Topographia Westphaliae: Wesel
Diese im Hertzogthumb Cleve / an der Lippe / so darbey in den Rhein fället / gelegene Statt / wird zum Vnderscheid deß Obern-Wesel / so dem Ertzstifft Trier gehörig / Vnter- oder Nider-Wesel genannt. Ligt Vnter Berck / oder Rheinbergen / bey Burick vber; vnnd ist ein schöne / veste Statt / auch vor den nächsten Kriegen gar Volckreich gewesen / da man ziemlichen Handel getrieben. In der Reichs-Matricul ist sie Monatlich auff fünff zu Rossz / vnd fünfftzig zu Fuß / angelegt. Ist aber von den Hertzogen zu Gülch / Cleve / vnd Bergen sine onere eximirt worden; vnd beruhete Anno 1602. die Sach noch in Camera. In deß Westphälischen Craiß-Verzeichnuß wird sie noch vnter die Reichs-Stätte gesetzt: Vnd ist eine HanseeStatt. Gehen auch die Appellationes von dannen nach Speyer / wiewol / was jetzt / da sie Holländisch ist / geschicht / wir so eygentlich nicht wissen können. Graff Eberhard von Cleve / vnd Testerband / hat das Stifft allhie / Anno 1125. angerichtet.
Keyser Rudolph der Erste / solle dem 24. Graffen von Cleve / dem Theodorico VIII. welcher ihme / dem Keyser / trewen Beystand wider seine Feinde gethan / die Statt Wesel (aber / sonders zweiffels mit gewissem Vorbehalt) geben haben. Es seyn auß dieser Statt kommen / Arnoldus Wesaliensis, ein gelehrter Mann / vnd Tilemannus Heshusius, ein fürnehmer Theologus, so zu Helmstatt begraben ligt. Es seyn da S. Willibrods / vnd S. Antonii Kirchen / zusehen. So hat es allhie ein sonderliches Hauß / darinn alte erlebte Leut versorget werden. Bey den Niderländischen Kriegen haben sich Anfangs gar viel auß Holland / Seeland / Artois / Flandern / Braband / hieher begeben / daher die Statt an Kauffmannschafft / Macht / vnd Reichthumb zugenommen; allda es allerhand Religionen geben; biß Franciscus Mendoza, der Groß Admiral von Arragonien / Anno 1598. ein grosse Summa Gelts von der Statt erzwungen / vnd den Raht dahin gebracht hat / daß er das folgende Jahr den Römisch-Catholischen alle Kirchen hat eingeben müssen. Vnd hat diese Statt auch vorhero von den streyffenden Partheyen allerley Vngemach erlitten. Man sagt: Daß sie damaln / nämlich / in Anno 1598. dem gedachten Admiranten / hundert vnd fünfftzig [72] tausend Gülden / vnd tausend Malter Korns / habe geben / vnd sich damit abkauffen müssen. Sie hat sich hernach der Neutralität beflissen: Aber da ihr Herr / der letzte Hertzog von Cleve / Anno 1609. gestorben / vnd die Herrn Erben / der Länder halber / sich nicht recht vergleichen konten; da ist Ambrosius Spinola, mit seinen Spaniern / Anno 1614. den 7. Septembris kommen / deme sich die Statt auch / mit gewissem Beding / ergeben / weil sie ihme zu widerstehen / zu schwach zuseyn vermeynte / vnd die Staadische / oder Niderländische Hülff zulang verzoge; wiewol man damaln / die Bürger auff sechs tausend schätzte / vnd achtzig Stück Geschützes auff den Wällen stunden / damit sie sich / anderer Meynung nach / noch ein weil / biß der besagte Holländische Succurß / der nicht weit mehr von dannen war / angelanget were / hätte wehren können. Es seynd folgends von den Bürgern viel Klagen vber die Spanische Besatzung gehöret worden. Gab auch Empörungen allhie. Dardurch dann vervrsacht ward / daß die Statt noch zwey tausend Soldaten einnehmen: Vnd also die von Wesel 15. Jahr / biß auff das 1629. in grossen Trübsaln / vnnd Aengsten / leben musten; biß in selbigem Jahr / durch ein sonderlichen Kriegslist / die Statt der Spanier befreyet worden / vnd / an ihrer statt / sie der vereinigten Niderländer Volck hinein bekommen hat. Welcher aber zu wündschen were / daß sie wider in den alten Freyheitsstand gelangen möchte. Siehe hievon G. Braun / im ersten vnd vierdten Theil seines Stattbuchs / G. Ens, in deliciis p. 168 Bertium lib. 3. Rer. German. p. 701. Joh. Angel. à Werdenhagen de Rebuspubl. Hanseat. part. 4. cap. 2. fol. 15. seq. Thom. Michaël. de Jurisdict. th. 54. lit. G. 3. p. 53. Emanuel von Metern / in den gedachten Jahren 1598. 1614. vnd 29. seinen / vnnd deren / so ihn continuirt haben / Niderländischen Historien; vnnd von der letzten Eroberung das Theatrum Europaeum, in dessen 4. Theil / am 864. Blat / auch folgends stehet: Vmb den 12. Julij Anno 1642. hat sich ein seltzam Vnglück / mit angezündetem Pulver / in der Statt Wesel zugetragen: Ein Karrenmann hat Pulver geführet / dessen ein Fäßlein nicht dem besten zugeschlagen / oder verwahret gewesen: Deß Pferds Huffeisen eines / hat im Ziehen Fewer geschlagen / darvon dieses Fäßlein angezündet worden: Welches nicht allein an den Häusern / vnd Fenstern / trefflichen Schaden gethan / sondern auch vber viertzig bekante Personen getödtet hat. Der Karrenmann / Pferd / vnd Karren / seyn auch darauff gangen.