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ADB:Henrichmann, Jakob

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Artikel „Henrichmann, Jakob“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 782–783, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Henrichmann,_Jakob&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 11:52 Uhr UTC)
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Henrichmann: Jakob H. (Heinr., Hainr.), Humanist und lateinischer Grammatiker zu Anfang des 16. Jahr. Geboren um das J. 1482 zu Sindelfingen in Schwaben, wurde er zuerst von seinem Landsmanne Heinrich Bebel unterrichtet und studirte dann seit 1497 zu Tübingen, wo er (Crusius, schwäb. Chronik von Moser II, 148 a) am 4. Novbr.[1] inscribirt wurde, Theologie, Philosophie und Jurisprudenz, erlangte auch daselbst die philosophische und später auch die juridische Doktorwürde. Von 1502–1506 Lehrer der lateinischen Sprache, sowie der Rechte an dieser Universität, wurde er 1514 Rath des Bischofs Heinrich von Lichtenau zu Augsburg und bekleidete zugleich und bis zum J. 1521 ein Canonicat der Kathedralkirche und endlich bis zu seinem Tode das Generalvikariat des Bisthums unter den Bischöfen Christoph von Stadion und Otho, war auch Pfarrer zu Zusmarshausen, einem in der Nähe Augsburgs gelegenen [783] Dorfe und der „schwäbischen Standesgenossen Triumvir“. In diesen Würden starb er 79 Jahre alt (nicht als ein „fast Hundertjähriger“, Brucker, Ehrentempel, 168 und Böcking, Hutten. Suppl. II, 98) am 28. Juni 1561 zu Augsburg und liegt im Kreuzgange (in ambitu) der Kathedralkirche daselbst begraben. H. wurde in seinen den Humanismus fördernden Bestrebungen nach seinem eigenen Geständnisse (vgl. seine Institutiones 1506 p. 4) durch seinen Lehrer und Freund Bebel aufgemuntert, aber auch nicht geringe Verdienste erwarb er sich zu seiner Zeit um die lateinische Sprache und deren Grammatik. Er, sowie Bebel, waren die Ersten, denen Deutschland den Gebrauch besserer lateinischer Grammatiken verdankte, indem sie sich dem wohlthätigen Geschäfte unterzogen, die Grammatik von den traditionellen Ungereimtheiten zu reinigen und Anleitung zu geben zu einem besseren Gebrauche und Verständnisse der Sprache und der Schriften des classischen Alterthums. Es verdient in dieser Beziehung eine drastische Stelle seiner Grammatik hier Erwähnung, wo er a. a. O. sagt: „es folge nicht, daß derjenige, welcher Doktor einer Facultät sei, deswegen auch nothwendig gut lateinisch zu reden verstehe, gleichwie auch ich ein mal von einem Bauer getadelt worden bin, daß, da ich doch Magister der Philosophie sei, dennoch zu Winterszeit bei tiefem Schnee des rechten Weges verfehlt hätte“. Seine lateinische Grammatik erschien, Bebel dedicirt, als „Grammatica Institutiones“ in erster Ausgabe 1506 (Phorce, Thom. Ansh.), der noch bis 1520 (Serapeum, 1861, 121) zwölf verschiedene andere folgten, fast sämmtlich besorgt von demselben Drucker. Außerdem ist H. Verfasser einer höchst ergötzlichen und witzigen sogen. „Spottpraktik“, jedoch in lateinischer Sprache. Die lächerlichen Vorschriften und Wetterprophezeihungen, die in den damaligen Kalendern „Praktiken“ genannt, wie sie sich zum Theil noch heute in unseren Bauernkalendern finden, enthalten waren, hatten auch Henrichmanns Spott angeregt und nach dem Thema: „Wenns regnet, wirds naß" faßte er eine Praktik ab, die mit dem ganzen Unwesen Scherz trieb. Diesen Spott setzten dann mit Henrichmanns Benützung Rabelais und Frater Nasus fort, bis ihn schließlich Fischart in seiner „Aller Praktik Großmutter“ zu einem nicht zu übertreffenden Muster erhob und abschloß. Henrichmanns Schrift erschien zuerst unter dem Titel: „Prognostica alioquin barbare practica nuncupata latinitate donata“ (Argent. Grüninger 1508). Eine zweite verbesserte Ausgabe, die er vorher erst Bebel und einem früheren Schüler, Baron Christoph von Schwartzenberg, zum Lesen überschickt hatte, ließ der Erstere in seinen Opuscula (als „Nova et Addita“ 1512) abdrucken, in welcher Form sie auch in späteren Ausgaben der Bebel’schen Schriften, sowie in des Andr. Gartnerus Dicteria und anderen Scherz- und Spottschriften, jedoch in der Regel mit vielen Interpolationen, wiederkehren. Sie schließen aber sämmtlich mit der Prophezeihung: „Nigrae vaccae lac album praebebunt“. Indeß hat wohl zur Abfassung dieser Spottpraktik, wozu selbstverständlich eine deutsche Vorlage diente, die älteste bis jetzt bekannte Druckschrift dieser Art: Practica teutsch meister Hanns Foltzen, Nürnberg, um 1480 H. die nächste Veranlassung gegeben. Ein Brief Henrichmanns nebst einem tetrastichischen Gedichte findet sich in Joh. Altenstaig’s Vocabularius (Argent. 1509) datirt aus Crespach 1508 und eine Reihe lateinischer Adagia unter seinem Namen in Bebels Opuscula 1508. Bl. Mija.

Crusius, Schwäb. Chronik (Moser) II, 154, 165. III. 916, 528. Veith, Bibl. August. I, 86–93, wo auch ein juridisches Werk Henrichmanns beschrieben ist. Baumgarten, Nachrichten V, 66. Literar. Anzeiger 1807, 90. Flögel, Kom. Literatur III, 369. Panzer, Lat. Annal. VII, 214. Suringar, Erasmus XXXV. Förstemann, Schulen zu Nordhausen S. 17. Serapeum, 1865, 236 ff. D. Praschius, Epitaphia August. III, 9. Vgl. auch meine Quellenkunde d. d. Sprichworts in Herrigs Archiv XL, 62–63.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 782. Z. 8 v. u. l.: 20. (st. 4.) November; vgl. Roth, Urkunden z. Gesch. der Univers. Tübingen, 539. [Bd. 12, S. 796]