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ADB:Brüggemann, Theodor

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Artikel „Brüggemann, Theodor“ von Ludwig Wiese in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 3 (1876), S. 407–409, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Br%C3%BCggemann,_Theodor&oldid=- (Version vom 30. November 2024, 20:51 Uhr UTC)
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Brüggemann: Theodor B., ein besonders um das katholische Unterrichtswesen in Preußen verdienter Schulmann und Staatsbeamter, geb. 31. März 1796 zu Soest in Westfalen, † 6. März 1866 zu Berlin. Er stammte aus einer gemischten Ehe; die Mutter war evangelisch. Von Hause aus zum geistlichen Stande bestimmt, erhielt er schon als Knabe in Münster die niederen Weihen, widmete sich aber, nachdem er das Gymnasium seiner Vaterstadt unter dem Director Seidenstücker absolvirt, auf der münster’schen Akademie von 1812 an neben der Theologie mit nicht geringem Eifer der Philosophie unter Georg Hermes und dem Studium der altclassischen Litteratur unter Kistemaker. Auf Empfehlung des letztern wurde er schon 1814 als Lehrer der alten Sprachen an das Gymnasium zu Düsseldorf berufen, welches durch den damaligen General-Gouverneur des bergischen Landes Justus Gruner als eine Simultananstalt hergestellt, [408] durch den jungen Director Kortüm[WS 1] mit der Hülfe von Lehrkräften wie Kohlrausch und B. in kurzer Zeit einen neuen Aufschwung gewann. Alle drei waren bald durch eine Freundschaft fürs Leben verbunden. Seit 1823 nahm B. an der Directoratsverwaltung Theil, und wurde nicht lange danach alleiniger Director des Gymnasiums. In dieser Thätigkeit zeichnete er sich so aus, daß der König ihn 1831 zum Mitglied des Provinzial-Schulcollegiums und der Regierung in Coblenz ernannte. Das neue Amt gab ihm einen Aufsichtskreis, welcher die katholischen höheren Schulen der Rheinprovinz sowie das katholische Seminar- und Elementarschulwesen des Regierungsbezirks Coblenz umfaßte. Sehr bald zeigte er sich auch dieser erweiterten Verwaltungsaufgabe völlig gewachsen. Die Wahrnehmung seiner mit einer vielseitigen Bildung verbundenen geistigen Gewandtheit hatte zur Folge, daß er um die Zeit der Suspension des Kölner Erzbischofs Droste v. Vischering und in Zusammenhang mit dieser durch den Minister v. Altenstein verschiedene Vertrauensaufträge erhielt. Zuerst berief man ihn nach Berlin, und sandte ihn dann, 1837, nach Rom, wo er bei den gesandtschaftlichen Ausfertigungen in der Kölner Frage Dienste leisten sollte. Diese ganze Thätigkeit entzog ihm das Vertrauen der katholischen Bevölkerung am Rhein auf längere Zeit, und es erschien nicht rathsam, ihn nach seiner Rückkehr aus Italien in seine frühere Stellung in Coblenz wieder eintreten zu lassen. Er erhielt deshalb eine vorläufige Verwendung im geistlichen Ministerium zu Berlin und wurde als Hülfsarbeiter in der Unterrichts-Abtheilung beschäftigt. Nachdem er 1841 den Charakter als Geheimer Regierungsrath erhalten, wurde er 1843 definitiv als vortragender Rath beim Ministerium angestellt. Seinen Freund Kortüm hatte er daselbst als Referenten für das evangelische Schulwesen gefunden. – Mit dem berühmten Maler Cornelius, dessen Schwester er im J. 1819 geheirathet, machte er 1841 eine Reise nach England. Seit 1849 nahm B. an der parlamentarischen Thätigkeit Theil: zuerst in der Rheinprovinz, dann in Westfalen wurde er für die erste Kammer gewählt; 1850 war er beim Reichstag in Erfurt, und 1854 wurde er durch Friedrich Wilhelm IV. zum Mitgliede des Herrenhauses auf Lebenszeit ernannt. In seiner politischen Wirksamkeit hielt er zur Regierung; nur 1850 brachte ihn die Art, wie er der Autorität des Staats auf dem Gebiet der Schule entgegentrat, und die Theilnahme der Kirche an der Schulaufsicht als ein Recht in Anspruch nahm, in ein Mißverhältniß zu dem Minister v. Ladenberg. – Von 1849–1865 war er Mitglied des Disciplinarhofs für nicht richterliche Beamte, und 1859–1864 – nahm er an den Prüfungen der Ober-Examinationscommission für den höheren Verwaltungsdienst Theil. Durch hohe preußische Orden ausgezeichnet, empfing er 1864 aus Anlaß seines fünfzigjährigen Dienstjubiläums vom Papste das Comthurkreuz des Gregoriusordens, und vom Könige den Titel als Wirkl. Geh. Ober-Regierungsrath. Bald danach zog er sich wegen seiner schwankenden Gesundheit mehr und mehr von den Amtsgeschäften zurück, und dachte zu Ostern 1866 in den Ruhestand zu treten, aber schon vorher, am 6. März 1866 starb er nach kurzer Krankheit. Seine Ehe war kinderlos. Sein Tod wurde in weiten Kreisen schmerzlich empfunden. Heiterkeit des Gemüths, Scharfsinn, Witz und gesellige Talente hatten ihn mit einer großen Zahl von Menschen in freundschaftliche Verbindung gebracht. Als jüngerer Mann hatte er mit Freimuth der Hermesianischen Auffassung der katholischen Dogmen gehuldigt; in seinen spätern Lebensjahren wandte er sich sehr entschieden der traditionellen Lehre seiner Kirche wieder zu. Was B. besonders auszeichnete, war ein lebhaftes Interesse an allen Bewegungen des geistigen und öffentlichen Lebens, ein feines, selbständiges Urtheil und ungemeine Gewandtheit, dasselbe geltend zu machen. Auch verwickelte Gegenstände wußte er in freier Rede mit großer Klarheit darzustellen; er gehörte zu den Rednern, die sich [409] nie versprechen. In den angedeuteten Eigenschaften vereinigen sich die wichtigsten Erfordernisse einer höhern Beamtenstellung. Für seine specielle Aufgabe in der Schulverwaltung kam eine lange praktische Amtserfahrung hinzu, ebenso der Eindruck entschiedener persönlicher Autorität. Auf solche Weise konnte seine Wirksamkeit für das niedere und höhere katholische Schulwesen in Preußen bleibende Folgen haben, und hat viel Dank und Anerkennung gefunden.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Karl Wilhelm Kortüm (1787–1859), Regierungsschulrat in Düsseldorf.