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ADB:Heinrich III. von Sax

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Artikel „Heinrich III. von Sax“ von Konrad Burdach in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 457–458, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_III._von_Sax&oldid=- (Version vom 19. Dezember 2024, 01:01 Uhr UTC)
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Band 30 (1890), S. 457–458 (Quelle).
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Sax: Heinrich v. S., Minnesänger. Ohne Zweifel gehört er dem alten, angesehenen und kunstliebenden Geschlecht der Herren v. S. oder Hohensax an, dessen Stammburg im Rheinthal bei Feldkirch lag. Ein Vorfahr des Dichters, Ulrich v. S., war 1204–1220 Abt in St. Gallen und wurde nach seinem [458] Tode von Ulrich v. Singenberg, dem begabten Schüler Walther’s v. d. Vogelweide, in einem warmen Nachruf beklagt: gewiß ein Zeichen, daß er zu dem Minnesang freundliche Beziehungen unterhalten hatte. Dessen Bruder Heinrich v. S. (urkundlich 1194–1235 oder 1236) nahm eine hohe Stellung ein und befand sich häufig in der Umgebung Heinrich’s VI. und Friedrich’s II. Dieses Heinrich’s Enkel ist der Minnesänger, der auf Schloß Clanx wohnte und 1235 bis 1258 urkundlich sich nachweisen läßt. Ein etwas jüngerer Geschlechtsgenosse ist der Dominicaner Eberhard v. S., der sich als Spruchdichter versucht hat (s. oben S. 457). Und im 16. Jahrhundert lebte das alte Interesse der Familie an der Kunst des Minnesangs noch einmal auf in dem Freiherrn Johann Philipp v. Hohensax (1550–1596), einem umfassend gebildeten, vielgereisten, als Politiker und im Kriegsdienst bewährten Manne, der auf seiner Burg Forsteck das kostbare Kleinod der großen Heidelberger (früher Pariser) Liederhandschrift verwahrte. Wahrscheinlich war der Codex sein Eigenthum und von ihm nach 1574 erworben (vgl. Zangemeister, Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst VII, 340, wo aber ohne überzeugenden Grund behauptet wird, daß die Handschrift von ihm aus der Bibliothek des Kurfürsten von der Pfalz nur entliehen worden sei). Neben litterarischem mochte auch ein Familieninteresse ihn zur Gewinnung der Handschrift bestimmt haben, die Gedichte seiner Vorfahren in sich hielt. Ueberliefert sind uns von Heinrich v. S. ein Leich und vier Lieder. Der Leich ist ein echt höfisches Gesellschaftslied zum Tanz: die alten drei typischen Elemente des Tanzliedes (Naturschilderung, Aufforderung zum Tanz und Tanzbild), aber ganz überwuchert von der Zuthat persönlicher Bekenntnisse. Der Dichter stellt sich in den Kreis der Gesellschaft, klagt ihr in wortreichen, sich oft wiederholenden Wendungen sein Liebesleid, immer wieder seine Treue zur Geliebten betheuernd; trotz allem Kummer erklärt er sich bereit, zum Tanz zu singen und gibt nun mit den hergebrachten Farben ein Gemälde der Sommerfreuden, der sich schmückenden Landschaft; ganz flüchtig taucht darunter auch ein Bild der Scenen des Reigens unter der Linde auf, aber dann wendet er sich wieder seinen Herzensangelegenheiten zu und mit einem Compliment an die Damen erklärt er den Tanz für beendet. Die Lieder haben gleichfalls nichts Bedeutsames oder Originelles: es ist die helle, glatte, virtuose Minnesingerei, wie sie gerade in den alemannischen Gegenden während des 13. Jahrhunderts ausgebildet und von jedem einigermaßen geübten Talentchen anmuthig zu Gehör gebracht wurde, lieblich, leicht und ziervoll wie auf Schmetterlingsflügeln schwebend und gaukelnd. Kein Wunder, daß Schiller, dessen Dichtung mit Adlersfittichen emporrauscht, von ihr nichts wissen wollte.

v. d. Hagen, Minnesinger I, 90–94; III, 594 f.; IV, 98–100. – Bartsch, Die Schweizer Minnesänger. Frauenfeld 1886, Nr. XIV (S. XCIII ff. 138 ff.).