ADB:Gebauer, Georg Christian
[450] 1710 in Leipzig Humaniora, seit 1712 die Rechte in Altorf und in Halle. Auf den Ruf des Bürgermeisters Gottfr. Gräve, dessen Sohn G. schon früher unterrichtet hatte, kehrte er 1715 nach Leipzig in dessen Haus zurück, wurde 1717 Magister und 1721 Beisitzer der philosophischen Facultät. 1723 in Erfurt zum Doctor juris promovirt, erhielt er 1727 in Leipzig die Stelle eines ordentlichen Professors des gemeinen und sächsischen Lehnrechts und wurde 1730 Beisitzer des dortigen Oberhofgerichts. Die Notae zu Schilter’s Institutionen des Lehnrechts, die zuerst 1728 veröffentlicht und nachher noch zwei Mal aufgelegt wurden, verwickelten ihn, da er in einer einleitenden Abhandlung die Echtheit der constitutio de expeditione Romana behauptet und ihre Urheberschaft Kaiser Konrad II. zugewiesen hatte, in eine heftige, Jahre lang fortgesetzte Polemik mit dem hallischen Kanzler, Joh. Peter v. Ludewig, zu dem G. als ein Schüler von Thomasius und Gundling schon in natürlicher Opposition stand. Die litterarische Thätigkeit dieser Leipziger Zeit ist sonst niedergelegt in einer Reihe von Abhandlungen aus dem Gebiete der römischen Alterthümer und des römischen Rechts, des Lehnrechts und der deutschen Geschichte, zwischendurch auch in einer neuen Ausgabe des Lohensteinschen Arminius in vier stattlichen Quartbänden (Leipzig 1731), die er mit einer den Landsmann, den Schriftsteller und den Patrioten verherrlichenden Vorrede versah. In seiner akademischen Thätigkeit verwendete er die Stunden, welche Gold im Munde führen, zur Erklärung der Rechte, die ihren köstlichen Kern in gar bittern Schalen bergen; die Nachmittage widmete er den Geschichten, in der Hoffnung, die Annehmlichkeit des historischen Vortrages werde den schon einigermaßen beschwerten Geist zu erwecken und aufzumuntern vermögen. Ein 1733 erschienener und nachher noch zwei Mal aufgelegter „Grundriß zu einer umständlichen Historie der vornehmsten europäischen Reiche und Staaten“, gewährt einen Einblick in die Art seiner historischen Vorlesungen. Die genaue und untrennbare Verbindung von Jurisprudenz und Geschichte, in der G. seinen Beruf fand, verschaffte ihm die Beachtung G. A. v. Münchhausens, als es ihm oblag, die Lehrer für die zu begründende Universität Göttingen zu gewinnen. Er erhielt den ersten Ruf an die neue Anstalt, wurde zum Professor juris primarius mit dem Titel eines Hofrathes ernannt und durch Rescript vom 9. Octbr. 1734 zum königlichen Commissarius bestellt, der die Functionen wahrnehmen sollte, wie sie nach definitiver Einrichtung der Universität ein gewählter Prorector auszuüben haben würde: ein Amt, das er bis Ostern 1735 verwaltete. Am 19. Octbr. 1734 kam er nach Göttingen und lud durch ein Programm „De comparatione litterarum studiosorum cum militibus“ vom 31. October zur Einschreibung in die Matrikel ein. Er stand nicht bloß officiell an der Wiege der neuen Universität. Eine reiche Sammlung von Briefen Münchhausens, die Rößler in seinem verdienstvollen Buche aus den Papieren der Göttinger Bibliothek mitgetheilt hat, belehrt uns, wie der große Curator sich in allen Angelegenheiten, die das Wohl der werdenden Hochschule betrafen, mit G. berieth, über Scharwache[WS 1] und Polizeiwesen, über Buchhändler und Buchbinder so gut wie über Berufungen von Professoren und Einrichtung der Vorlesungen. Nicht selten sah sich Münchhausen dabei genöthigt, Ermahnungen zur Einigkeit als der Seele des akademischen Lebens einfließen zu lassen. Reizbar und hochfahrend, wie G. war, war er gar bald mit seinen Collegen in mancherlei Conflicte gerathen, so mit Brunnquell, der als Ordinarius des Spruchcollegs ihm vorgezogen war, so mit Mascov, mit dessen Bruder, dem berühmten Historiker, er schon von Leipzig her verfeindet war. Dazu kamen frühzeitig Unannehmlichkeiten mit den Studenten, denen er die jenaische und hallische Mode, die Hüte während der Vorlesung auf dem Kopfe zu behalten, abgewöhnen wollte, was sie dann mit einem „harten [451] Trumpf“ auf den ferneren Besuch der Gebauer’schen Collegia beantworteten. Mochten sich auch die Zustände allmählich soweit gebessert haben, daß Münchhausen 1739 G. und Reinhart als die einzigen unter den Göttinger Juristen, die applausum hatten, nennen konnte, so war G. doch noch im J. 1741 fest entschlossen, König Georg II. bei seiner Anwesenheit in Hannover um seine Entlassung zu bitten und wurde nur durch die Intervention einzelner seiner Collegen, insbesondere Hollmann’s, verhindert, das darauf bezügliche Memorial abzusenden. 