ADB:Faber, Heinrich
A. Schmid in C. F. Becker’s Musikalischer Litteratur (Nachtrag S. 68) und zuletzt R. Eitner in den Monatsheften für Musikgeschichte (Berlin 1870, Nr. 2) überzeugend nachgewiesen haben. Magister F., geboren zu Lichtenfels in Oberfranken, wurde im J. 1538 als Rector an die neuerrichtete Schule im Kloster St. Georgen vor Naumburg berufen; da dieselbe aber der neuen Lehre Luther’s huldigte und von den katholischen Mönchen auf dem Dom arg bedroht wurde, so wandte sich F. durch ein Schreiben an den Kurfürsten von Sachsen Johann Friedrich und bat ihn um seinen Schutz. Das Schreiben trägt das Datum: Naumburg am Freytag nach Kiliani An. 1545 und ist von „Heinr. F., Mag. und Schulmeister auffen Stifft von Naumburg“ unterzeichnet. Damals war Dr. Nicolaus Medler Präceptor und Superintendent des Klosters St. Georgen, welchem wir später als Schutzherrn Faber’s wieder begegnen werden. Die Schlacht bei Mühlberg (1547) machte der Schule bei Naumburg ein Ende. Der gefangene Kurfürst wurde nach dem Kloster St. Georgen gebracht und die Gebäude später an die Stadt Naumburg verkauft. Medler suchte nun mit seinem Rector F. Zuflucht in Braunschweig, wo letzterer die drei Söhne seines Gönners unterrichtete. Kurfürst Herzog Moritz, welchem das Land des gefangenen Kurfürsten Johann Friedrich am 24. April 1547 vom Kaiser übergeben worden war, stellte die Ruhe bald wieder her und so sehen wir aus der Dedication zu der „Introductio“ F. 1549 wieder in näherem Verhältnisse zu Naumburg stehen, denn er widmet das Buch den Rathsherren von Naumburg und unterschreibt die Dedication: „Ex nostro Musaeolo Calendis septembris A. 1549.“ Wahrscheinlich lebte er nun wieder in Naumburg, denn von da aus wurde er vom Bischof Julius wegen einiger Spottlieder wider den Papst, welche er mit Melodien versehen hatte, vertrieben und vom Senat zu Oelsnitz aufgenommen, wo ihm die Leitung der dortigen Schule übertragen wurde. Dort starb er am 26. Februar 1552. Während seines Aufenthaltes in Braunschweig gab F. folgendes Werk heraus: „Compendiolum Musicae pro incipientibus, conscriptum ad nunc denuo, cum additione alterius compendioli, recognitum.“ Die Vorrede ist an die drei Söhne des Dr. Nicol. Medler gerichtet und unterzeichnet: „Brunsuigae 4. Cal. Augusti Anno Domini 1548.“ Dieses Schriftchen ist eigentlich nur ein Auszug aus einem erst 1550 in Nürnberg erschienenen größeren Buche. Dasselbe führt den Titel: „Ad Musicam practicam introductio, non modo praecepta, sed exempla quoque, ad usum puerorum accomodata, quam brevissime continens etc. Impressa Norimbergae in Officina Johannis Montani & Ulrici Neuber.“ F. ist von seinen Zeitgenossen und weit bis ins 17. Jahrh. hinein als Autorität in der Musiktheorie betrachtet worden, denn trotz seines Ablebens bald nach der Veröffentlichung seiner Werke haben dieselben dennoch Auflage auf Auflage erlebt und das „Compendiolum“, eine kleine Abhandlung von nur 16 Duodezblättern, ist immer und immer wieder, sowol für sich selbst, als in deutschen Uebersetzungen oder in Bearbeitungen von späteren berühmten Autoren (wie Vulpius, Gumpelzhaimer u. A.) neu aufgelegt worden, so daß man wol behaupten kann, daß beide Werke als Normallehre der damaligen musikalisch-theoretischen Anschauungen betrachtet werden können. Die „Introductio“ des Meisters enthält außer den Beispielen vom Autor noch solche von Henricus Isacus, Josquin, Petrus Molu und L. Senfl.
Faber: Heinrich F. Die Musiklitteratur hat bis jetzt meist zwei verschiedene Musikschriftsteller dieses Namens angeführt, die jedoch identisch sind, wie dies schon