Zum Inhalt springen

ADB:Dalberg, Carl Theodor Freiherr von

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Dalberg, Karl Theodor Anton Maria v.“ von Karl Georg Bockenheimer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 4 (1876), S. 703–708, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Dalberg,_Carl_Theodor_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 18:04 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 4 (1876), S. 703–708 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Karl Theodor von Dalberg in der Wikipedia
Karl Theodor von Dalberg in Wikidata
GND-Nummer 118720961
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|4|703|708|Dalberg, Karl Theodor Anton Maria v.|Karl Georg Bockenheimer|ADB:Dalberg, Carl Theodor Freiherr von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=118720961}}    

Dalberg: Karl Theodor Anton Maria v. D., geb. 8. Februar 1744 auf dem Stammschlosse Hernsheim bei Worms, besuchte, nachdem er unter Leitung seines Vaters, des kurmainzischen geheimen Raths, Statthalters Franz Heinrich D. in Worms den vorbereitenden Unterricht erhalten, die Universitäten Göttingen und Heidelberg, um sich zur juristischen Laufbahn vorzubereiten. Der Sitte der Zeit folgend, unternahm D. nach beendigten Studien eine größere [704] Reise ins Ausland (Italien, Frankreich und die Niederlande) und begann dann in Mainz sich seinem Berufe an den dortigen Gerichten zu widmen. Bald jedoch entschloß er sich zu dem geistlichen Stande, in welchem ihm große Aussichten sich eröffneten. Noch vor seiner am 3. Februar 1788 erfolgten Priesterweihe ward er in Mainz Domicellar und dann (im J. 1768) Domherr. Entscheidend für die künftige Richtung war für D. der liberale Geist, in welchem Kurfürst Emmerich Joseph v. Breidbach-Bürresheim unter dem Beistande von Groschlag und Benzel das weltliche und geistliche Regiment führte. Die maßgebenden Personen am Hofe erkannten bald in dem gewandten und strebsamen jungen D. eine geeignete Stütze der Regierung und veranlaßten 1772 dessen Ernennung zum wirklichen geheimen Rath und Statthalter in Erfurt. War das Feld der Thätigkeit auch nicht groß, so war das Wirken Dalberg’s in der Zeit von 1772–1802 doch ein im hohem Grade gedeihliches, indem er in musterhafter Weise die Regierungsgeschäfte erledigte und insbesondere es sich angelegen sein ließ, den Bedürfnissen des öffentlichen Lebens, des Handels, der Industrie und des Schulwesens nachzugehen und die geeigneten Einrichtungen hier zu treffen. Von Erfurt aus kam D. mit dem Würzburger Hofe in Berührung. Im J. 1780 zum Domscholaster in Würzburg erwählt, stand er dem Fürstbischof Franz Ludwig v. Erthal zu Seite bei dessen Bestrebungen zur Hebung der öffentlichen Unterrichtsanstalten und suchte in seiner Eigenschaft als Schulrath und Rector der Universität die trefflichen Einrichtungen Emmerich Josephs nach Würzburg zu verpflanzen. Weiter knüpfte D. Verbindungen mit Gotha und Weimar an und genoß das Glück, im regen Verkehr mit den größten Geistern jener Zeit seinen für alles Schöne und Gute empfänglichen Geist ausbilden zu können, in welcher Beziehung namentlich der Verkehr mit Schiller von größtem Einflusse für ihn war.

