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ADB:Monnard, Karl

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Artikel „Monnard, Karl“ von Georg von Wyß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 759–764, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Monnard,_Karl&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 03:58 Uhr UTC)
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Monnard *): Karl M., schweizerischer Staatsmann und Geschichtschreiber, Professor in Bonn, geb. am 17. Januar 1790, † am 13. Januar 1865. – M., obwohl aus einer Familie der französischen Schweiz stammend, beansprucht einen Platz in der Allg. D. Biogr., weil in seiner Persönlichkeit die Vereinigung französischen und deutschen Wesens zu schweizerischer Nationalität einen vorzüglichen Ausdruck fand und das Wirken des ausgezeichneten Mannes während der [760] letzten zwei Jahrzehnte seines Lebens der Universität Bonn gewidmet war. Geboren in Bern als Sohn eines mit einer Bernerin verheiratheten Wadtländers, der ein untergeordnetes Amt bekleidete, von Kindheit auf mit beiden Sprachen vertraut, 1798 vaterhalb verwaist, 1804 durch eine zweite Heirath der Mutter mit einem Wadtländer nach Lausanne versetzt, wo ihm der Besuch der höheren Unterrichtsanstalten ermöglicht wurde, entfaltete sich M., dessen Talente ein rastloser Fleiß begleitete, hier bald in glücklichster Weise. 1812 absolvirte er mit Auszeichnung das Studium der Theologie und wurde als Geistlicher der wadtländischen Landeskirche ordinirt. Ein Aufenthalt in Paris als Erzieher im Hause des Grafen Duchâtel machte ihn mit dem Leben einflußreicher Kreise der Weltstadt bekannt, und gab ihm Gelegenheit zu weiteren Studien, die ihn befähigten, 1816 in einem öffentlichen Wettkampfe um die erledigte Professur der französischen Sprache und Litteratur an der Akademie in Lausanne glänzend zu siegen. Seine Vorlesungen fesselten die Studirenden, unter denen junge Männer, wie Vinet und Vulliemin standen; beide bald seine Freunde, der letztere sein späterer langjähriger Mitarbeiter auf mehr als einem Felde. Durch seine jetzt erfolgende Vermählung mit Fräulein von Scheibler aus Frankfurt a. M. trat M. der deutschen Welt, deren Litteratur ihm wohlbekannt und auf seine Vorträge nicht ohne Einfluß war, noch näher. 1822/23 brachte ihn ein zweiter langer Aufenthalt in Paris mit Cousin, Thiers, Mignet u. A. in Verbindung und bereitete seine Mitarbeit im 1824 entstandenen Journal „Globe“ vor. Sein reger Geist und äußere Erfordernisse seiner Lage ließen seinem Lehramte fortwährende litterarische Arbeit zur Seite gehen. Er übersetzte deutsche Werke, 1820/22 die vielverbreiteten „Stunden der Andacht“ (Méditations religieuses); in Paris Zschokke’s (des dem Pubkikum noch nicht bekannten Autors des genannten Werkes) „Geschichte des Schweizervolkes. Er begann, von 1824 an, sich an den politischen und kirchlichen Entwickelungen in der Wadt zu betheiligen, am Kampfe der „Liberalen“ gegen die beengenden Formen der Kantonalverfassung von 1815 und den ängstlichen nur auf deren Bewahrung gerichteten Geist der Regierung und an den Fragen, welche durch die von England und Genf aus angeregte religiöse Bewegung („le réveil“) in einem großen Theil der gebildeten Classen des Wadtlandes entstanden. Politisch[WS 1] von liberalsten Grundsätzen, zugleich aber von einer tiefen christlichen Ueberzeugung beseelt, trat M., neben Vinet u. A., für das Princip freiester religiöser Duldung auf, während die Regierung in der gewohnheitsmäßigen Anhänglichkeit der Volksmassen an die hergebrachten kirchlichen Formen und ihrer Abneigung gegen den „réveil“ ihren besten Bundesgenossen suchte und durch ein Gesetz vom 20. Mai 1824 (Loi contre les sectaires) die religiöse Frage in den Vordergrund schob