ADB:Cramer, Johann Ulrich Freiherr von

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Artikel „Cramer, Johann Ulrich Freiherr von“ von Emil Julius Hugo Steffenhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 548–549, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Cramer,_Johann_Ulrich_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 11:41 Uhr UTC)
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Cramer: Johann Ulrich Freiherr v. C., Rechtsgelehrter und Philosoph, geb. 8. November (nicht December) 1706 zu Ulm aus einer Kaufmannsfamilie, † 18. Juni 1772 in Wetzlar. Auf dem Gymnasium seiner Vaterstadt vorgebildet, bezog er 1726 die Universität Marburg, wo er zu dem Philosophen [549] Christian v. Wolff in nahe Beziehung trat. Er widmete sich der Rechtswissenschaft, trieb aber auch Philosophie und Mathematik. 1731 wurde er Magister der Philosophie, Doctor beider Rechte und außerordentlicher Professor, 1733 ordentlicher Professor der Rechtsgelehrsamkeit, 1740 hessen-casselischer Hofrath; 1742 in den kaiserl. Reichshofrath nach Frankfurt a. M. berufen, wurde er nach dem Tode Kaiser Karls VII. (1745) Beisitzer des Reichs-Vicariats-Hofgerichts zu München und zugleich durch den Kurfürsten von Baiern in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Noch in demselben Jahre, nach der Wahl des Kaisers Franz I., kehrte er nach Marburg zurück und lebte ohne Amt, bis er in Folge Präsentation des fränkischen Kreises eine Beisitzerstelle bei dem Reichskammergericht zu Wetzlar 1752 antrat. 1765 vertauschte er dieselbe mit der kurbrandenburgischen Beisitzerstelle, in welcher er bis an seinen Tod verblieb. 1760 wurde er in die rheinische Reichsritterschaft des Cantons Wetterau aufgenommen. Durch Anwendung der Wolff’schen Philosophie auf die Rechtswissenschaft begründete er die sogenannte demonstrativische oder mathematische Lehrmethode. Seine überaus zahlreichen Schriften betreffen alle Gebiete der Jurisprudenz, besonders aber das deutsche Staats- und Fürstenrecht. Sie sind zum großen Theil gesammelt in seinen „Opuscula“, 4 Bde. 1742–56 und ein Supplementband 1767. Ueber die Praxis des Reichskammergerichts schrieb er folgende Werke: „Wetzlarische Nebenstunden“, 128 Theile in 32 Bänden, Ulm 1755–73, nebst einem Registerbande, daselbst 1779; „Observationes juris universi“, 6 Theile, 1758–72; „Wetzlarische Beyträge“, 4 Theile, 1763; sowie „Systema processus imperii“, 4 Theile in einem Bande, 1764–67. Zu allen diesen Schriften erschien ein „Vollständiges Hauptregister“ in zwei Theilen von J. M. Schneidt, 1768, fortgesetzt von Friedr. Balth. Sonntag, 1774. Die „Crameriana posthuma“, 12 Theile, 1786–90, haben nur den Namen von C. entlehnt.

Weidlich, Gesch. der jetztlebd. Rechts-Gelehren I 157 ff., dessen Zuverl. Nachrichten III. 71 ff. und Lexikon S. 44 ff. (Georg Ernst Ludwig Preuschen), Nachrichten und Anmerkungen von dem Charakter, Leben und denen Schriften Joh. Ulr. Freyherrn v. Cramer. Ulm, Frankf. und Leipzig 1774. Pütter, Litteratur des Teutschen Staatsr. I. 443 ff. 446 ff. 456 ff. II. 280 ff. 359. Strieder, Hess. Gel. Gesch. II. 334 ff. III. 543. V. 531. VII. 514. Glück, Praecognita iurispr. eccles. p. 231 sq.. Weyermann, Nachrichten von Gelehrten etc. aus Ulm 1798. S. 105 ff. v. Gehren bei Ersch und Gruber. Hugo, Gesch. des Röm. Rechts seit Justinian. 3. Vers. S. 503.