Zum Inhalt springen

Topographia Franconiae: Kreglingen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Topographia Germaniae
Kreglingen (heute: Creglingen)
<<<Vorheriger
Königshofen (Tauber)
Nächster>>>
Kreusen
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 53–54.
[[| in Wikisource]]
Creglingen in der Wikipedia
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du unter Hilfe
Link zur Indexseite


[T11]
[53]
Kreglingen.

An der Tauber / 2. Meilen von Rotenburg / ein Marggräffisch Ohnspachisch Städtlein. Hat ein Ampt / von welchem / und denen dahin gehörigen sechs Mäyndörffer / so vorhin zur Herrschafft Brauneck gehört / als Sickershausen / Stefft / Obernbreit / Gnodstat / Mertelsheim und Ober-Ickelsheim / Paulus Matthias Mehnerus, in pract. Observ. lit. S. v. Schaurn / p. 591. col. 1. also schreibet: In his pagis decimae debentur dem Domprobsten zu Würtzburg: et econtra gibt der Domprobst dem Marggrafen Jährlich 12. Malter Schirmhabern / und dreyssig Pfund Untz Pfenning / etc. zu Schirmgeld / die Unterthanen darfür zu beschauren / h. e. zu schützen und beschirmen. So offt auch die Hochgericht in berührten 6. Flecken vom Amptman zu Creglingen besucht und gehalten werden / quod quolibet anno ter fieri solet, als im Herbst / Februario und Mayen; So mag der Amptmann mit so viel Personen und Pferdten / als ihm beliebt / und deren Zahl man nicht wissen mag / darzu auch mit schönen Frauen und Spielleuten / etc. deß Abends ankommen / und deß folgenden Tags / nach gehaltenem Hochgericht / umb die Zeit und Stunde er vorigen Tags angelangt / und also nach 24. Stunden wieder abziehen. Was damaln verzehrt / muß der Domprobst zu Würtzburg außrichten / quod hodieque servatur, etc.

Ist vorhin Hohenlohisch gewesen / und deß Jahrs 1359. vom Käyser Carolo IV. G. Gottfriden von Hohenlohe erlaubt worden / daß er möge / und solle / auß dem Dorff Kreglingen eine Stadt machen: Käyser Sigismundus hat ihr auch Anno 1418. einen Wochen- und zwey Jahrmärckt / einen auff S. Walpurgen / und den andern auff S. Simonis und Judae, zu halten / geben. Was die / in besagtem unsern Text / ernannte / und in das Ampt Kreglingen gehörige 6. Mäyn-Dörffer / Ober-Ickelsheim / Mertesheim / Gnodstadt / Obernbrait / Stefft / und Sickershausen / anbelangt: davon der Zehend nach Würtzburg gehet: hergegen die Probstey daselbst / Jährlich / auch die Unkosten [54] deßwegen auffzuwenden hat: wie / im gedachten unsern Text / auß Wehnero, zu lesen: So schreibet Herr Limnaeus, tom. 4. de J. publ. pag. 818. seq. von dieser Zeit / also: Hodie (et aliquoties antea) benignitate Marchionis Brandeburg, hae Albergariae, et illa convivia, ad interim suspensa sunt, cujus in vicem, quotannis, à Praepositura Herbipolensi, certum numerum cuparum vini (etliche Fuder Weins) ex pacto accipit, Wie aber Kreglingen an die Herren Marckgraffen zu Brandenburg gelanget sey / davon siehe oben Brauneck. Anno 1634. seyn die Herren / Strozi, und Johan de Werth / in Francken / und auff Anspach gangen / denen die Thor allda stracks geöffnet worden: hernach plünderten sie Feuchtwangen / Kreglingen / Aub / Rötingen / Weikersheim / und andere viel Städtlein / Dörffer und Flecken auß / nahmen allhie zu Kreglingen Marggraff Hanß Georgen von Brandenburg gefangen / und liessen beyde Commissarien, Metzler / und einen Burgermeister von Rotenburg / Namens Johan Pezold niederschiessen. Darauff seyn sie vor Rotenburg gerückt / aber allda / wie auch zu Mergetheim und Dünckelsbühel nichts außgericht / sondern wieder zu ihrer Armee gangen / und allein Anspach und Weikersheim in etwas besetzt gelassen / die sich aber hernach von dannen auch verlohren: wie Kemnitzius, im 2. Theil vom Schwedischen Krieg im 2. Buch berichtet.