und die Aufmerksamkeit von politischen Reformen abzulenken suchte. In der Presse, im Großen Rathe, zu dessen Mitglied der Wahlkreis Lausanne ihn 1828 erwählt, führte M. den Kampf für seine Anschauungen. Als der Staatsrath M. und Vinet wegen Druckschriften und Aeußerungen in öffentlichen Blättern 1829 vor Gericht verfolgte, aber in zwei Instanzen unterlag, erneuerte die Behörde, erbittert, die gegen M. provisorisch verhängte Suspension vom Lehramt am 1. September 1829 für ein volles Jahr mit Gehaltsentzug. Aber der Gewaltstreich schlug gegen sie aus. Die studirende Jugend, das Publikum nahmen für M. Partei. Oeffentliche Vorträge desselben in Lausanne und in Genf fanden zahlreiche Zuhörerschaft. Litterarische Arbeiten, neue Ausgaben seiner früheren Uebersetzungen gewährten M. Entschädigung. Im October 1830 übernahm M. die Redaction des Nouvelliste, als schon die Nachwirkungen der Pariser Julirevoluiion auch im Kanton Wadt eine völlige Umgestaltung der Dinge vorbereiteten. M., der jetzt in die ersten Reihen der liberalen Führer trat, [761] wünschte dieselbe, wie seine Freunde, auf friedlichem und gesetzlichem Wege durch die Behörden selbst durchgeführt zu sehen. Bereits aber mußten sie im Nouvelliste gegen eine weitergehende, ungestüm vorwärts drängende Partei („parti du Casino“) Front machen, welche die Volksmassen aufzuregen verstand und durch deren Zusammenrufung nach Lausanne den großen Rath einzuschüchtern und zu Aufstellung eines Verfassungsrathes zu zwingen suchte. M. selbst brachte zwar am entscheidenden Tage, dem 18. Decbr. 1830, das versammelte Volk durch eine Anrede zum Auseinandergehen, und wahrte damit der gesetzgebenden Behörde wenigstens den Schein der Unabhängigkeit. Diese bewilligte aber die unvermeidliche Aufstellung eines Verfassungsrathes und mit dessen Zusammentritte am 7. Febr. 1831 begann für M., der jetzt seine Professur wieder aufnahm, eine politische, oft sehr anstrengende Thätigkeit von fast zehnjähriger Dauer. Als Mitglied des Verfassungsrathes für den Kreis Lausanne, als Mitglied des nach Annahme der Verfassung neubestellten Großen Rathes, als Präsident desselben 1835–1837 und wieder 1843, als Gesandter seines Kantons an die schweizerische Tagsatzung 1832–1838 nahm M. eine höchst einflußreiche Stellung ein, während er zugleich die Redaction des Nouvelliste bis 1833 beibehielt. Die „Liberalen“ hatten jetzt die Führung im Kanton. Indessen stand ihnen die Partei des Casino gewichtig gegenüber, durch die Sympathie der Volksmassen oft entschieden unterstützt, wie dies schon im Verfassungsrathe der Entscheid in der aufregendsten Frage, der kirchlichen, zeigte. Vergeblich setzten M. und seine Gesinnungsgenossen Alles daran, daß in der Verfassung die „Garantie der Cultusfreiheit“ ausgesprochen werde, selbst der Umstand, daß der begabteste Führer der Casinopartei sie hierin unterstützte, war nicht vermögend, ihrem Antrag zur Annahme zu verhelfen. Und als 1834 die Abschaffung des in Folge jenes Entscheides noch fortbestehenden Gesetzes vom 20. Mai 1824 zur Sprache kam, versagte der Große Rath wiederum die unbedingte Anerkennung der Cultusfreiheit und ersetzte nur das Gesetz vom Jahr 1824 durch ein neues, künstlich verquicktes „gegen den Proselytismus“. Diese Vorgänge verhinderten nicht, daß M. an Fragen anderer Art, kantonalen und schweizerischen, sich fortwährend lebhaft bethätigte. Insbesondere nahm er 1833 an den Arbeiten der Tagsatzung großen Antheil, aus welchen der Entwurf eines neuen Bundesvertrages („projet Rossi“) hervorging und befürwortete denselben lebhaft im Großen Rathe und im Nouvelliste, freilich ohne Erfolg, denn schließlich verwarf auch der Kanton Wadt das Project. Bei den Verwicklungen der Schweiz mit Frankreich in den Jahren 1836 und 1838 führte M. in den