Bei dem nach dem Tode Emmerich Josephs in Mainz eingetretenen Umschwunge in dem Regierungssysteme war D. diejenige Person, welche die sicherste Bürgschaft gegen das Umsichgreifen des österreichischen Einflusses in Mainz zu bieten schien. Darum ließ es sich Preußen im Interesse des Fürstenbundes angelegen sein, D. zum Coadjutor des Kurfürsten Friedrich Karl Joseph v. Erthal wählen zu lassen; der Einfluß Lucchesini’s und des preußischen Gesandten v. Stein brachte die Ernennung Dalberg’s zum Coadjutor in Mainz und Worms am 5. Juni 1787 zu Stande. Nachdem Johannes v. Müller den Papst für die Bestätigung gewonnen hatte, wurde D. als Erzbischof von Tarsus i. p. am 31. August 1788 consecrirt. Kurz zuvor, am 18. Juni 1788, war D. auch zum Coadjutor des Fürstbischofs Max v. Rodt in Constanz ernannt worden. In letzterer Eigenschaft war D. nach Bekanntwerden der Stipulationen des Friedens von Campo Formio in Wien thätig, um der drohenden Säcularisirung des Bisthums Constanz entgegenzuwirken, was ihm auch glückte. Der Tod des Fürstbischofs (14. Januar 1800) eröffnete D. die Nachfolge in Constanz, woselbst er den Ignaz Heinrich v. Wessenberg, den er in Würzburg als einen strebsamen jungen Mann kennen gelernt hatte, zum Generalvicar ernannte. Derselbe Friede von Campo Formio, der das Bisthum Constanz bedroht hatte, bereitete dem Erzstifte Mainz den empfindlichsten Schlag, indem in Gemäßheit getroffener Vereinbarungen am 30. December 1797 die Franzosen in der kurfürstlichen Residenz einzogen und die linksrheinischen Theile von Mainz und Worms wegnahmen. Vergebens hatte D. im J. 1797, als die meisten Staaten in ihrem Widerstande gegen die Franzosen erlahmten, in patriotischem Eifer zum Anschlusse an Oesterreich und zur Fortsetzung des Kampfes aufgefordert; es war zu spät gewesen. So entschieden D. damals noch zum Reiche hielt, so traurig war von da an die Richtung, die er in der Politik einschlug. Bereits in Rastatt hatte [705] der kurmainzische Gesandte Albini den Franzosen sich genähert; als der Kurfürst Friedrich Karl Joseph am 25. Juli 1802 gestorben war, setzte D. diese Politik, freilich unter Wahrung des Anscheines eines guten Patrioten, fort, mit dem Erfolge, daß das Kurfürstenthum Mainz allein von allen geistlichen Staaten der Säcularisation entging. Nach § 25 des Reichsdeputations-Hauptschlusses vom 25. Februar 1803 wurde der Stuhl von Mainz auf die Domkirche zu Regensburg übertragen; die Würde eines Kurfürsten, Reichskanzlers, Metropolitan-Erzbischofs und Primas von Deutschland sollten mit dem Stuhle auf ewige Zeiten verbunden werden. Der erzbischöflichen Jurisdiction des Primas wurden die alten Kirchenprovinzen von Mainz, Köln und Trier (so weit sie auf dem rechten Rheinufer lagen und nicht unter preußischer Herrschaft standen) unterworfen, eine Bestimmung, die zu mancherlei Conflicten führte, als die souverän gewordenen Staaten ihre Landesbischöfe haben und von der Einmischung eines Dritten in die kirchlichen Verhältnisse ihrer Länder nichts mehr wissen wollten. Als weltliche Ausstattung erhielt D. die Fürstenthümer Aschaffenburg und Regensburg, die Reichsstadt Wetzlar in der Eigenschaft einer Grafschaft, das Haus Compostell in Frankfurt und die Besitzungen des Mainzer Domcapitels nebst einer Anweisung auf das Rheinschifffahrtsoctroi für eine Million Gulden. Dagegen verlor D. die weltliche Herrschaft in Constanz. Die in Regensburg getroffenen kirchlichen Anordnungen erhielten nicht die päpstliche Genehmigung; nach verschiedenen Verhandlungen, die theils in Paris, theils in Regensburg gepflogen wurden, um durch ein Concordat die kirchlichen Verhältnisse zu regeln, bestätigte ein päpstliches Breve vom 1. Februar 1805 D. als Erzbischof von Regensburg mit der Bestimmung, daß die Diöcese nur die zur weltlichen Ausstattung Dalberg’s gehörigen Gebiete umfaßte, während er in den übrigen Theilen von Regensburg, Mainz und Worms (auf welches letztere Bisthum D. verzichtete) apostolischer Administrator blieb; für ganz Deutschland, soweit es nicht zur Herrschaft Preußens und Oesterreichs zählte, ward D. mit der Metropolitangewalt ausgestattet.

