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ADB:Friedrich August (Herzog von Oldenburg)

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Artikel „Friedrich August, Herzog von Oldenburg, Fürstbischof von Lübeck“ von Johann Friedrich Ludwig Theodor Merzdorf in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 7 (1878), S. 575–576, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Friedrich_August_(Herzog_von_Oldenburg)&oldid=- (Version vom 13. Oktober 2024, 04:32 Uhr UTC)
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Friedrich August, Herzog von Oldenburg, Fürstbischof von Lübeck. Sohn Christian Augusts (geb. 1673, † am 25. April 1726), ward am 20. Sept. 1711 geboren. Derselbe, von geringerer Bedeutung als seine Brüder, von denen der ältere, Friedrich Adolph, auf den schwedischen Thron berufen wurde, der jüngere, Georg Ludwig, früher dem Könige von Preußen, Friedrich II., gedient, aber sich nach Petersburg zurückgezogen hatte, ist für die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst dadurch von Wichtigkeit, weil unter ihm dieselben zu einem selbständigen Herzogthume erhoben wurden. F. A. succedirte seinem Bruder, Friedrich Adolph, 1750 als Bischof von Lübeck, nachdem er seit 1743 dessen Coadjutor gewesen war. Zwischen dem königlich dänischen und herzoglich holstein-gottorpischen Hause fanden langjährige Zwistigkeiten statt, die nach des Kaisers von Rußland, Peter III., (eines Holstein-Gottorper) Tode beendigt wurden. Die Kaiserin Katharina II. nämlich, als Vormünderin ihres Sohnes Paul Petrowitsch, schloß mit dem dänischen Könige Christian VII. zu Kopenhagen am 21. April 1767 einen Vergleich ab, worin bestimmt wurde, daß der großfürstliche Antheil an dem Herzogthum Holstein gegen die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst, welche damals unter dänischer Botmäßigkeit standen, vertauscht werden sollte. Auch wurde in diesem provisorischen Tractate (so ist die officielle Bezeichnung) bestimmt, daß der Großfürst nach seiner Mündigkeit die Grafschaften an einen seiner Anverwandten abtreten könne und daß die Krone Dänemark die Erhebung der Grafschaften in ein Herzogthum und Erhaltung [576] einer Stimme für dieselben im Reichsfürstenrathe unterstützen wolle. Als nun der Großfürst Paul großjährig geworden war, übernahm er die Regierung seiner holsteinischen Erblande und bestätigte in einem zu Zarsko-Selo unterzeichneten Definitiv-Tractate am 20/31. Mai 1773 den provisorischen Tractat mit der Erklärung, daß er die nach diesem Tractate einzutauschenden Grafschaften zur Ausstattung der jüngeren holstein-gottorpischen Linie bestimmt habe und solche derselben zu überlassen gesonnen sei. In einer förmlichen Cessionsurkunde vom 13. Juli 1773 wurden die Grafschaften schuldenfrei und unveräußerlich an den Bischof F. A. übertragen. Die Ausführung des Tractats geschah am 10. Decbr. 1773 zu Oldenburg dadurch, daß der dänische Commissarius v. Reventlov die königlichen Beamten und Unterthanen ihrer Pflichten entließ und sie dem großfürstlichen Geheimrath v. Saldern überwies, von welchem sie angewiesen wurden, nach vier Tagen die ferneren Entscheidungen zu vernehmen. Man war der Ansicht, daß man russische Provinz werden und den Fürstbischof F. A. als Souverän erhalten würde. Man war daher freudig überrascht, als der großfürstliche Commissarius am 14. Decbr. 1773 dem angekommenen Fürstbischof die Grafschaften feierlich übertrug und als Landesherrn huldigen ließ. Durch ein kaiserl. Diplom vom 29. Decbr. 1774 wurden die Grafschaften zu einem Herzogthume unter dem Namen Oldenburg erhoben und die fürstlich holstein-gottorpische Virilstimme im Reichsfürstenrathe auf Oldenburg übertragen. Der neue Landesherr als erster Herzog ließ Gold- und Silbermünzen (vgl. Merzdorf, Oldenburgs Münzen S. 102 ff.) zur Erinnerung schlagen. Der Herzog, ein wohldenkender Fürst, ließ die aus der Struensee’schen Zeit stammenden Verordnungen über Druckfreiheit und Aufhebung der Tortur bestehen, setzte (da er selbst meist in seinem idyllischen Eutin lebte) an die Spitze der Geschäfte den (nachmaligen) Grafen Holmer, einen ausgezeichneten Beamten, der die sich bewährte Landesverwaltung und Geschäftsvertheilung ungeändert ließ. Unter der Regierung des gutgesinnten Fürsten wurden neue Eindeichungen an der Jahde vorgenommen, eine jetzt noch bestehende segensreich wirkende Wittwen- und Waisencasse für das Herzogthum Oldenburg und Bisthum Lübeck nach dem Plane des Stiftamtmanns v. Oeder 1779 eingerichtet, der auch die erste trigonometrische Landesvermessung des Herzogthums (1782) hervorrief. Auch für Lootsenwesen wurde gesorgt und eine humane Strandungsordnung gegeben. F. A. hatte sich am 21. Novbr. 1752 mit Ulrike Friederike (geb. den 31. Octbr. 1722, † am 28. Febr. 1787), der Wittwe des Landgrafen Ludwig Maximilian zu Hessen-Kassel vermählt und aus dieser Ehe einen Sohn, Peter Friedrich Wilhelm (geb. den 3. Jan. 1754, † den 2. Juli 1823 zu Plön), der geistig gestört war, so daß F. A. in seinem Testamente vom 4. April 1777 eine Curatel über denselben verordnete und dieselbe dem Könige von Dänemark und dem Prinzen, Coadjutor von Lübeck, Peter Friedrich Ludwig (dem Sohne des jüngeren Bruders, Herzog Georg Ludwig) übertrug, auch letzteren eventuell zum Nachfolger in Oldenburg bestimmte. Nach dem am 6. Juli 1785 erfolgten Tode Friedrich Augusts übernahm Peter Friedrich Ludwig als Fürstbischof die Regierung in Lübeck und als Herzog und regierender Administrator im Herzogthume Oldenburg.

Chr. L. Runde, Oldenburg. Chronik S. 75–88.