vorberathenden Commissionen der Tagsatzung die Feder und trat in letzterem Jahre in Verbindung mit dem Genfer Abgeordneten Syndic Rigaud, Frankreichs drohendem Verlangen der Ausweisung von Louis Napoleon aus der Schweiz mit einer Energie entgegen, die in den beiden Kantonen entschlossene Begeisterung für die Behauptung der Unabhängigkeit des Landes hervorrief und den beiden Männern die lebhafteste Sympathie eines großen Theiles der deutschen Schweiz erwarb. Neben Allem führte M. seine akademischen Vorlesungen fort, bekleidete wiederholt das Rectorat der Akademie, auch nach ihrer Umwandlung aus einer wesentlich blos theologischen Bildungsanstalt zu erweiterter Bestimmung im Jahr 1838 und er stand auch der Aufsichtsbehörde des 1833 errichteten Seminars für Volksschullehrer vor, dessen Fortbestand nach zwei Probejahren bewirkend und bis 1840 am Unterrichte in der Anstalt sich selbst betheiligend. Zugleich blieb er journalistisch und litterarisch vielfach thätig. Das Auftreten von Vinet an der Akademie, der 1837 zur Professur der praktischen Theologie ernannt wurde, die öffentlichen Vorlesungen von Sainte-Beuve aus Paris über Port-Royal im Winter 1837/38, welche ganz Lausanne in Bewegung brachten, ließen indessen [762] mehr und mehr die religiösen und kirchlichen Fragen in den Vordergrund treten. Im Frühjahr 1839 rief die Revision des Organisationsgesetzes für die wadtländische Landeskirche im Großen Rathe den Gegensatz zwischen den Liberalen und der radicalen Partei des Casinos aufs lebhafteste hervor. Während Jene der Landeskirche möglichst selbständige Verwaltung, größere Unabhängigkeit von den politischen Behörden, aber auch bestimmte äußere Begrenzung durch das Band eines Glaubensbekenntnisses (das Apostolicum) zu sichern suchten, strebten diese, Druey an ihrer Spitze, in allen Punkten das entgegengesetzte Ziel an. Die Letzteren sahen sich unterstützt durch die Gesinnungen der Volksmassen, auf die einst der Staatsrath der Restaurationszeit bei Erlaß des Gesetzes vom 20. Mai 1824 gerechnet hatte. Mit entschiedener Mehrheit erklärte sich der Große Rath[WS 2] in ihrem Sinne. Die Liberalen unterlagen; das Uebergewicht im Lande blieb fortan in den Händen der Sieger und die Zeit war vorauszusehen, wo sie sich der Regierungsgewalt voll bemächtigen würden. Für M., den der Große Rath bei Wahl der Gesandtschaft zur Tagsatzung jetzt überging, endigte die officielle Laufbahn in eidgenössischen Geschäften; nur eine Vermittelungsmission ins Wallis im April 1840 führte er noch glücklich durch. An den kantonalen Angelegenheiten blieb er als Mitglied des Großen Rathes (1843 noch Präsident) und vorzüglich in der Presse betheiligt, indem er 1841 gemeinsam mit Vulliemin die Redaction des „Courrier suisse“ übernahm, der seit dem 27. März 1840 als Organ der Liberalen an die Stelle des in Druey’s Hände übergegangenen Nouvelliste getreten war. Mehr und mehr aber wandte M. sich jetzt der umfassenden historiographischen Aufgabe zu, deren Erfüllung sein großes Verdienst bleibt und die ihn nun immer ausschließlicher in Anspruch nahm. Im Sommer 1836 hatte er sich mit Vulliemin, aufgefordert durch die Verlagsbuchhandlung Ballimore in Paris, dazu vereinigt, die Geschichte der Eidgenossenschaft von J. v. Müller, Glutz (Bd. IX, S. 262) und Hottinger (Bd. XIII, S. 199) in französischer Bearbeitung zu veröffentlichen und bis auf die Gegenwart fortzusetzen. 