1747 erhielt er den Titel eines geheimen Justizraths und 1755 das Ordinariat in dem Spruchcollegium der juristischen Facultät. Seine Vorlesungen waren nach Art der Zeit zahlreich und mannichfaltig. Er las Geschichte des Rechts (Historia juris universi), Recht der Natur nach Gundling, europäische Geschichte nach seinem Grundriß, Pandecten nach Ludovici, über den Text der Institutionen nach seinem „Ordo institutionum“ (Göttingen 1752) und Lehnrecht nach dem von ihm herausgegebenen Schilter’schen Compendium. Noch größer ist die Reihe der wissenschaftlichen Gebiete, die er schriftstellerisch angebaut hat, wie das Verzeichniß bei Pütter I. S. 126 und II. S. 32 zeigt. Unter seinen historischen Arbeiten seien hervorgehoben: eine Reihe von Abhandlungen zur Erklärung von Tacitus Germania, meistens Programme aus den vierziger Jahren, später als „Vestigia juris Germanici antiquissima in Cornelii Taciti Germania obvia“ (Göttingen 1766) gesammelt; dann als Ausführung seines gedachten Grundrisses eine „Portugiesische Geschichte“ (1759), der sich eine handschriftlich auf der Göttinger Bibliothek erhaltene „Spanische Geschichte“ anschließt. Die verdienstvollste unter seinen historischen Schriften ist „Leben und denkwürdige Thaten Herrn Richards, erwählten römischen Kaisers“ (Leipzig 1744). Auf dies Thema durch die Verdächtigung einer Urkunde König Richard’s geführt, hat er sich in die Geschichte dieses Fürsten, der durch den Zusammenhang mit der englischen Geschichte den Professor der Georgia Augusta besonders interessirte, weiter hineinziehen lassen und bemüht sich namentlich, den Ungrund der Annahme eines sog. Interregnums in einem besondern „Grab des Interregni“ überschriebenen Abschnitte darzuthun. Durch die umfassende und einsichtige Benutzung der englischen und deutschen Quellen und durch die Sammlung der Urkunden des Königs, die ihm durch die Verwendung Münchhausen’s bei den deutschen Archiven möglich wurde, ist das Buch noch heute den deutschen Geschichtsforschern von hohem Werthe. Neben diesem Werke sind es die Arbeiten für den Text der Pandecten, denen G. das Fortleben seines Namens in der Wissenschaft verdankt. Während er mit einer neuen Ausgabe der Pandecten für einen Leipziger Buchhändler beschäftigt war, erfuhr er aus dem Verzeichniß der von Bynkershoek († 1743) hinterlassenen Bibliothek, daß in dieselbe die von Heinrich Brencmann 1709–13 gesammelten Collationen der Florentiner Handschrift der Pandecten übergegangen waren. Es glückte ihm, die Brencmann’schen Papiere auf der Auction im Haag um 1050 Gulden zu erstehen, und er begann nun mit diesen und andern Hülfsmitteln eine neue Ausgabe der justinianischen Rechtsbücher. Im J. 1764 gab er in der Schrift: „Narratio de Henrico Brenkmanno, de manuscriptis Brenkmannianis etc.“, von dem Stande seines Unternehmens Nachricht; doch ist es ihm nicht mehr gelungen, das Werk selbst zu publiciren. Nach seinem Tode gab G. A. Spangenberg dies sog. Göttinger oder auch Gebauer’sche „Corpus juris civilis“ in den J. 1776–97 heraus. Die Brencmann’schen Papiere gingen in die Göttinger Bibliothek über. G. war verheirathet mit der Wittwe seines Collegen Reinhart und starb kinderlos zu Göttingen 1773 den 29. Januar.
Gebauer: Georg Christian G., Rechtsgelehrter und Historiker. Geb. 1690 den 26. October zu Breslau, genoß er den Unterricht des dortigen Elisabeth-Gymnasiums, an dem sein Vater († 1704) Lehrer war, und studirte seit- Heyne, Memoria Gebaueri. 1773. Pütter, Gel.-Gesch. I, S. 126; II, S. 31. Rößler, Gründung der Univ. Göttingen, S. 43, S. 78 ff. (Hollmann) Fragment einer Geschichte der Georg-Augustus-Univ. zu Göttingen [452] 1787 (mit handschriftlicher Fortsetzung auf der Göttinger Bibliothek). Unger, Göttingen und die Georgia Augusta S. 79. 193.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Scharwache, alter Ausdruck für patrouillierende Nachtwache