ADB:Kaske, Thomas
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Christian III. feindlich vorging und die widerrechtliche Gefangenhaltung Christians II. als Vorwand brauchte, gerade auf den Kaske’schen Vorbehalt, obwol es selber gegen die Freigebung aufgetreten war. Als später Jürgen Wullenweber durch Johann Oldendorp die Rostocker Bürgerschaft gegen den Rath, der ihm nicht folgen wollte, erregen und die Wahl von Sechzigern 1535 durchsetzen ließ, wurden der Bürgermeister Muermann und K., als Gegner dieses demokratischen Ausschusses und des geforderten „Bürgerbriefes“ in Gewahrsam gelegt; dann hören die Nachrichten über ihn auf. Er war der einzige seines Namens im Rathe und gehörte schwerlich zu den Katzow oder Kassow, welche als patrizisches Geschlecht vermuthlich schon 20 Jahre vorher erloschen.
Kaske: Thomas K., Rostocker Rathsherr seit 1525, führte die Rostocker Schiffe den Verbündeten, König Friedrich von Dänemark und den übrigen wendischen Städten, 1522 nach dem Sunde zu, als es galt, den in Norwegen gelandeten König Christian II., der sich in Anslaw (Onslo), d. h. Christiania, festgesetzt hatte, zu bewältigen. Als der letztere zu Verhandlungen geneigt war, die Städter aber schlagen wollten, schoben die dänischen Führer, die Brüder Knut und Magnus Gyldenstjern, diesen die Verantwortlichkeit für ein Mißlingen zu, worauf die städtischen Rathsherren den Thomas K. beauftragten, in ihrem Namen der Verhandlung beizuwohnen, was in der Woche vor Johannis geschah, am 28. Juni referirte er den Rathssendeboten und den Schiffern und Hauptleuten der Städte, worauf am 1. Juli der Vertrag abgeschlossen wurde, der Christian II. der Gefangenschaft gegen dessen Wortlaut überlieferte. Wie sich K. vom Lübecker Rathsherrn und „Omeral“ Gert van Odingborch und dem Stralsunder Jacob von Hilsheim (bei Waitz: Hitsheim) Vollmacht und Sicherheitsbrief ausstellen ließ, so auch von den Gyldenstjern, daß er nur die öffentlichen Verhandlungen anhören und sich und die Städte nicht binden wolle. Beide im Rostocker Archive enthaltenen Aktenstücke sind seltsamer Weise erst nachträglich vom 3. Juli datirt. Vielleicht berief sich später Lübeck, als es gegen- [437] Vgl. Waitz, Jürgen Wullenweber, I, 172. 354 f. Ungnaden, Amoenit. p. 1044, wo aber falsche Herzogsnamen genannt sind.