In seiner neuen Stellung als Regent des umgewandelten Kurstaates entfaltete D. nach allen Richtungen hin eine fruchtbare Thätigkeit; seine Herzensgüte und väterliche Fürsorge erwarben ihm den Dank seiner Unterthanen. (S. das Nähere in August Krämer’s Aufsatz in den Zeitgenossen, Bd. VI, Abtheilung XXIII. S. 108 ff.) Wenn immer bei dieser Administration sich französischer Zuschnitt geltend machte, so empfand man es doch allgemein als eine Wohlthat, „daß der Staat nicht geistlich, sondern weltlich organisirt war, daß D. das tief zerrüttete Finanzwesen in Regensburg in leidliche Ordnung brachte, den Volksunterricht und die Rechtspflege, in der Regel die wundesten Stellen geistlicher Gebiete, in wirksamer Weise förderte“. (Häusser, Deutsche Geschichte II. 479.) Bei so vielen Vorzügen, die D. als Regent an den Tag legte, bleibt es zu bedauern, daß Mangel an entschiedenem Charakter und an Erkenntniß der Pflichten eines wahren Patrioten ihn auf den Abweg brachte, im Anschluß an die Franzosen die Ordnung der deutschen Angelegenheiten zu versuchen. Ihm, dem ehemaligen eifrigen Vertreter des Fürstenbundes, blieb es vorbehalten, bei der Anwesenheit Napoleon’s in Mainz (20. September – 3. October 1804) dem Anschluß der Fürsten im Westen und Süden Deutschlands an Frankreich das erste Wort zu reden und dem Zustandekommen eines Bundes vorzuarbeiten, der später als Rheinbund das Werkzeug zur Unterjochung Deutschlands wurde. Die Schmeicheleien, mit denen die Franzosen in Mainz und in Paris bei der Kaiserkrönung den eitel gewordenen Kirchenfürsten zu ködern wußten, erregte bei ihm den Ehrgeiz, als weltlicher Fürst die erste Stelle in dem neuzugestaltenden Bunde einzunehmen und als Kirchenfürst an die Spitze einer deutschen Nationalkirche zu [706] gelangen. Von da an begann D. eine zweideutige Rolle zu spielen, auf der einen Seite die Pläne Napoleon’s zu fördern, auf der anderen Seite bei dem Reichstage mit allem Eifer die Sache des Reiches zu vertreten. Mitunter war es mit letzterem dem Erzkanzler auch ganz ernst, wie dies nach Ausbruch des Krieges zwischen Frankreich und Oesterreich seine Ansprache an den Reichstag, am 8. November 1805, zur Aufrechterhaltung der deutschen Verfassung und seine Weigerung, französische Truppen durch Regensburg ziehen zu lassen, aufs beste beweisen.

Der Eifer für die deutsche Sache, eine Folge der Erinnerung an seine alten Pflichten, machte bald der entgegengesetzten Strömung Platz, die zu verbergen D. den Reichsständen gegenüber sich höchst zweideutig benahm. Derselbe Reichstag, den er zum Festhalten an Kaiser und Reich gemahnt, vernahm aus seiner Botschaft vom 27. Mai 1806, daß D. den Oheim Napoleon’s, den Cardinal Fesch, zum Coadjutor (cum spe succedendi) ernannt habe, ein Schritt, der allseitig verurtheilt, selbst von Dalberg’s nächsten Freunden, z. B. von Wessenberg als Mißgriff getadelt wurde (s. Beck, Freiherr J. H. v. Wessenberg. Sein Leben und Wirken, S. 57, 58). Zur selben Zeit war er brieflich und durch das Organ seines Gesandten in Paris (Graf Beust) thätig, um Napoleon die Rolle eines Regenerators Deutschlands anzubieten, Entwürfe einer Bundesorganisation auszuarbeiten und vorzulegen und den Vermittler für die kleineren Staaten zu spielen, während sein Gesandter in Regensburg (Albini) sich den Vorgängen in Paris völlig fremd stellen mußte. Die Maske fiel, als am 12. Juni 1806 Beust für D. die Rheinbundsacte unterzeichnete, in Folge einer Ueberrumpelung Talleyrand’s, wie D. glauben machen wollte.

