thut / wie oben bey Regenspurg vermeldet worden ist: Welcher Hundiusauch tom. 1. fol. 456. sagt / daß vnder diesen Bischoffen / Chiemsee / Gurck / Seccau / vnd Lavant / vnder die Fürsten deß Reichs nit gerechnet werden / vnd keine Session in den Reichstägen haben. Vnd ist besagtes Bisthumb Chiemsee dem Ertzstifft Saltzburg Anno 1568. per sententiam definitivam in Camera, sine onere, zugesprochen worden / vnnd dahero solches auch nichts mehr zum Reich contribuiret. Es gräntzet deß H. ErtzBischoffs zu Saltzburg Land vom Morgen mit dem Land Steyer / vnnd Ober Oestereich; von Mittag mit Kärndten / vnd einem Theil von Tyrol; vom Abend vnnd Mitternacht mit Bäyern vnd Tyrol. Ist reich an Saltz / Gold / Silber / Kupffer / Eisen vnnd dergleichen. Vnd entspringet zwischen Gastein vnd Rauriß / vber Saltzburg / in hohen rauhen Gebürgen / mit welchen dieses Land wol versehen ist / das Gasteinbad / so warm ist / vnd grosse Krafft hat auszutrucknen / vnd anzuziehen / stärcket das Gehirn / Hertz vnnd SeenAdern / auch die Krancke / so wider ansahen gesund zu werden: reiniget das Geblüt / vnd ist gut zu deß Haupts Gebresten / dienet für das Haar außfallen / wider das harte Miltz / Zipperlin / Winde / Gelbsucht / den Stein vnd Grieß; mehret den Saamen / vnd hilfft zu den Venerischen Sachen: Ist aber nicht zu trincken / vnd solle mit Theils Krancken bald Feyrabend machen. Die vornehmste Saltzburgische Bergwerck seyn an den beyden gedachten Orten / nämlich in der Gastein / vnnd Rauriß / Item im Brixenthal / Vndern vnd Obern Pintzgöw / zu Radstatt / Ramingstein / vnd an andern Enden / im Lungöw; wie auß der Vorrede deß Höchlöblichen Ertzstiffts Saltzburg Bergwercks Ordnung Anno 1551. zu Saltzburg in grossem Format gedruckt zu ersehen. Es gehören diesem Ertzstifft acht Stätte / nämblich Saltzburg / Hällein / Lauffen / Tietmoning / Müldorff / Radstatt / vnnd S. André / deren die letzte beyde in Kärndten liegen / vnd in selbiger LandsBeschreibung einkommen. Was sonsten solches ErtzBisthumb für Stifft / Güter vnd Orth / in beyden Ländern / Steyer vnd Kärndten hat / vnd was von demselben daselbst zu Lehen gehet / das setzet Megiser in der Kärndterischen Chronick libro 5. capite 8. Wiewol etliche Orth davon kommen / die auch in einer An. 1551. bey Hansen Baumann zu Saltzburg getruckten Landtafel stehen / so Marx Setznagel von Saltzburg gemacht hat; darunter sich auch die Statt Pettau in Steyer / vnnd die Statt Gmünd in Kärndten / finden; die aber der Zeit nit Saltzburgisch seyn. Sonsten lieset man / daß hieher auch folgende Orth gehören; als Altenhofen / Hüttenberg / Saxenbürg / Velsperg / Leinberg / Caprun / Galgen / Liechtenberg / Mittersill (so 4. Schlösser im Pintzgöw / einem Ländlein / an den Gräntzen Kärndten / so Saltzburgisch / vnnd darinn viel kröpfige Leuthe seyn / vnd von welchen Lazius lib 12. Reip. Rom. sect. 6. c. 7. f. 1044. schreibet / das solche Gelegenheit vor Zeiten Poeniana Castra, von deß Strabonis Berg Apennin, oder Poenino, genant worden / davon noch die Berg an den Tyrolischen Gräntzen Teltz vnd Philtzer Clausen / als Merckzeichen der Berge Tulli vnd Philgadis vbrig seyen) Kienburg / Windisch Matray / Täbsweg / Mauterdorff / ein Marck im Lungöw / S. Michel / im Tweng / Dolach / Pod / Hof / Bischoffshoff / S. Johann / Dachsenpach / Salfelden / Zell / Lofer / Schellenberg / Kuchel / Goling / oder Golding / Altenau / Neumarckt / Mattsee / Straßwalchen / Teysendorff / Waging / Brixen bey Kitzpühel / an Tyrol stossendt; Kropffperg am Inn / wo die Ziller darein kommt / vnd andere mehr / davon wir aber keinen gewissen Bericht haben / noch geben können. Es hat auch dieses Ertzstifft seine Güter in
[T48][99] Oesterreich / von welchen daselbsten zu reden ist.
Es schreibet Galeatius Gualdos libro 4. hist. pagin. 94. im Jahr 1632. daß deß Herren Ertzbischoffs allhie jährlich Einkommen bey dreyhunderttausent Thaler ertrage. Wie dann dieses Ertzstiffts Monatlich einfacher ReichsAnschlag ist 60. zu Roß / 277. zu Fuß / oder an Geld / 1828. Gulden; vnnd / zu Vnterhaltung deß CammerGerichts / wie ich gelesen / jährlich nach dem erhöchten Anschlag / 375. fl. den Thaler zu 69. Kreutzer gereit. Welcher hohe Anschlag / sonders Zweiffels / von denen sehr stattlichen Bergwercken / die es in diesem Lande hat / herkommen wird. Dann sonsten auff dem ReichsTag zu Regenspurg / die Saltzburgische Gesandten / bey ihrem Voto Contributonis, Anno 1640. den 12. Novembris / vnter anderm / eingebracht / daß / was von Land / vnd Leuthen / dem Ertzstifft Saltzburg / auff deß ReichsBoden zustehe / ein rauh gebürgig / vnfruchtbar / vnd wenig einträgliche Landschafft seye / darinnen kein Weinwachs / deß Getraids / zur LeibsNahrung / nicht genug / die Viehezucht das meiste / vnd doch wenig ersprießliche vermögen: Der ResidentzStatt Saltzburg Vermögen bestehe im Gewerb / welches der Zeit / wie man aller Orthen erfahre / beynahe darnider gelegt; in den übrigen fünff kleinen Stättlein seye / ausserhalb der blossen mühesamen täglichen Nahrung wenig erringen: Von andern deß Stiffts Güttern in Oesterreich / Steyer / vnd Kärnten / müsse man daselbst auch contribuiren. Siehe Herren Johannem Limnaeum in f. annot. ad Capitulationem Imper. Fernandi III. Besiehe von deme / was gesagt worden / vber die oben angezogene Autores, auch P. Bertium de rebus Germanicis, Caspar. Ens delicias apodemicas per Germaniam, Stephani Pighii Herculem prodicium, Munsteri Cosmographiam, Casparum Bruschium, Dresleri Stätt-Buch / Scoti Itineriarum, vnd Martini Zeillers Teutschen Reyßbuchs ersten vnnd andern Theil.