Zum Inhalt springen

ADB:Junius, Hadrian

aus Wikisource, der freien Quellensammlung

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Junius, Hadrian“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 736–737, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Junius,_Hadrian&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 00:44 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Junius, Franziskus
Band 14 (1881), S. 736–737 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Hadrianus Junius in der Wikipedia
Hadrianus Junius (De Jonghe) in Wikidata
GND-Nummer 118776517
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|14|736|737|Junius, Hadrian|Jakob Franck|ADB:Junius, Hadrian}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=118776517}}    

Junius: Hadrian J., Philolog, Arzt und lateinischer Dichter im 16. Jahrhundert. Geboren den 1. Juli 1511 zu Hoorn, einer Stadt in Nordholland, als der Sohn des Bürgermeisters Peter (Pieter) de Jonge, wurde er zuerst für die sprachlichen Anfangsgründe in der lateinischen Schule zu Harlem unterrichtet und bezog dann die Universität Löwen, um Medicin und Philosophie zu studiren. Hier verweilte er vier Jahre, bereiste dann einen Theil von Deutschland, Italien und Frankreich und knüpfte überall mit berühmten Gelehrten freundschaftliche Beziehungen an. In Bologna und Paris hielt er sich längere Zeit auf und in ersterer Stadt ward ihm am 3. März 1540 der Doctorhut für Medicin und Philosophie zu Theil. Im J. 1542 trat er in England als Leibarzt in die Dienste des Herzogs von Norfolk mit der Verpflichtung, dessen Sohn zu unterrichten, verblieb in dieser Stellung sechs Jahre und kehrte sodann in sein Vaterland zurück. Als hier aber inzwischen sein Vater vermögenslos gestorben war, sah sich J. in die drückendste Armuth versetzt und beschloß wieder nach London zurückzukehren, wo er nochmals als Leibarzt ein Unterkommen fand. Wie lange dieser zweite Londoner Aufenthalt gedauert habe, ist nicht bekannt, aber wir wissen, daß er 1551 in Harlem sich befand und kurz darauf in seiner Vaterstadt Hoorn als praktischer Arzt sich niederließ. Die ungenügende Praxis aber, die ihm hier als Anfänger zu Theil wurde, und die bedrängende Armuth ließen ihn den Entschluß fassen, zum dritten Mal, 1554, nach London zu gehen, um durch ein lateinisches Gedicht „Philippeis s. Epithalamium in Philippi et Mariae nuptias“ Lond. 1554, 4°) eine dauernde Lebensstellung zu gewinnen. Als er aber hierfür nur eine sehr geringe Geldbelohnung empfing, kehrte er wieder nach Harlem zurück, heirathete eine reiche Frau und nach deren baldigem Tode eine zweite. Nun gedachte er zu Amsterdam sich als Arzt niederzulassen, als König Friedrich II. von Dänemark einen Ruf als Erzieher des Kronprinzen an ihn ergehen ließ und zu gleicher Zeit der schwedische Gesandte ihn einlud, seine ärztliche Thätigkeit nach Stockholm zu verlegen. J. nahm das erstere Anerbieten an, verließ aber schon 1563 wieder den dänischen Hof, kehrte nach Harlem zurück und erhielt hier das Amt eines Stadtarztes und Rectors der lateinischen Schule. Der Ruf seiner Gelehrsamkeit hatte sich inzwischen so verbreitet, daß ihm die angesehensten Ehrenposten angetragen wurden; die Universität Rostock wünschte ihn zum Lehrer der Arzneikunde und die Könige von Polen und Ungarn als Leibarzt. Nachdem er im J. 1564 durch die Staaten von Holland zu deren Geschichtsschreiber ernannt worden war, legte er 1569 sein Amt als Rector nieder, um sich mit der Ordnung seiner zahlreichen Werke zu befassen, auch wurde er auf seinen Wunsch von dem Prinzen Wilhelm I. 1574 als Stadtarzt von Middelburg mit einem ansehnlichen Gehalte angestellt. In diesem Amte starb er, 63 Jahre alt, zu Arnemuiden (Armuyden) auf der