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ADB:Jansen, Cornelius

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Artikel „Jansen, Cornelius“ von Franz Heinrich Reusch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 703–704, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jansen,_Cornelius&oldid=- (Version vom 14. November 2024, 05:15 Uhr UTC)
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Jansen: Cornelius J. (Jansens, Janszoon, gewöhnlich Jansenius), Bischof von Gent (Jansenius Gandavensis, zum Unterschiede von dem bekanntern Cornelius Jansenius Iprensis auch wol „der ältere“ genannt), geb. 1510 zu Hulst in Flandern, † am 11. April 1576 zu Gent. J. war der Sohn unbemittelter Eltern. Er erhielt den ersten Unterricht von dem Priester Eligius Hoeckanus aus der Congregation der Hieronymiten (Brüder vom gemeinsamen Leben) zu Gent. Dann machte er seine Studien, gleichzeitig mit dem späteren Cardinal Granvella, an der Universität zu Löwen. Bei einer Preisbewerbung der Studenten der Artisten-Facultät im J. 1529 erhielt er unter 111 Bewerbern den zweiten Preis. Später wurde er Licentiat der Theologie und von dem Weihbischof von Lüttich zum Priester geweiht. Von 1534–1542 hielt er auf Ersuchen des Abtes Arnold Streyters Vorlesungen über die heilige Schrift in der Prämonstratenserabtei Tongerloo. 1542 verlieh ihm die Universität Löwen die Pfarrei St. Martin zu Courtrai, wo er 18 Jahre fleißig in der Seelsorge arbeitete. 1560 an die Universität zurückberufen, erhielt er 1562 den Doctorhut und eine theologische Professur und ein Canonicat an St. Peter. 1563 wurde er zum Präsidenten des Collegs vom heiligen Geist und von Margaretha von Parma [704] zum Dechanten des Collegiatstiftes St. Jacob ernannt. In demselben Jahr nahm er als Abgeordneter der Universität mit seinen Collegen Michael Bay und Johann Hessels (Bd. XII, S. 313) an den letzten Sitzungen des Trienter Concils theil. Im J. 1564 gehörte er zu der aus neun Mitgliedern bestehenden Commission, welche Margaretha mit der Berathung über Mittel zur Erhaltung des katholischen Glaubens beauftragte. Am 25. Novbr. 1564 ernannte Philipp II. J. zum ersten Bischof von Gent. J. nahm die Ernennung nur widerstrebend an. Da die Errichtung der neuen Bisthümer auf allerlei Schwierigkeiten stieß, wurde J. erst am 6. Juli 1568 vom Papste präconisirt und Anfangs September von dem Bischof Franz Sonnius von Herzogenbusch zu Löwen consecrirt, am 8. September zu Gent inthronisirt. Er war als Bischof sehr thätig. 1569 errichtete er zu Gent ein Seminar, 1570 und 1574 nahm er an den Provincialconcilien zu Mecheln theil, 1571 hielt er die erste, 1574 eine zweite Diöcesansynode, 1572 gab er eine Agende (Pastorale) heraus. 1574 wurde er von dem Provincialconcil mit der Ausarbeitung eines Rituale für die sieben Bisthümer der Mechelner Kirchenprovinz beauftragt; diese Arbeit vollendete er aber nicht mehr. Sein Nachfolger wurde, nachdem zwei ernannte Bischöfe vor der päpstlichen Bestätigung gestorben waren, 1588 Wilhelm Damasi Lindanus, bis dahin Bischof von Ruremonde, der schon nach drei Monaten starb und neben J. in St. Bavo begraben wurde. – J. ist einer der bedeutendsten katholischen Exegeten des 16. Jahrhunderts. Noch während seines Aufenthalts in Tongerloo gab er 1549 eine Evangelienharmonie heraus. Dort begann er auch seine Vorarbeiten zu den anderen exegetischen Werken, die er auf vielfaches Ersuchen als Bischof veröffentlichte. 1567 erschien sein Commentar zu den Salomonischen Sprüchen, 1568 zu den Psalmen (eine kurze Einleitung zu jedem Psalm, eine sehr gute Paraphrase und vortreffliche Erläuterungen der schwierigsten Stellen), 1569 zum Jesus Sirach, 1571 zu seiner Evangelienharmonie. Nach seinem Tode wurden noch (1577) kurze Annotationen zum Buche der Weisheit gedruckt. Alle diese Werke sind wiederholt aufgelegt. Das bedeutendste derselben, der Commentar zur Evangelienharmonie, ein starker Folioband, ist von den späteren katholischen Exegeten sehr viel benutzt worden. Auch die anderen Arbeiten sind gediegene Leistungen und für die Auslegung der betreffenden Bücher in der Geschichte der katholischen Exegese insofern epochemachend, als J. einerseits klarer und entschiedener als die meisten seiner Vorgänger die Literalerklärung im Unterschiede von den mystischen Deutungen hervorhob, anderseits durch die Vergleichung des Grundtextes ein richtigeres Verständniß der Vulgata, die er zu Grunde legte, gewann und den damals noch sehr verwahrlosten Text der Vulgata nach Handschriften und nach den Grundtexten vielfach glücklich emendirte.

Annuaire de l’Universitè cath. de Louvain 1871, p. 288–298.