Was D. gewünscht hatte, das brachte ihm der neue Bund: Gebietsvergrößerung und eine hervorragende Stelle im Bunde; freilich stand letztere nur auf dem Papiere. Als Fürstprimas mit dem Titel „Hoheit“ sollte D. bei den Rheinbundsversammlungen und im Collegium der Könige den Vorsitz führen; er sollte ferner (Art. 11 der Acte) in kürzester Frist den Entwurf eines Fundamentalstatuts ausarbeiten, was er denn auch ernstlich in Angriff nahm, um alsbald die Erfahrung zu machen, daß weder Napoleon noch die größeren Staaten des Rheinbundes von einer Organisation des Bundes etwas wissen wollten. Die Gebietsvergrößerung für D. bestand in der Ueberweisung der Stadt Frankfurt nebst Gebiet und in der Verleihung der Souverainetätsrechte über die rechtsrheinischen Besitzungen der Fürsten und Grafen von Löwenstein-Wertheim und über die Grafschaft Rheineck. Als Rheinbundsfürst stellte D. sogleich seine Truppen zu dem Kriege mit Preußen und erfuhr, als er kaum seine neue Besitzung, Frankfurt, betreten hatte, aus dem Munde des Bundes-Protectors, wie dieser sich das Verfügungsrecht über die Fürsten und deren Länder vorbehalten hatte, insofern Napoleon dem Fürstprimas eröffnete, daß er Regensburg abtreten müsse. Dieses und den Abschluß eines Concordates zu besprechen, wurde D. von Napoleon zu einem Besuche nach Paris eingeladen. Der Einladung folgend brachte D. nach Paris seine Entwürfe über Bundeseinrichtungen und über ein Concordat, fand aber dort Niemanden, der ihm recht Gehör schenken wollte. Bei aller aufmerksamen Behandlung war der Aufenthalt (4. August 1807–28. Februar 1808) ein völlig nutzloser. (S. meine Broschüre: C. Th. v. Dalberg’s Aufenthalt in Paris 1807–1808. Mainz 1870.) Die einzige hervorragende Handlung Dalberg’s in Paris, die Einsegnung der Ehe des geschiedenen Prinzen Jérôme mit der Prinzessin Catharina von Würtemberg war nicht geeignet, ihn für damals und später als einen Vermittler eines Concordats mit Rom zu empfehlen. Die Gebietsveränderung, bezüglich deren D. im J. 1807 in Paris nichts Bestimmtes vernehmen konnte, kam bei einer folgenden Reise [707] nach Paris (10. Januar 1810) zur Sprache und zur Regelung. Hiernach mußte D. Regensburg an Baiern abtreten, erhielt dagegen eine Abrundung des Gebietes durch das Fürstenthum Fulda und die Grafschaft Hanau. In dem neuen Staate – Großherzogthum Frankfurt – durfte aber Fesch die Nachfolge nicht behalten; sie ging auf Napoleon’s Geheiß an den Prinzen Eugen über (1. März 1810). Eine letzte Reise Dalberg’s nach Paris geschah aus Anlaß einer Einladung Napoleon’s, der bei Eröffnung des Nationalconcils (17. Juni 1811) den Plan eines Concordats für Deutschland wieder in Anregung brachte und zu dessen Herbeiführung die Dienste Dalberg’s in Anspruch nahm. Auch diesmal waren die Verhandlungen erfolglos. Zwischen D. und den größeren Rheinbundsstaaten war nämlich insofern ein Einverständniß unmöglich, als ersterer sich noch mit seinen Gedanken einer deutschen Nationalkirche unter seinem Primate trug, während die Fürsten des Rheinbundes an die Wahrung ihrer landesherrlichen Rechte der Kirche gegenüber dachten und deshalb lieber mit Rom direct verhandeln wollten. Auf Rom einen Eindruck zu machen, war D. nicht der rechte Mann. Dort kannte man seine liberalisirende Richtung; noch unvergessen war dort sein Verhalten bei den Unterhandlungen mit dem Canton Luzern wegen der von diesem umschlossenen Theile des Bisthums Constanz (Concordat vom 1. März 1806) und bei der beabsichtigten Aufhebung des Franciscanerklosters in Wertenstein, in welchen Beziehungen ihm durch Breves vom 21. u. 28. Febr. 1807 tadelnde Bemerkungen vom Papste zugegangen waren. Mit der Auflösung des Concils (Juli 1811) hörten auch Dalberg’s Bemühungen wegen der kirchlichen Angelegenheiten Deutschlands auf. Nach Deutschland zurückgekehrt, widmete sich D. der Erfüllung seiner Regentenpflichten, die ihm, wie früher, am Herzen lagen. Auch jetzt hatten seine neuen Unterthanen seine Herzensgüte zu rühmen und, wie in Regensburg, so war auch jetzt die Ordnung der Finanzverhältnisse seine angelegentlichste Sorge. (S. Steitz, Der Staatsrath Georg Steitz und der Fürstprimas K. v. D. Frankfurt 1869.) Im übrigen stutzte D. seinen Staat nach französischem Muster zu durch Einführung der französischen Organisation, die mit dem Umfange des Landes in lächerlichem Contraste stand.

