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ADB:Johann I. (Erzbischof von Trier)

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Artikel „Johann I., Erzbischof von Trier“ von Bernhard Endrulat in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 420–421, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_I._(Erzbischof_von_Trier)&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 16:03 Uhr UTC)
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Johann I., Erzbischof von Trier 1190–1212, von unbekannter, vermuthlich bürgerlicher Herkunft, Kanzler König Heinrichs VI., wurde bei dessen Anwesenheit in Trier und auf seinen Antrieb nach der Absetzung der beiden im J. 1183 aus zwiespältiger Wahl hervorgegangenen Erzbischöfe Folmar, Grafen von Bliescastel, und Rudolf, Grafen zu Wied, zum Erzbischofe gewählt und [421] vom Papste alsbald bestätigt. Er wird mit Recht zu den Begründern der weltlichen Macht der Trierischen Erzbischöfe gezählt und verdient eine gewisse Bewunderung wegen der Geschicklichkeit, mit der er sich in den damaligen Wirrnissen zwischen dem Papste und den Kaisern, bald dem einen, bald dem anderen der Letzteren zufallend, ohne Gefährdung seiner eigenen Stellung und der Interessen seiner Erzdiöcese zu behaupten verstanden hat. Mit König Heinrich zerfiel J., weil Jener die schon beschlossene Uebertragung der Abtei Echternach an ihn wieder rückgängig gemacht (1192), und gesellte sich nach dem Tode des Kaisers 1197 zu den Gegnern der Hohenstaufen, welche zu Andernach auf den 1. März 1198 einen Fürstentag nach Köln ausschrieben, auf welchem sie den Grafen Berthold von Zähringen an Stelle Philipps von Schwaben, Oheims und Vormundes des jungen Königs Friedrich, wählen wollten. Als jedoch an dem genannten Tage in Folge des Fehlens vieler Reichsfürsten eine endgültige Wahl nicht zu Stande kam, dagegen am 5. März 1198 Philipp zu Mühlhausen zum Könige gewählt worden war, dem Berthold seine Ansprüche gegen Zahlung einer Geldsumme abgetreten hatte, fiel J. von Trier von seiner Partei ab und erklärte sich nicht für den von dieser gewählten Otto von Poitou, Sohn Heinrichs des Löwen und Bruder des Pfalzgrafen Heinrich, sondern für Philipp. Eine Zahlung von 2000 Mark hatte ihn zu diesem Gesinnungswechsel bewogen und eine Censur von Seiten des Papstes Innocenz III. im Februar 1203 war die Strafe für seinen Abfall. Nach König Philipps Ermordung durch Otto von Wittelsbach am 21. Juni 1208 und der Anerkennung Ottos IV. auf dem Reichstage zu Frankfurt im November 1208 schloß sich auch J. an diesen ehemaligen welfischen Gegenkaiser enger an und begleitete ihn auf seinem Römerzuge 1209. Als aber zwischen Otto IV. und dem Papste Innocenz III. ein heftiger Streit über ihre beiderseitigen Gerechtsame ausgebrochen war, der Papst den Kaiser in den Bann gethan hatte und nun Friedrich II. heranzog, dem die deutschen Reichsfürsten und Großen 1212 in Basel und Mainz huldigten, erklärte J. mit dem Erzbischofe von Mainz und anderen Reichsfürsten in einer Versammlung zu Koblenz Otto für abgesetzt und erkannte Friedrich an. Diese Wandlung war seine letzte wichtigere politische That, denn am 15. Juli 1212 starb er. Seine Gruft hat er im Kloster zu Himmerode, nicht in Trier, gegen das er einen gewissen Groll hegte, gewählt und gefunden. Von Johanns Erfolgen im Inneren seiner Diöcese verdient vor Allem die Ablösung der Schirmvogtei der Pfalzgrafen über das Erzstift und die Stadt Trier im J. 1197, in Folge deren er die Letztere mit einer Mauer zu umgeben hatte, hervorgehoben zu werden, sodann seine Erwerbungen von Schloß Sayn, Altenburg und der unteren Burg in Cobern, Schloß Starkenburg a. d. Mosel, Schloß Hamm, Schloß Oberstein u. A. Ueber seine Freigebigkeit gegen Kirchen und Klöster liegen zahlreiche Urkunden vor.

Gesta Trevirorum ed. Wyttenbach et Müller, vol. I. – Goerz, A., Regesten der Erzbischöfe zu Trier 814–1503, Trier 1861. – Leonardy, Joh., Geschichte des Trierischen Landes und Volkes, Trier und Saarlouis 1870.