Insel Walcheren den 16. Juni 1575 und wurde zuerst hier begraben, dann aber seine Leiche 1579 nach Middelburg verbracht, wo ihm die „Zeeuwsch Genootschap der Wetenschappen“ im J. 1842 in der Chorkirche einen Gedenkstein errichtete, allerdings zunächst nicht zu seinen Ehren als Arzt oder Philolog, sondern weil er, wie wir unten sehen werden, die Erfindung der Buchdruckerkunst Holland und zwar der Stadt Middelburg vindicirt hatte. Die Verdienste des J. als geschmackvoller Humanist, [737] Philolog, lateinischer Dichter und Arzt wurden seiner Zeit und noch später fast allgemein anerkannt und Justus Lipsius nennt ihn den gelehrtesten Niederländer nach Erasmus, „het licht van Holland en het sieraad zyner eeuw“ und sein Lob wurde von Dousa, Hogerbetius und Velius besungen. Die meisten seiner zahlreichen (41), zum Theil erst nach seinem Tode bekannt gewordenen und sämmtlich in lateinischer Sprache verfaßten Schriften sind philologischen und dichterischen Inhalts und von den ersteren noch heute geschätzt die „Animadversionum lib. VI“, Basil. 1556, 8°; „Adagiorum ab Erasmo omissorum centuriae octo c. dimidio“, ibid. 1558, 8°; „Comment. in l. III. Aeneid. Virgilii“, ibid. 1566, 8°; von den letzteren „Poematum liber primus“, Lugd. Bat. 1598. Von großem Werthe ist auch sein Wörterbuch „Nomenclator: omnium rerum propria nomina“ in sieben verschiedenen lebenden Sprachen 1567, 8° und öfters, vermehrt auch durch Herm. Germberg (Genev. 1602, 8°) durch die griechische und lateinische Sprache, und sein großes „Lexikon graeco-latinum“, Basil. 1548, Fol. (auch das. 1557) trug ihm die Ehre ein, durch Papst Paul III. und noch später (1554) durch Pius IV. auf den Index gesetzt zu werden, weil er nämlich dasselbe einem protestantischen Fürsten, dem Könige von England, Eduard VI. dedicirt und ihn auf dem Titel „Beschirmer des Glaubens und Oberhaupt der englischen Kirche“ genannt hatte. J. wendete sich deshalb brieflich an den letzteren Papst selbst, um ihm die Versicherung seiner Treue und Anhänglichkeit an den römischen Glauben zu geben. Und dieser Schritt war nicht erfolglos, denn in einem Anhange zu der von Philipp II. und dem Herzog von Alba im September 1569 veröffentlichten Liste verbotener Bücher wird ausdrücklich gesagt (Van der Aa a. a. O. S. 232), daß alle Werke des J. „gelesen“ werden dürfen – „ausgenommen das Titelblatt des griechisch-lateinischen Wörterbuches“. – So viele Verdienste auch J. um die humanistischen Wissenschaften sich erworben hat, ein so unwürdiges Denkmal hat er sich bei der Nachwelt gesetzt durch die erstmalige Aufstellung der Fabel, daß nicht Gutenberg, sondern der Holländer Lorenz Koster der eigentliche Erfinder der Buchdruckerkunst gewesen sei und daß der erstere dieselbe dem letzteren gestohlen habe, eine Fabel, welche zu einem fast 300jährigen erbitterten litterarischen Kampfe geführt hat. Fünf Monate nämlich vor seinem Tode hatte J. sein Geschichtswerk „Batavia“ beendigt, das aber erst 13 Jahre nach seinem Tode, 1588, in der Plantin’schen Officin zu Leyden im Druck erschien. In dieses Werk legte er denn auch S. 253–58 jenes Märchen nieder, dessen wesentlicher Inhalt oben Bd. IV S. 515 f. (voce Coster) mitgetheilt, aber durch v. d. Linde’s epochemachende Forschungen über die Erfindung der Buchdruckerkunst gründlich beseitigt ist. Vgl. dazu die Art. Fust Bd. VIII S. 269 und Gutenberg Bd. X S. 218.

Foppens, Bibl. belgica I, 14–16 (mit Bildniß des J.). Adami Vitae medicor., p. 227. Niceron, Mémoir. T. VII. 399. Ersch u. Gruber, Encyclop., Sect. II. T. XXIX. S. 86–115. Scheltema, Diatr. in Hadr. Junii vitam, Amst. 1836. Van der Aa, Biogr. Woordenboek IX, 235 bis 243, woselbst auch S. 243–44 noch zwei andere holländische Gelehrte des Namens „Adrianus Junius“.