ADB:Beisler, Hermann Ritter von

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Artikel „Beisler, Hermann von“ von Karl Theodor von Heigel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 294, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Beisler,_Hermann_Ritter_von&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 11:10 Uhr UTC)
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Beisler: Hermann v. B., bairischer Staatsmann, geb. 1790 zu Bensheim, trat 1807 in die bairische Armee ein und machte den Feldzug in Tirol mit, schied dann aus dem Militärdienst und widmete sich dem Studium der Jurisprudenz. Als sich aber das deutsche Volk 1813 gegen den Druck Napoleons erhob, griff auch B. wieder zu den Waffen und rückte 1815 zum Hauptmann vor. Nach dem Friedensschluß trat er, da das Fürstenthum Aschaffenburg nunmehr mit der Krone Baiern vereint war, in das bairische Ministerium des Aeußeren ein. Im J. 1838 wurde er zum Regierungspräsidenten von Niederbaiern ernannt. Als solcher gerieth er in Conflict mit dem damals allmächtigen Minister Abel, weil er, ein Mann von liberaler Gesinnung, die verfassungsmäßigen Rechte der Protestanten gegenüber den Beschränkungen und Bedrückungen des Ministeriums gewahrt wissen wollte. Um ihn von der inneren Verwaltung zu isoliren, ernannte ihn Abel zum Präsidenten des obersten Rechnungshofes. Nach dem Sturze des ultramontanen Ministers übertrug 1847 König Ludwig an B., der zugleich zum Staatsrath ernannt wurde, in provisorischer Eigenschaft das Ministerium des Cultus. Im nächsten Jahre in die Nationalversammlung gewählt, stimmte er in Frankfurt mit der Rechten, verlangte aber für die Kirche eine Repräsentativverfassung mit Theilnahme der Laien am Kirchenregiment. Der Freimuth, womit er diese und ähnliche Ansichten vertrat, hatte seine Entfernung vom Ministerposten zur Folge, doch noch im December 1848 wurde ihm das Ministerium des Innern übertragen. Bald kam es aber zwischen ihm und der Abgeordnetenkammer zum Zerwürfniß, da er gegen den Willen der Kammer die Einführung der deutschen Grundrechte von der Zustimmung der gesetzgebenden Gewalt in Baiern abhängig machen wollte. Er legte deshalb im März 1849 sein Portefeuille nieder und kehrte in seine frühere Stellung am obersten Rechnungshof zurück. Er starb zu München am 15. October 1859. Er schrieb u. a. „Betrachtungen über Staatsverfassung und Kriegswesen“ (Frankfurt 1822) und „Betrachtungen über Gemeindeverfassung“ (Augsburg 1831).

Unsere Zeit, Jahrg 1860. S. 140. Augsb. Allgem. Zeitg., Jahrg. 1848–1849.