ADB:Funck, Friedrich
Sylvester Jordan’s seinen Bart stehen lassen wolle, was den Frankfurter Candidaten nicht gestattet war; der wahre Grund war die vollständige Aussichtslosigkeit, in seiner Vaterstadt angestellt zu werden, da er sich durch ein 1831 in Offenbach erschienenes Schriftchen über das Frankfurter Candidatenwesen unmöglich gemacht hatte. Der schroffe Gegensatz gegen die herrschenden kirchlichen und politischen Richtungen, den er von der Hochschule in die Heimath zurückgebracht hatte, trieb ihn in das Lager der revolutionären Jugend; ihr stellte er jetzt sein reiches Wissen und seine scharfe Feder zur Verfügung. Schon 1831 begann er eine ausgedehnte publicistische Thätigkeit für radicale, zum Theil von ihm herausgegebene Zeitschriften, wie die „Deutsche Volkshalle“, „Eulenspiegel“, „Neuer Eulenspiegel“; er schrieb auch verschiedene Flugschriften wie „Erheiterungen“, „Ernst und Scherz“, „Fackel“ u. a. Alle Artikel und Schriften waren ein scharfer Protest gegen die bestehenden Zustände; sie forderten die Volkssouveränetät, die Einführung einer allgemeinen deutschen Republick. Funck’s Arbeiten bewegten sich durchaus in der gleichen Richtung wie die seiner Landsleute Freyeisen (s. d. A.) und Sauerwein (s. d. A.); ihre publicistische Wirksamkeit erstreckte sich zunächst auf die Bundeshauptstadt Frankfurt und ihre Umgebung, war aber für die ganze südwestdeutsche Bewegung von Bedeutung. Schon 1832 kam F. in Conflict mit der Polizei; als Warnungen ohne Erfolg blieben, kam es zu Gefängnißstrafen. F. begnügte sich nicht mit der publicistischen Vertretung seiner Gesinnung; er wurde Mitglied des Vaterlandsvereins, dessen Centralcomité sich in Zweibrücken befand; sein Zweck war die „Wiedergeburt Deutschlands“, seine Mittel die Verbreitung revolutionärer Ideen in Wort und Schrift, die Bewaffnung des Volkes, um etwaige Gewalt mit Gewalt zu vertreiben. Als Mitglied des Vaterlandsvereins besuchte F. auch das Hambacher Fest am 27. Mai 1832, welches der Verein organisirt hatte; er überreichte als Vertreter der Frankfurter Gesinnungsgenossen dem Dr. Wirth ein deutsches Schwert als Ehrengeschenk und erregte in seiner altdeutschen Tracht beim Festzuge ein gewisses Aufsehen. F. erklärte sich gegen die Permanenzerklärung des Festausschusses, welche die Einsetzung einer provisorischen Regierung Deutschlands bezwecken sollte. Den Hambacher Beschlüssen gemäß setzte nun F. seine agitatorische Thätigkeit eifrig fort, in seiner Zeitschrift Eulenspiegel wie durch die Veranstaltung von Volksversammlungen. Er wurde aber bald der öffentlichen Wirksamkeit entzogen: am 12. November 1832 erfolgte seine Verhaftung wegen Preßvergehens in der Schrift „Die Fackel“; der Untersuchungshaft folgte eine fünfmonatliche Gefängnißstrafe, die [212] erst am 26. September 1833 verbüßt war. In diese Zeit fällt das Attentat auf die Frankfurter Hauptwache am 3. April 1833; F. gehörte zu den Gefangenen, welchen der Angriff der Studenten auf kurze Zeit die Freiheit gab, die sich aber sofort den heranrückenden Truppen wieder stellten. Nach seiner Entlassung veranstaltete er einen Cyclus von Vorlesungen über deutsche Geschichte – schon 1832 hatte er eine Schrift über den Zerfall des deutschen Reiches unter Ludwig dem Frommen erscheinen lassen –, sie wurden sehr bald auf Anregung des Bundespräsidiums durch die Frankfurter Polizei