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ADB:Heinrich VII. von Liechtenstein

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Artikel „Heinrich VII. von Liechtenstein“ von Franz von Krones in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 609–610, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_VII._von_Liechtenstein&oldid=- (Version vom 28. Dezember 2024, 02:38 Uhr UTC)
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Liechtenstein: Heinrich (VII.) L. († 1483), aus dem in Oesterreich und Mähren begüterten Herrengeschlechte, das nach seiner Hauptherrschaft im zweitgenannten Lande das Prädikat „von Nikolsburg“ führt. Er war der zweitgeborene Sohn Georgs (IV.) aus dessen Ehe mit Hedwig v. Pottendorf; Hanns (V.) ging ihm voran; als jüngere Brüder folgten Christoph (III.) und Georg V., als Schwestern: Barbara, Elisabeth und Margaretha. Er und sämmtliche Geschwister waren noch unmündigen Alters zur Zeit als der Vater starb (1444), und gleiches gilt von Wilhelm, dem Erstgeborenen seines Ohms Christoph (II., † 1445). Im J. 1449 erscheint Heinrich (VII.) bereits als mündig seinem älteren Bruder Hanns (V.) zur Seite und drei Jahre später erfolgt die Theilung des Gesammtbesitzes zwischen Wilhelm und den vier Vettern, wobei Hanns und Heinrich ihre jüngeren Brüder vertraten. Sie erhielten dem von Seiten des Grafen Ulrich von Cilli und Ulrichs Eiczinger geordneten Theilungsvertrage gemäß die Herrschaften Mistelbach, Hakenburg, Ravensburg, Renkenstein u. A. in Niederösterreich, Feldsberg und Dürnholz in Mähren. Seit 1451 beginnt L. eine politische Rolle zu spielen. Wir begegnen ihm im October 1451 als Theilnehmer an jenem folgenschweren Adelsbündnisse Niederösterreichs, das zu Mailberg (Martberg) abgeschlossen wurde und unter Führung Eiczinger’s (s. Allg. D. Biogr. Bd. V S. 778–81) gegen den Vormund des Landeserben (Ladislaus P.) König Friedrich III. gerichtet war. Auch in dem späteren Einigungsbriefe vom 5. März 1452 finden wir Heinrichs Namen vor. Als Dienstmannen und Parteigänger des Königs Ladislaus P., der 1453–1455 den Liechtensteinern Belehnungs- und Gnadenbriefe ausstellt, gewahren wir Heinrich und dessen Verwandte in der Fehde (1455–1457) gegen König Friedrich III., insbesondere im Streite der beiden Habsburger um die Stadt- und Schloßherrschaft Steier. Heinrich erscheint da bis zum J. 1459 als Inhaber der Hauptmannschaft. 1458 lag er in Gemeinschaft mit seinem Bruder Hanns in harter Fehde mit mährischen Adeligen, die das Gut der Liechtensteiner arg verwüsteten. Sie errangen dabei namhafte Erfolge. Um diese Zeit gelangte auch die Irrung zwischen den habsburgischen Brüdern König Friedrich III. und Herzog Albrecht VI. (Allg. D. [610] Biogr. Bd. I S. 285–90), als dessen Parteigänger Heinrich VII. von Liechtenstein auftritt, zum vorübergehenden Austrage, und eine spätere kaiserliche Urkunde vom 1. October 1459 bezeichnet unter Anderem auch Heinrich als in die kaiserliche Gnade wieder aufgenommen. Die ausgesprochene Parteigesinnung Heinrichs für Herzog Albrecht VI., der die Stadt- und Schloßherrschaft Steier seinem Anhänger abgelöst hatte, offenbart sich am besten in jenem Vertrage von 1459, durch welchen der genannte Habsburger unsern Heinrich zu seinem geheimen Rathe mit 1000 Goldgulden Jahresbesoldung erhob. Er und sein Bruder Hanns spielen eine hervorragende Rolle in den bewegten Landtagen jener Zeit, welche immer lauter die Stimme der Unzufriedenheit gegen den damaligen Landesherrn König Friedrich III. erhoben. Sie standen deshalb auch mit König Georg von Böhmen, ihrem mährischen Landesfürsten und dem geheimen Verbündeten Herzog Albrechts VI. in bestem Einvernehmen. Als Albrecht VI. seinem kaiserlichen Bruder (22. Juni 1461) absagte, fehlte nicht an der Spitze der Namen seiner Verbündeten der Heinrichs v. L. – Für sein Ansehen unter den österreichischen Landherren spricht am besten der Umstand, daß die Wiener Universität am 6. Juni 1462 an ihn und Veit v. Ebersdorf ein Dringlichkeitsgesuch richtete, sie mögen zwischen den hadernden Brüdern Frieden stiften und so dem Jammer des Bürgerkrieges begegnen. Heinrich befand sich auch unter den Abgeordneten der Landherren, welche im Hochsommer d. J. den Wiener Rath für die Abhaltung eines Ständetages in den Mauern der Donaustadt gewinnen sollten. Heinrich scheint bis November 1463 die Partei Albrechts VI. gehalten zu haben, dann schwankte er, wie es heißt, bei dem Herzoge in Ungnade gefallen, zum Kaiser hinüber; Ende d. J. vollzog sich ihr Ausgleich. 1467 befand sich Heinrich in der Fehde der Herren v. Puchheim und Stein mit Friedrich III. auf der Seite des Letzteren; doch schon 1472 zeigt sich bei der veränderten Sachlage der Liechtensteiner mit anderen mächtigen Landherren Oesterreichs neuerdings dem Kaiser gegenüber unbotmäßig und auf die Gönnerschaft des Ungarnkönigs Mathias pochend. Ja 1473 führt Heinrich den Titel eines „königlichen Hauptmanns“ in Mähren, das seit 1469 größtentheils die Herrschaft des Corvinen anerkannte. Das österreichische Adelsbündniß, an dessen Spitze der Liechtensteiner, Grafenecker, Puchheimer und Pottendorfer standen, ließ sich weder durch den Bann des Cardinallegaten (1474), noch durch dessen päpstliche Bestätigung einschüchtern; es kräftigte sich nur noch, und die Schwäche des kaiserlichen Regiments verrieth sich am besten in den Unterhandlungen Friedrich III. mit seinen rebellischen Landherren, die zu dem faulen Ausgleich vom 4. Februar 1475 führten. Schon 1476 begannen die Feindseligkeiten von Neuem, und die beiden Liechtensteiner, Heinrich und Christoph – der älteste Bruder Hanns war bereits 1474 gestorben – sagten dem Kaiser am 3. Mai 1477 neuerdings ab. Doch scheint sich seit 1478 die Schärfe dieser Zerwürfnisse abgeschwächt zu haben, da Heinrich in den Friedensverhandlungen zwischen König Mathias und Friedrich III. als Schiedsmann, 1479 als einer der kaiserlichen Räthe auftritt und 1482 im Heere des Habsburgers seine Stelle einnahm. 1483 schied er aus dem Leben. Aus seiner Ehe mit Agnes v. Starhemberg waren sechs Kinder entsprossen, von denen Georg (VI.), Erasmus und die Tochter Elisabeth uns näher bekannt werden. Der ihn überlebende Bruder Christoph III. schloß zwei Decennien später (1506) sein Dasein.

J. Falke, Gesch. des Hauses Liechtenstein I. und die Litter. z. Gesch. K. Friedrich III. u. Erzh. Albrecht VI.