ADB:Johann I. (Bischof von Würzburg)

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Artikel „Johann I. von Egloffstein“ von Franz Xaver von Wegele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 442–445, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_I._(Bischof_von_W%C3%BCrzburg)&oldid=- (Version vom 19. März 2024, 08:43 Uhr UTC)
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Johann I. von Egloffstein, Fürstbischof von Würzburg (1400–1411), aus dem bekannten, noch heutzutage blühenden, schon damals sehr angesehenen fränkischen Geschlechte stammend. Die Zeit seines Eintrittes in das Würzburger Domcapitel läßt sich nicht mehr mit Sicherheit feststellen, es wird aber nicht zu spät nach 1370 geschehen sein. J. war aber zugleich Mitglied der Domcapitel zu Regensburg und Bamberg, wo er außerdem im Besitze einer Pfarrei sich befand. Der eigentliche Schauplatz seiner nicht gewöhnlichen Laufbahn und Wirksamkeit ist Würzburg geworden. Er erscheint hier als Dompropst seit der Mitte des letzten Jahrzehnts des 14. Jahrhunderts, also in der hoch kritischen Zeit des Fürstbischofs Gerhard (vgl. Bd. VIII. S. 747), eine Thatsache, aus der allein schon geschlossen werden müßte, daß die hervorragenden Eigenschaften seines Geistes bereits damals in ihrem ganzen Umfange erkannt worden waren. In den Verwickelungen, welche besonders die letzten Jahre Gerhards ausfüllen, hatte er hinlänglich Gelegenheit gefunden, seine Persönlichkeit geltend und dem Hochstifte nutzbar zu machen. In jener Schlacht bei Bergtheim, in welcher der Kampf zwischen diesem einerseits und der aufgestandenen Capitale und einer Anzahl von landsässigen Städten andererseits zu Gunsten des überlieferten Rechtszustandes ausgefochten wurde, war es J., der an der Spitze der stiftischen Streitmacht die blutige Entscheidung herbeiführte. So verstand es sich ganz wie von selbst, daß er nach dem Tode Gerhards (9. November 1400) an seine Stelle trat. Und zwar geschah das nicht, wie seit Fries vielfach behauptet worden ist, in Folge einer Dazwischenkunft König Ruprechts gegenüber dem getheilten Domcapitel, sondern dieses hatte sich einstimmig für ihn ausgesprochen und der Papst Bonifaz IX. hat diese Wahl im März 1488 insofern sanctionirt, als er auf Grund der in seinem Sinne in ihr liegenden materiellen Empfehlung Johanns ausdrücklich aus eigener Machtvollkommenheit denselben, den er schon vier Jahre früher zu seinem Protonotar erhoben hatte, zum Bischof von Würzburg ernannte. Und ebenso wenig hat König Ruprecht den „Erwählten“ dem Papste zuerst empfohlen, sondern vielmehr der Papst hat ihn als den ersten beim König, dem Mainzer Metropoliten und verschiedenen anderen in Frage kommenden Factoren befürwortet. Die Aufgabe, die angesichts der langen und tiefen Zerrüttung des Hochstiftes durch das unruhige und gewaltthätige Regime seines Amtsvorgängers und aber auch in Folge der fortgesetzten schweren Zeitläufte, des Schismas in dem Papstthume und bald auch im Reiche J. gestellt wurde, war keine leichte; man kann, alles wohl erwogen, nicht behaupten, daß er aller Schwierigkeiten Herr geworden sei, man muß jedoch zugeben, daß er sich des von allen Seiten in ihn gesetzten Vertrauens nicht unwerth erwiesen und daß er, von hoher Gesinnung erfüllt und mit seltenen Gaben ausgestattet, das Schifflein seines Hochstifts mit Gewandtheit und Kraft durch die brandenden Wogen der Zeit geleitet hat: dafür, daß er nicht vermochte, es in den schützenden Hafen zu bringen, wird man in Anbetracht aller Umstände ihn nicht verantwortlich machen wollen. Seine nächste Sorge war die Beruhigung und Ordnung der völlig aus den Fugen gewichenen inneren Verhältnisse. Wenn eine höchst zweifelhafte Ueberlieferung, gemäß welcher das Bamberger Domcapitel noch im J. 1401 den Neuerwählten von Würzburg vom Papste vergebens als Coadjutor verlangt haben soll, Bestand hätte, so wäre letzteres wenigstens nicht zu beklagen gewesen, weil J. so der Nothwendigkeit überhoben war, seine Kräfte zu theilen. Sein nächstes Bestreben