Während dieser Arbeiten hatte D. keine Augen für die in Deutschland allmählich sich vorbereitende Reaction gegen die französische Gewaltherrschaft; selbst als seine besser unterrichteten Minister ihn aufklären und für eine vorsichtigere Stellung gewinnen wollten, war er von seiner Voreingenommenheit für Napoleon nicht abzubringen. Erst kurz vor der Schlacht bei Leipzig ging ihm das Verständniß für die deutsche Bewegung auf und auch jetzt vergriff sich der ewig schwankende, unentschiedene Fürst in seinen Maßregeln. Er reiste heimlich nach der Schweiz, gab von dort zu erkennen, daß er wegen der Angelegenheiten des Bisthums Constanz hier nothwendig sei, und legte dann, als die verbündeten Monarchen in seiner Residenz weilten, seine Regierung zu Gunsten des Vicekönigs von Italien nieder, worauf natürlich die Verbündeten keine Rücksicht nahmen, indem sie am 14. December 1813 der Stadt Frankfurt die Reichsunmittelbarkeit zurückgaben und für die übrigen Gebietstheile des Primatischen Staates eine Administration bestellten. D. blieb, nachdem seine politische Rolle ausgespielt war, nichts übrig, als in sein Erzbisthum Regensburg zurückzukehren. Mit allem Eifer widmete er sich hier der Verwaltung seiner Diöcese und obwol in seinen Einkünften eingeschränkt, fuhr er fort, die Wohlthätigkeit im weitesten Maße zu üben. Daß seine Stellung zu Rom keine andere geworden, beweist das Schreiben des Papstes Pius VII. vom 2. November 1814, worin D. aufgefordert wurde, „den berüchtigten v. Wessenberg ohne Verzug (als Generalvicar in Constanz) zu entlassen“. Das hatte darin seinen Grund, daß man in Wessenberg denjenigen erkannte, der D. veranlaßt habe, in Bezug auf Dispense in Ehesachen und von [708] feierlichen Gelübden eigenmächtig in den Schweizer Theilen des Bisthums Constanz voranzugehen. D. schützte seinen Generalvicar und ernannte ihn 1815 zu seinem Coadjutor cum spe succedendi, was bekanntlich nach dem Tode Dalberg’s zu lebhaften Streitigkeiten zwischen Rom und der badischen Regierung führte. Im übrigen verflossen die letzten Lebensjahre Dalberg’s in aller Ruhe; im Umgange mit wenigen vertrauten Personen und in der Pflege der Studien, die ihm immer lieb gewesen, fand er Ersatz für die vielen Enttäuschungen, die ihm das Leben nicht ohne seine Schuld gebracht hatte. Am 10. Februar 1817 verstarb er in Regensburg in seinem 74. Lebensjahre.

Daß es D. in seinen verschiedenen Stellungen ernstlich darum zu thun war, den sich ergebenden Anforderungen Genüge zu leisten, wird Niemand bestreiten; daß er aber bei seiner weichen Natur und bei dem Mangel an Charakterfestigkeit den ihm gestellten Aufgaben nicht genügte, steht ebenso fest. In ruhigen Zeiten würde D. bei seinen Anlagen und bei seiner Herzensgüte ein trefflicher Regent geworden sein; immerhin haben die Unterthanen, die ihm die wechselnden Ereignisse zugeführt, Ursache gehabt, ihm ein dankbares Angedenken zu bewahren.

Schließlich sei noch der litterarischen Thätigkeit Dalberg’s gedacht. Auf den verschiedensten Gebieten (Natur- und Staatswissenschaften, Religion, Philosophie) hat D. sich versucht, ohne nach irgend einer dieser Richtungen etwas Rechtes zu leisten. „D.“, urtheilte Schiller, Briefwechsel mit Körner II. 173, „scheint mir etwas Unstätes und Schwankendes zu haben und darum dürfte er nicht gemacht sein, eine Materie mit Gründlichkeit zu erschöpfen.“ Eine (ziemlich vollständige) Zusammenstellung seiner Arbeiten gibt die bereits citirte Biographie von Krämer.

Vergl. noch über D. die Dissertation von Jakob Müller, K. Th. v. D., der letzte deutsche Fürstbischof. Würzburg 1874.[1][2]

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 708. Z. 25 v. o.: Kürzlich erschien: „Karl von Dalberg und seine Zeit. Zur Biographie und Charakteristik des Fürsten Primas von Karl Frhrn. v. Beaulieu-Marconnay“, 2 Bde., Weimar 1879, eine aus umfassendem Quellen- und Actenstudium hervorgegangene Arbeit. [Bd. 11, S. 794]
  2. S. 708. Z. 25 v. o. hinzuzufügen: Beaulieu-Marconnay, K. v. Dalberg und seine Zeit, Bd. I u. II. Weimar 1879; Bernays, Schicksale des Großherzogthums Frankfurt und seiner Truppen, 1882; Droysen, Abhandlungen zur neueren Geschichte S. 164 ff.; Mejer, Zur Geschichte der römisch-deutschen Frage (die im Register S. 421 s. v. D. verz. Stellen); Varrentrapp, J. Schulze S. 119 ff. [Bd. 33, S. 795]