verboten. F. setzte jetzt die revolutionäre Propaganda in anderer Weise fort; er befaßte sich mit der Verbreitung radicaler Schriften, insbesondere des Bauern-Conversations-Lexikons, er leitete die Exercierübungen seiner Gesinnungsgenossen, angeblich zur Verbesserung der in Frankfurt bestehenden Bürgerbewaffnung; den eigentlichen Zweck dieser Uebungen und die Theilnahme am sogenannten „Männerbund“ hat F. beharrlich geleugnet. Am 8. März 1834 hat sich die Polizei wieder seiner Person versichert und ein langwieriges gerichtliches Verfahren gegen ihn eingeleitet. Das Frankfurter Appellationsgericht verurtheilte ihn am 8. Februar 1836 auf Grund eines Spruches der Göttinger Juristenfacultät zu fünfjähriger Zuchthausstrafe; F., unermüdlich mit ausführlichen Schriftsätzen und Klagen aller Art in das Verfahren eingreifend, appellirte an die höhere Instanz, das Oberappellationsgericht der vier Freien Städte in Lübeck; dieses sprach ihn am 30. Juni 1837 von der Betheiligung am Männerbund frei, verurtheilte ihn aber wegen der Organisirung von Exercierübungen zu aufrührerischen Zwecken und wegen Theilnahme an Abfassung und Verbreitung des Bauern-Lexikons zu drei Jahren Zuchthaus. Kurz vor Verkündigung des Urtheils war F., der bisher in der Constablerwache in Frankfurt gefangen gehalten wurde, wegen der Unsicherheit der Frankfurter Gefängnisse mit anderen Leidensgefährten nach Fort Hartenberg bei Mainz verbracht worden; hier verbüßte er auch die ihm zuerkannte Strafe. Seine scharfen Proteste gegen das Urtheil und gegen die auswärtige Vollstreckung der Strafe, die seines Erachtens eine flagrante Verletzung der Rechte eines Frankfurter Bürgers war, blieben ohne Erfolg, seine beständigen Beschwerden gegen die ihm widerfahrene Behandlung haben die Haft weder mildern noch gar abkürzen können; nichts lag seinem starren Rechtssinn ferner als ein Gnadengesuch. – F. zog nach seiner Entlassung im Sommer 1840 wieder nach seiner Vaterstadt, ist aber im öffentlichen Leben unseres Wissens nicht mehr hervorgetreten; in die Bewegung der Jahre 1848–49 griff er aber wieder mit einigen ultraradicalen Flugschriften ein. Seiner radicalen Gesinnung ist er bis zum Tode treu geblieben und liebte es, sie durch das Tragen einer schwarzrothgoldenen Kokarde an der Kopfbedeckung auch äußerlich zu zeigen; er blieb bei seinen Anschauungen, auch nachdem so manche seiner Mitstreiter aus den dreißiger Jahren sich der Gothaischen Partei zugewendet hatten. F. war ein Mann von vielseitigem Wissen und großer Belesenheit, ein starrer, schroffer Charakter; äußere Vortheile und Popularität hat er nicht gesucht und auch nicht gefunden. Er starb am 15. Februar 1857 in Frankfurt a. M.
Funck: Johann Friedrich F., geboren am 10. Februar 1804 in Frankfurt a. M. als Sohn eines Lohnkutschers, besuchte 1811–1821 das Gymnasium und studirte bis 1825 in Heidelberg und Jena Theologie. Nach Frankfurt zurückgekehrt, ertheilte er Privatunterricht und bestand 1828 das erste theologische Examen. 1832 ließ er sich aus der Zahl der Frankfurter Candidaten der Theologie streichen, angeblich weil er zu Ehren- Acten des Frankfurter Stadtarchivs über die politischen Processe aus den Jahren 1832 ff. – Kurze Charakteristik seiner Persönlichkeit im „Volksfreund für das mittlere Deutschland“, 1857, Nr. 21. – Frankfurter Hausblätter, Neue Folge, I. Theil, Nr. 10 ff. (1881).