Topographia Superioris Saxoniae: Guben
Ein Statt in Nider-Laußnitz / an der Neiß / 5. Meyl von Crossen / zwischen Fürstenberg / vnd Forst / nicht sonders weit von Bobersperg / gelegen / so vorhin zur Cron Böheimb gehört; jetzt aber erblich deß Herren Churfürsten zu Sachsen ist. Nach dem Anno 1434. beyde Procopii in Böheimb vmbkamen / vnnd die Thaboriten verbrandt wurden / so nahme Uladislaus König in Polen / die vertriebene von Adel / vnd auffrührische Böhmen / auff / vnd vnderhielte sie. Durch derselben Hülff ließ er ein groß theil der Marck / vnnd Pommern / vberfallen / einnehmen / viel Leuth erwürgen / viel Flecken plündern / vnd durchs Fewer verderben. Die Statt Guben ward zu Grund eingeäschert / vnd alles darin erwürgt; schreibet Cureus in der Schlesischen Chronic / part. 1. fol. 154. Martinus Boregk / in der Böhmischen Chronic erzehlet f. 446. den Handel also; vor der Statt Guben plünderten sie [100] das Closter / vnd steckten dasselbe an / verderbten die Weinberge. Endlich eroberten sie auch die Statt / zündeten dieselbe an / vnd äscherten sie zu Grund ein; daher andere schreiben / daß die Statt Guben ein gemein Grab aller Einwohner worden sey: darnach plünderten sie das Closter der Cisterzienser / die Newe Celle / (auch an der Neisse gelegen / vnd etwan von den Marggraven in Meissen / als sie Herren in Laußnitz waren / gebawet / wie Nehel am 280. Blat berichtet /) marterten die Mönche / daß sie ihre Schätz solten offenbahren / darnach hieben sie ihnen Arm / vnd Beine / ab. Vnd dieses sagt Boregk. Anno 1620. nahm diese Statt der Churfürst auß Sachsen ein / als der hierzu vom Keyser gevollmächtigt war. Anno 1631. nach der Leipziger Schlacht / haben die Keyserischen diese Statt geplündert / vnd / zu Außgang deß Octobris / ist sie vom Marggraven von Hamilton, so dem König in Schweden gedient / vnversehens vberfallen / vnnd folgends etwas befestigt worden; daher Anno 1642. der Schwedisch General Major Stallhanß 3. Wochen / vnnd drüber / darvon zu thun hatte / vnd büste etlich hundert Mann ein; biß sich die Belägerten / Chur-Sächsischen / denen es an Kraut / vnd Loth / zu manglen anfienge / den 6. Maii / N. Calenders / auff Discretion / ergaben.