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ADB:Jakob III. (Erzbischof und Kurfürst von Trier)

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Artikel „Jacob III., Kurfürst von Trier“ von Bernhard Endrulat in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 549–550, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jakob_III._(Erzbischof_und_Kurf%C3%BCrst_von_Trier)&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 14:54 Uhr UTC)
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Jacob III., Kurfürst von Trier, 1567–81, Herr von Eltz, wurde vom Trierer Domcapitel nach vorausgegangener Vorberathung auf dem Schlosse Ottenstein in Wittich am 7. April 1567 zu Koblenz erwählt, da die Hauptstadt Trier sich seit 1559 im Aufruhr gegen die erzbischöfliche Gewalt befand. Papst Pius V. bestätigte den Gewählten, der bereits im J. 1550 die Priesterweihe erhalten hatte und zur Zeit seiner Wahl Dechant war, und verlieh ihm das Pallium, Kaiser Maximilian II. belehnte ihn mit den Regalien und die ganze Erzdiöcese, die einzige Stadt Trier ausgenommen, begrüßte ihn mit lauter Huldigung. J. fand das Erzstift tief verschuldet und in völliger Zerrüttung. Von allen Seiten war die neue Glaubenslehre eingedrungen. Ihr entgegenzutreten, faßte er als eine seiner Hauptaufgaben auf. Seine erste Maßregel in diesem Sinne bestand darin, daß er am 23. Juni 1567 den Rector des Jesuitencollegs zu Trier, Hermann Thyraeus, mit Räthen und Soldaten nach Neumagen, woselbst der Lehensmann Graf Wittgenstein einen protestantischen Prediger eingeführt hatte, entsandte und die Anhänger der Reformation mit Gewalt vertreiben ließ. Im folgenden Jahre schritt er zur Anwendung von Gewalt gegen die Hauptstadt Trier, die sich unter seinem Vorgänger Johann VI. zum Kampfe für ihre Reichsunmittelbarkeit und die Freiheit der Religionsübung erhoben hatte. Unter dem Oberbefehl des Anton v. Eltz, zuvor Reiterhauptmanns in Diensten des Königs von Frankreich, eines Neffen des Erzbischofs, begannen die Feindseligkeiten gegen die Stadt zu Anfang Juni 1568, wurden aber nach zweimonatlicher, ergebnißloser Dauer auf Befehl des Kaisers eingestellt. Der Volkshumor hat den Charakter der stattgehabten Kämpfe zur Genüge durch den Spottnamen des Bohnenkrieges bezeichnet. Am 15. August hielt J. unter dem Geleite des Reichsherolds und der Abgeordneten der Kurfürsten seinen Einzug in die Hauptstadt und sofort begannen die Sühne- und Ausgleichsverhandlungen, die, von erzbischöflicher Seite hauptsächlich durch den Kanzler Jacob Wimpheling, von städtischer durch den Stadtsyndicus Wilhelm Kyriander, geführt, fürs erste zu keinem Abschlusse gediehen. Erst 1580 wurde der verwickelte Proceß zwischen Erzbischof und Stadt durch kaiserlichen Schiedsspruch und zwar zu Ungunsten der letzteren beendigt. Im Frühjahr 1569 berief J. eine Provinzialkirchenversammlung nach Trier und ließ sich am 17. April [550] zum Erzbischof weihen. Zwei Tage nachher verkündigte er einige Abschnitte der Beschlüsse des Concils von Trient, z. B. die auf Abschaffung der heimlichen Ehen und Verbesserung der Kirchen- und Klosterzucht bezüglichen. Zur Verwirklichung der Absichten des Concils in dieser Beziehung bediente sich der Kurfürst der Jesuiten, durch die er das Erzstift bereisen ließ. Wie feindselig er der evangelischen Lehre gegenüberstand, geht auch daraus hervor, daß er seinen Hof streng von allen denjenigen säuberte, die noch verdächtig waren, Anhänger des neuen Glaubensbekenntnisses zu sein. Im Juli 1570 nahm J. an dem Reichstage zu Speyer Theil. Er erhielt hier den kaiserlichen Auftrag, die Braut König Karls IX. von Frankreich, die Erzherzogin Elisabeth, nach Frankreich zu geleiten, und führte ihn im November desselben Jahres aus. Im J. 1575 berief er die Stände des Erzstifts auf den 16. Februar nach Koblenz zusammen, um mit ihnen eine neue Vertheilung der Steuern behufs Tilgung der auf dem Erzstifte lastenden Schulden zu berathen und zu beschließen. Die Ritterschaft bestritt unter Hinweis auf die Kriegsdienste, die sie dem Reiche leiste, die Verpflichtung zu Landesabgaben und weigerte sich, zu den aufgelegten Summen beizutragen. Der Kurfürst befahl in Folge davon auf den Rath der beiden anderen Stände, daß, so lange die Weigerung der Ritterschaft, dem Erzstifte, durch das sie reich geworden sei, Steuern zu zahlen, dauere, kein Schuldner die jährlichen Zinsen, kein Ackersmann den Zehnten und kein Pächter die Pacht an sie entrichten solle, und strengte im J. 1577 einen Proceß gegen die Ritterschaft an, dessen Ende weder er noch auch die nachfolgenden Generationen erlebten, da er erst im 18. Jahrhunderte zur Entscheidung kam. Einen großen Erfolg hatte J. in den Jahren 1574 und 75 davongetragen, indem ihm vom Papste und vom Kaiser die Vereinigung der gefürsteten Abtei Prüm mit dem Erzstifte zugestanden worden war. Am 1. September 1576, nach dem Tode des Abtes Christoph v. Prüm, nahm J. feierlich Besitz von der Abtei. Nachdem der obenerwähnte kaiserliche Urtheilsspruch gegen Trier unter dem 18. März 1580 ergangen war, schlug J. im Mai desselben Jahres mit großem Pompe seinen Sitz in der Stadt auf und verlieh ihr unterm 13. Juni eine neue, den neuen Verhältnissen entsprechende Rathsordnung, die unter dem Namen der Eltziana bekannt ist. Seines Triumphes über die rebellische Hauptstadt genoß J. nicht lange; er starb am 4. Juni 1581 nach kurzer Krankheit im Palaste zu Trier. Seine Zeitgenossen haben ihm als Menschen, wie als Regenten nur Lob gespendet; jedenfalls verdient er Anerkennung für seine Wiederherstellung der arg zerrütteten Finanzverhältnisse des Erzstifts durch Ordnung und Sparsamkeit, vermöge welcher es ihm gelang, zahlreiche Pfandschaften ohne Bedrückung seiner Unterthanen wiedereinzulösen. Auch auf die Hebung des Schulwesens ist er eifrig bedacht gewesen.

Gesta Trevirorum ed. Wyttenbach et Müller, vol. III. – Leonardy, Geschichte des trierischen Landes und Volkes.