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ADB:Gramberg, Gerhard Anton Hermann

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Artikel „Gramberg, Gerhard Anton Hermann“ von August Mutzenbecher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 576–577, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gramberg,_Gerhard_Anton_Hermann&oldid=- (Version vom 28. Dezember 2024, 12:27 Uhr UTC)
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Gramberg: Gerhard Anton Hermann G., geb. zu Oldenburg am 18. Sept. 1772, gest. daselbst am 10. Mai 1816, war der älteste Sohn des Hofmedicus und Landphysicus Dr. Gerhard Anton G. (s. d.). Nachdem er schon als Schüler des Gymnasiums seiner Vaterstadt im Umgang mit seinen Freunden K. L. Woltmann und F. R. Ricklefs früh in poetischen Anläufen sich versucht hatte, widmete er sich von Ostern 1790 an dem Studium der Rechtswissenschaften auf der Universität zu Erlangen, wo er mit Klüber bekannt und befreundet wurde. Von Jena, wo er sein drittes Studienjahr vollendete, [577] nach Oldenburg zurückgekehrt, wirkte er hier seit 1793 als Untergerichtsanwalt und seit 1796 als Obergerichtsanwalt. Auf Halem’s Anregung mit einer Zusammenstellung des verwickelten oldenburgischen Particularrechts beschäftigt, wurde er in dieser Arbeit durch seine Ernennung zum Secretär beim Kammer-Kollegium (1799) unterbrochen. Aber wieder in die juristische Laufbahn zurückzukehren, blieb sein Wunsch, der indeß erst 1808 durch seine Berufung zum Assessor bei dem Landgerichte zu Oldenburg erfüllt wurde. Im J. 1810 zum Assessor bei der Regierungscanzlei und dem Consistorium befördert, wurde er durch die französische Besitznahme Oldenburgs (28. Febr. 1811) aus dem ihm liebgewordenen Wirkungskreise gerissen; er bewarb sich um eine Stelle im Tribunal zu Oldenburg, erhielt aber den Ruf zu einer Rathsstelle am höchsten Gerichte zu Hamburg (August 1811). Der Aufenthalt daselbst gestaltete sich ihm angenehmer, als er erwartet hatte, namentlich durch den Verkehr mit dem Senator Westphalen und dessen Gattin, der liebenswürdigen Dichterin, und vor allem durch den Umgang mit Halem, der im December 1811 gleichfalls an den Gerichtshof in Hamburg versetzt wurde. Mit ihm begab sich G. im Frühjahr 1813 nach der Einnahme Hamburgs durch Tettenborn nach Eutin; die Wiederbesetzung der Stadt durch die Franzosen zwang ihn im Juni 1813 zur Rückkehr, jedoch nur auf kurze Zeit, indem ein Unwohlsein ihn zu einem Besuche des elterlichen Hauses veranlaßte. In Folge der Befreiung Oldenburgs vom französischen Joche (November 1813) trat er zunächst als Richter bei dem dort einstweilen beibehaltenen Tribunal ein, dann aber nach Herstellung der alten Verfassung wiederum in seine frühere Stelle als Assessor bei der Justizcanzlei und dem Consistorium zurück. Seine Gesundheit war indeß tief erschüttert; nach langem Siechthum starb er am 10. Mai 1816, unverheirathet. – Als fruchtbarer lyrischer Dichter hat sich G. auch über die engere Heimath hinaus einen angesehenen Namen erworben. „Das Wahre, Schöne und Gute faßte er, wo er es fand, leicht und mit Innigkeit auf, und sein Genius, mit reicher Phantasie und zarter Empfindung im traulichen Bunde, und in keiner Schule Frohn, stellte, was er empfunden, ohne Wortschwall, natürlich und mit Lebhaftigkeit dar“. (Halem.) – G. sammelte seine Versuche unter dem Titel „Kränze“ in 3 Bändchen (1801–5), von denen das erste ein Gedicht „Tobias“ und seine in Wieland’s Manier gedichteten leichten Erzählungen, das zweite ein größeres, mit ungetheiltem Beifall aufgenommenes hexametrisches Gedicht: „Des Pfarrers Sohn von Cola“, das dritte „Blumen deutscher Dichter aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts“[WS 1], enthält. Daneben gab er mit Böhlendorf ein „Poetisches Taschenbuch“ heraus (Berlin 1803), dichtete eine Tragödie: „Sophonisbe“ (1808) und war beliebter Mitarbeiter an Zeitschriften und Almanachen. Nach seinem Tode gab Halem noch zwei Bändchen „Gedichte“ im Anschluß an die „Kränze“ heraus (1816. 1817).

Halem in der Vorrede zu den Gedichten von G.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Jahrhrhunderts