war, das zerrüttete Hochstift Würzburg zu [443] consolidiren, die demselben entfremdeten Besitzungen zurückzufordern und überhaupt die Wunden der vorausgegangenen Kämpfe zu heilen. Hierbei kam ihm die Gunst Königs Ruprecht und des Papstes Bonifaz IX. in hohem Grade zu statten. An der nöthigen Thatkraft, entgegenstehende Hindernisse zu beseitigen oder niederzuwerfen, hat es ihm nicht gefehlt. Eine wesentliche Schwierigkeit bei diesem seinem Bestreben lag in der von der Politik seines Vorgängers herbeigeführten Verwirrung des stiftischen Staatshaushalts. Es ging hierbei zugleich nicht an, so geradezu durchzugreifen. Das Domcapitel hatte ihm bei seiner Wahl eine Capitulation zur Beschwörung vorgelegt, die ihm eben in dieser Richtung die Hände band und wodurch es sich vor Zumuthungen, die ihm unter Fürstbischof Gerhard gemacht worden waren, bei Zeiten sichern wollte. J. gelangte aber bald zur Ueberzeugung, daß er bei der constitutionellen Beobachtung dieser ihm auferlegten Schranken nicht zum Ziele kommen konnte. So führte die nothwendige Erhebung außerordentlicher Steuern, wofür ihm die Ermächtigung von Seiten des Königs und des Papstes nicht entging, im Verlaufe der Jahre zwischen ihm und der Pfaffenheit, in erster Linie dem Domcapitel, zu einem Conflicte, in welchem er vor strengen Maßregeln gerade gegen die Opposition im Capitel, als Gefangensetzung u. dgl., nicht zurückschreckte; ein Conflict, der mehrmals wiederkehrte, ihm noch über den nächsten Kreis hinaus Gegner erweckte und erst im J. 1409 durch die Dazwischenkunft guter Freunde, wenn auch nicht ohne Opfer von Seite Johanns beigelegt wurde. Zu seiner Hauptstadt hat sich das Verhältniß des Bischofs zwar niemals in dem Grade verbittert, wie das unter seinem Amtsvorgänger geschehen war, aber im Zusammenhange mit jenem erwähnten Conflict mit der Geistlichkeit, sind doch auch zwischen diesen beiden ernsthafte Mißverständnisse und Irrungen entstanden, die nicht ohne Schwierigkeit beigelegt wurden. Die Stadt Würzburg verdankt übrigens gerade diesem Bischofe eine neue und lange beibehaltene Eintheilung in vier Viertel und vier Vorstädte. Das Ergebniß seiner restaurativen Finanz- und Verwaltungspolitik überhaupt erwies sich allmälig trotz allen Hemmungen wenigstens als ein so günstiges, daß er zu seinen verschiedenen Aktionen freie Hand bekam. – Mit den benachbarten Fürsten stand J. nach Art der Zeit in den regsten und lebendigsten, aber nicht durchweg freundlichen Beziehungen. An wiederholten Bündnissen zwischen ihm und dem Burggrafen von Nürnberg, weiterhin auch den Wettinern in Thüringen und Meißen, zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung hat es nicht gefehlt. Aber Johanns Grundsatz, das Recht des Hochstiftes überall zur Geltung zu bringen, hat gerade mit dem Burggrafen mehrfach Zerwürfnisse, z. B. wegen der von ihnen nicht anerkannten Gerichtsbarkeit des Herzogthums zu Franken und wegen Kitzingen Zerwürfnisse herbeigeführt, die nur durch die Dazwischenkunft Dritter, des Bruders des Bischofs, des Deutschordensmeisters Konrad I., beigelegt worden sind. Dagegen fielen Johanns Interessen in der Mehrzahl der Fälle mit denen der Burggrafen zusammen, wie vor allem gegen die Reichsstadt Rothenburg, gegen welche er sich sogar mit demselben verbunden hat. Zu Gunsten des Landfriedens schloß sich J., wie sonst auch dem Könige Ruprecht aufs engste an, der schon im J. 1400 auf einer Versammlung zu Mergentheim einen allgemeinen Landfrieden für Franken ins Leben rief, und für die Ausführung seiner Bestimmungen hat es J. seinerseits an Mitwirkung gegen die widerstrebenden Edelleute nicht fehlen lassen. König Ruprecht besaß an J. überhaupt einen ergebenen und entschlossenen Anhänger, den wir bei allen großen Angelegenheiten an seiner Seite finden. Nach einer nicht unglaubwürdigen Nachricht hat J. den König in Gesellschaft seines Bruders, des Deutschordensmeisters, sogar auf seinem wenig rühmlichen italienischen Zuge begleitet, und noch in [444] der letzten Lebenszeit Ruprechts war er von diesem