Zum Inhalt springen

ADB:Heugel, Johannes

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Heugel, Hans“ von Robert Eitner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 325, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heugel,_Johannes&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 21:57 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Heuffel, Johann
Nächster>>>
Heuglin, Johann
Band 12 (1880), S. 325 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Heugel (Komponist) in der Wikipedia
Johann Heugel in Wikidata
GND-Nummer 119274582
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|12|325|325|Heugel, Hans|Robert Eitner|ADB:Heugel, Johannes}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=119274582}}    

Heugel: Hans H., ein in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts lebender Componist, von dem sich in den Musiksammelwerken dieser Zeit (1535–1553) fünf deutsche geistliche und weltliche Lieder zu 4–6 Stimmen und 17 lateinische Motetten und Psalmen von 2–6 Stimmen befinden. Gerber bezeichnet ihn als Capellmeister des Landgraf Philipp des Großmüthigen von Hessen, der um 1560–1580 zu Kassel gelebt haben soll. Dieser doppelte Irrthum zwingt um so mehr zur Widerlegung, da er in allen historischen Werken wiederholt wird. Philipp der Großmüthige trat die Regierung 1518 an und starb 1567. Heugel’s Thätigkeit dagegen stand 1535 bereits auf der Höhe; dies beweist die Aufnahme seiner Compositionen um 1535, 1537, 1538, 1540 in die damals sehr beliebten Sammelwerke von Ott, Petrejus, Kriesstein u. A. Da nach 1553 sein Name verschwindet, so läßt sich sicher annehmen, daß er bereits um 1540 gestorben sein muß, denn die Verleger pflegten damals einen beliebten Komponisten noch einige Jahre nach seinem Tode auszurauben, dann aber bei Seite zu lassen. Von Eigenthumsrechten eines Autors kann damals trotz kaiserlicher Privilegien, die aber noch dazu selten über 6 Jahre ertheilt wurden, kaum die Rede sein. Den einzig sicheren Geldertrag brachten die sogenannten Dedications-Exemplare, die an Fürsten, Rathsherren oder reiche Patrizier überreicht und von diesen mit einem mäßigen Geschenk, oft nur einem Thaler, honorirt wurden.