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ADB:Hocsemius, Johann

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Artikel „Hocsemius, Johann“ von Franz Stanonik in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 536–537, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hocsemius,_Johann&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 18:55 Uhr UTC)
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Hocsemius: Johann H. (Hocxsemius, Honsemius), Lütticher Kirchenhistoriker, wurde zu Hocsem, einem Dorfe bei Hougaerde im Gebiete des Bisthums Lüttich Mitte Februar 1278 geboren, erhielt an den Hochschulen von Löwen und Orleans eine sehr umfassende Ausbildung in den freien Künsten, der Theologie und den Rechtswissenschaften, und wurde Canonicus und Scholasticus bei St. Lamprecht in Lüttich und Propst zu St. Peter daselbst. Im Auftrage der Bischöfe Adolf und Engelbert van der Mark übernahm er verschiedene Gesandtschaften an den Papst und die Cardinäle, den König von Frankreich und an andere Fürsten. Er verfaßte auch verschiedene Staatsschriften im Interesse der Lütticher Kirche, unter Anderem eine lehenrechtliche Abhandlung, worin er bewies, daß die Grafschaft Loen zum Gebiete von Lüttich gehöre. Sein Hauptwerk sind die „Gesta pontificum Leodiensium“ (abgedr. bei Chapeaville, Gesta pontif. Leod. II. 273–514, Leodii 1613 in 4°), eine Fortsetzung der Lütticher Chronik des Cisterciensers Gilles von Orval für den Zeitraum 1247–1348. Mit besonderer Ausführlichkeit und unter steter Berücksichtigung des weiteren politischen Gesichtskreises schildert er als vielfach Mitbetheiligter die Geschichte der beiden mit ihm gleichzeitigen Bischöfe Adolf (von 1313 an) und Engelbert von der Mark. Seine Mittheilungen sind genau und besonnen. Außerdem schrieb er zwei lexicalische Werke, die er in seiner Chronik zum J. 1341 selbst erwähnt: „Digitus florum utriusque iuris“ und „Flores auctorum et philosophorum“. Früher hat man allgemein und wol mit Recht angenommen, daß er am 2. October 1348 gestorben sei. Foppens (Bibliotheca belg. II, 664) bemerkt dagegen, daß H. noch im J. 1403 gelebt haben müsse, da sein Name unter den 16 Schiedsrichtern vorkomme, welche im genannten Jahre den Frieden zwischen dem Bischofe und der Bürgerschaft vermittelt haben (nach Fisen, Sancta Legia II, 160). Allein hier ist wol von einem jüngeren Namens- und Standesgenossen unsers H. die Rede. Denn es wäre gar zu auffallend, daß H. sein laut der Einleitung 87 Jahre nach den zuerst erzählten Ereignissen, also um 1334 begonnenes Geschichtswerk durch 55 Jahre hätte liegen lassen, ohne es fortzusetzen, daß er, der früher so oft in die öffentlichen Angelegenheiten des Bisthums eingegriffen, nun von 1348 bis 1403 niemals in der Geschichte erwähnt wird, um 1403 in einem Alter von 125 Jahren (da sein Geburtsjahr aus seiner Chronik feststeht) vom Bischofe zum Official für den deutschen Antheil der Diöcese ernannt zu werden (Fisen a. a. O. 159). Ueberdies wird in der Zwischenzeit zum J. 1378 ein anderer [537] Scholasticus der Lütticher Kirche, Namens Wilhelm Boilaeanus, erwähnt (Fisen a. a. O. 139).

Vgl. Foppens l. c. Chapeaville l. c. 272. Fabricius, Biblioth. lat. med. et infim. aetat. III. 273 (ed. Mansi, Patavii 1754). Ersch u. Gruber, Encycl. II. Sect. 9 Th. 203. Ottokar Lorenz, Deutschlands Geschichtsquellen im MA., II. 28 ff. (2. Aufl.).