für eine Gesandtschaft über die Alpen nach Italien ausersehen, eine Mission, die nur durch den Tod des Königs gegenstandslos wurde und unterblieb. Die gefährlichen Folgen des päpstlichen Schismas suchte J. vorsichtiger Weise fortgesetzt von seinem Stifte ferne zu halten. In diesem Sinne traf er im Februar 1410 mit seinem Domcapitel die Verabredung zu gemeinschaftlichem Handeln in dieser Angelegenheit; und kurze Zeit darauf einigte er sich im Anschluß an König Ruprecht mit dem Bischof Albrecht von Bamberg und ihren beiderseitigen Capiteln über die Anerkennung Gregors XI. als rechtmäßigen Papstes. Für die kirchliche Ordnung und Zucht in seinem Sprengel entwickelte J. einen regen und strengen Sinn, wie das die Beschlüsse der Würzburger Diöcesansynode von 1407 deutlich bezeugen. In die Zeit Johanns fällt auch die Gründung der Karthause Ostheim bei Volkach durch die Herren v. Seinsheim und der Stiftskirche zu Langenzenn, die von dem Burggrafen von Nürnberg ausging und seiner vollen Sympathie sich erfreute. Ein Zeugniß erhabener Gesinnung Johanns ist die von ihm ausgeführte Gründung einer hohen Schule zu Würzburg, die nicht an Werth verliert, wenn auch die Ueberlieferung Recht behalten sollte, daß bereits sein Vorgänger Gerhard einen derartigen Plan gefaßt hatte. Die betreffende Stiftung fällt in das J. 1410; sie ist dann auch wirklich in das Leben getreten. Nur wenige Gründungen dieser Art in Deutschland waren ihr vorausgegangen, und es ist ein Beweis einer großer Seele und eines seltenen moralischen Muthes, daß J. mitten unter den Schwierigkeiten und Sorgen, von welchen er bis zuletzt umgeben war, jenen Entschluß fassen und ausführen konnte. Denn mit finanziellen Verlegenheiten hatte J. bis zu seinem Ende zu ringen; noch ein paar Monate vor seinem Tode hat er theils zur Befriedigung von landesherrlichen Zwecken, theils zur Deckung von Auslagen, die er im Dienste der Luxemburger gemacht hatte, zur Verpfändung von allem, was er von Kleinodien u. dgl. noch kostbares besaß, greifen müssen. Nach König Ruprechts Tode hatte das luxemburgische Haus bald sein Auge auf den erprobten Kirchenfürsten gerichtet. König Wenzel hat, als es im Frühjahr 1411 sich um die Wahl eines neuen deutschen Königs handelte, J. mit anderen als seinen Stellvertreter nach Frankfurt entsendet, und es ist Thatsache, daß J. auf dieser Basis an der Wahl Sigmunds thatkräftigen Antheil genommen hat. Wäre J. ein längeres Leben beschieden gewesen, würde ihm unter König Sigmund ohne Zweifel eine bedeutende politische Wirksamkeit zugefallen sein; noch im October 1411 soll er Vorbereitungen zu einer Reise nach Ungarn zu König Sigmund getroffen haben; gewiß ist, daß er sie nicht mehr ausgeführt hat. Am 22. November desselben Jahres ereilte ihn zu Forchheim der Tod, den das Gerücht sogar für die Folge einer ihm zugedachten Vergiftung ausgegeben hat. Immerhin bleibt es merkwürdig, daß alle evidenten Verdienste Johanns nicht ausgereicht haben, den Haß, den er sich durch sein erwähntes thatkräftiges Auftreten gegen die Opposition im Domcapitel erweckt hat, zu beschwichtigen. Gleich nach seinem Ableben verfaßte ein Mitglied desselben in der Form eines Epitaphiums eine Satire auf den verstorbenen Bischof, die von Bosheit und roher Verunglimpfung überfloß. Der Geschichtschreiber Lorenz Fries hat das Spottgedicht noch gesehen, aber aus wenig stichhaltigen Gründen es mitzutheilen unterlassen. Seitdem ist es nicht wieder zum Vorschein gekommen. Der wohlbegründete Nachruhm Johanns hätte durch die Erhaltung desselben schwerlich Schaden gelitten.

Reuß, Johann v. Egloffstein, Bischof von Wirzburg etc., Würzburg 1847. Lorenz Fries, Chronik der Bischöfe von Wirzburg, bei Ludewig. Höfler, König Ruprecht. Ussermann, Episcopatus Wirceburgencis. Chmel, Regesten König Ruprechts. Monumenta Zollerana, Bd. VI. Regesta Bavarica, Bd. [445] X. u. XI. Aschbach, Kaiser Sigmund. Nürnberger Chronik, 1. Bd. Deutsche Reichstagsacten, 7. Bd. F. X. Himmelstein, Synodicon Herbipolense. Acten des Kreisarchives zu Würzburg.