ADB:Langerfeldt, Gustav Anton Friedrich

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Artikel „Langerfeldt, Gustav Anton Friedrich“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 680–681, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Langerfeldt,_Gustav_Anton_Friedrich&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 05:45 Uhr UTC)
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Langerfeldt: Gustav Anton Friedrich L., geb. zu Braunschweig am 5. September 1802, † daselbst am 28. März 1883, Sohn eines wohlhabenden Kaufmanns J. Fr. L., der in den Verhandlungen der Landstände eine Rolle spielte und später zum geheimen Finanzrath ernannt wurde. Derselbe war ein Vetter und Freund des Dichters Leisewitz, welcher auch zu den Taufpathen des Sohnes gehörte. Dieser besuchte das Gymnasium und das Collegium Carolinum seiner Vaterstadt, darauf (1820) noch für ein Jahr das Gymnasium zu Detmold. Im J. 1821 bezog er behufs Studiums der Rechtswissenschaft die Universität Göttingen, die er für einige Semester mit der zu Heidelberg vertauschte. Dort gehörte Hugo, hier Zachariä, Mittermaier, Thibaut u. A. zu seinen Lehrern. Michaelis 1824 kehrte er in die Heimath zurück. Nachdem er im Beginn des folgenden Jahres die juristische Prüfung bestanden, ließ er sich sogleich als Advocat in Wolfenbüttel nieder und erhielt auch noch in demselben Jahre das Notariat. 1831 unterwarf er sich mit vorzüglichem Erfolge einer zweiten Prüfung und wurde bald nachher als geheimer Kanzleisecretär in Braunschweig angestellt. Doch nur für kurze Zeit; denn schon im October desselben Jahres wurde er dem herzoglichen Landesgerichte in Wolfenbüttel zur Aushülfe zugetheilt, im Mai 1832 als Assessor an dasselbe versetzt. Sein Ansehen als Jurist war so bedeutend, daß ihn die Landstände 1837 für eine der ihnen verfassungsmäßig zur Präsentation zustehenden Rathsstellen des Landesgerichts erwählten. Gemeinnützigen Bestrebungen, den politischen und religiösen Fragen der Zeit wandte L. eine lebhafte Theilnahme zu; er vertrat hier stets einen gemäßigt liberalen Standpunkt. Er genoß das Vertrauen seiner Mitbürger in so hohem Grade, daß sie ihn gegen den von den radikaleren Elementen getragenen damaligen Amtsassessor Dr. A. Schmid als Abgeordneten in die Nationalversammlung zu Frankfurt wählten. Er schloß sich hier der Partei des rechten Centrums, nach Spaltung desselben der sogenannten Casinopartei an und trat namentlich mit den beiden v. Gagern u. A. in nähere Verbindung. Er gehörte zu den grundsatztreuen Monarchisten, die das Recht des absoluten Veto dem Reichsoberhaupte gegen die Meinung der Mehrheit erhalten wissen wollten. Als 65 Abgeordnete seiner Partei, Dahlmann etc. unterm 20. Mai 1849 ihren Austritt aus der Versammlung anzeigten, schied er, wie auch sein Freund F. Haubenschmied, unter besonderer Begründung vom 21. Mai gleichfalls aus derselben aus, betheiligte sich später auch an den Berathungen zu Gotha. Zu Ende des Jahres 1849 berief ihn Herzog Wilhelm, in dessen Bekanntenkreis er schon von Jugend auf gehört hatte, als Geheimrath in das Ministerium, in welchem er den Kultus und die innere Landesverwaltung leitete und sich an den hauptsächlich durch v. Schleinitz veranlaßten Reformen auf verschiedenen Gebieten, insbesondere der Verwaltung, wirksam betheiligte. Kränklichkeit nöthigte ihn jedoch schon 1861 seinen Abschied zu erbitten. Er verlebte den Rest seines Lebens, einen längeren Aufenthalt in Rom abgerechnet, meist zurückgezogen in Braunschweig. Gründlich [681] und vielseitig gebildet, mit einem vorzüglichen Gedächtnisse ausgestattet, beschäftigte er sich unausgesetzt mit den verschiedensten Studien, insbesondere auf dem Gebiete der Kunst und Geschichte. Um das Kunstleben Braunschweigs hat er sich als langjähriger Vorsitzender des Kunstvereins mannigfache Verdienste erworben. Als Geschichtschreiber ist er mit einem umfassenden Werke über Kaiser Otto IV. (Hannover 1872) öffentlich hervorgetreten, das namentlich durch die rechtsgeschichtlichen Ausführungen von Werth ist. Leider zwang ihn ein Augenleiden, ferneren schriftstellerischen Arbeiten, die bereits geplant waren, zu entsagen.