1837–1839 führte M., mitten unter seinen Geschäften, die Anfänge des Werkes in den 6 ersten Bänden seiner Bearbeitung von Müller durch, 1840 ließ er 3 weitere Bände (den Schluß von Müller und Glutzens Arbeit) folgen. Im gleichen Jahre erschien als 10. Band des Gesammtwerkes Vulliemin’s Bearbeitung von Hottinger. – 1841–1842 folgten Band 11–13, Vulliemin’s Fortsetzung des Geschichtswerkes über das 16. und 17. Jahrhundert, und M. lag nun die Weiterführung desselben bis ins 19. Jahrhundert ob. Die zu diesem Zwecke erforderlichen Forschungen und Vorarbeiten führten ihn im Winter 1843/44 nach Bern und nach Paris, zu längerem Aufenthalte; er legte im Mai 1844 seine Stelle im Großen Rathe nieder und ging im Herbst 1844 wieder nach Bern, während Vinet ihn an der Akademie in Lausanne vertrat. Er brachte den Winter in Bern zu, wo ihn fast gleichzeitig ein schwerer Unfall für drei Monate ans Bett fesselte und die Nachricht vom Sturze der liberalen Regierung in dem Wadt durch die von Druey geleitete Volkserhebung vom 14. Februar traf. M. legte jetzt seine Professur nieder, trat aus der Redaction des Courrier aus und nahm den längst gehegten Plan auf, sich dem geistlichen Amte, zu dem er einst bestimmt worden, und der Fortsetzung seiner historiographischen Aufgabe auf einer friedlichen Landpfarre zu widmen. Als am 20. Mai 1845 der Decan Bridel (Bd. III, S. 327) starb, wählte die Gemeinde Montreux M. zu ihrem Seelsorger. Kaum aber war er eingezogen und hatte seine Antrittspredigt gehalten, als der Conflict des Staatsrathes mit der Geistlichkeit der wadtländischen Landeskirche sich erhob, in dessen Folge über hundert Geistliche von ihrem Amte zurücktraten (November 1845) und die unabhängigen Gemeinden entstanden, die sich von der [763] Landeskirche lossagten. M., schon gleich anfangs vom Staatsrathe besonders verfolgt und mit Suspension heimgesucht, nahm an den entscheidenden Vorgängen im Sinne der Trennung von der Landeskirche Theil und trat als Prediger in den Dienst der freien Gemeinde in Clarens. Indessen enthob ihn der Betheiligung an der weiteren Entwickelung der heimischen Dinge, an der Vereinigung der freien Gemeinden zu einer einheitlichen organisirten Kirche (10. Nov. 1847) und den Verfolgungen, die sie zu erdulden hatten, eine Berufung nach Bonn, wo König Friedrich Wilhelm IV. ihm einen Lehrstuhl an der Universität für die französische Litteratur anbieten ließ. Ungern entsagte M. der Heimath, glaubte aber seinen Angehörigen die Annahme des Rufes schuldig zu sein. Er traf am 5. Decbr. 1846 in Bonn ein, am Tage da der wadtländische Staatsrath unter Druey die sämmtlichen Lehrstühle der Akademie von Lausanne für erledigt erklärte, um Vinet und alle Anhänger der freien Kirche unter den Professoren ohne Weiteres zu verabschieden. In Bonn fand M. freundlichste Aufnahme, im Umgang mit Collegen, wie Böcking (Verwandter von Frau M.), Ritschl, Ritter, Dorner, Plitt, Dahlmann, Loebell, Arndt und in einem Wirkungskreise Befriedigung, der sich in seinen Collegien und in zahlreich besuchten öffentlichen Vorträgen von Männern und Frauen allmälig über das Gebiet der romanischen Litteraturen überhaupt ausdehnte. Ein rastloser schriftstellerischer Fleiß, die Betheiligung an litterarischen und religiösen Zeitschriften Frankreichs und seiner wadtländischen Heimat und die Veröffentlichung mannigfacher besonderer Schriften gingen der amtlichen Thätigkeit zur Seite. Namentlich fand jetzt Monnard’s schweizerisches Geschichtswerk Vollendung. 1844 und 1846 hatten die beiden ersten Bände seiner selbständigen Arbeit – der 14te und 15te des Gesammtwerkes – die Geschichte der Eidgenossenschaft bis zur Schwelle der Revolutionszeit (Januar 1798) fortgesetzt. Nach einem neuen Aufenthalte in Paris im Frühjahr 1847 folgte im gleichen Jahre im 16ten und 17ten Bande die Geschichte der helvetischen Republik (1799 bis 1803) und nach vier weiteren Jahren sorgfältiger Vorbereitung erschien 1851 der 18te und letzte Band, welcher die Geschichte der Schweiz unter der Mediations-Verfassung (1803–1815) erzählt. Er schloß ein Werk, dessen einzelne Theile verschiedenartigen Charakters sind, das durchweg aber von dem Fleiße und dem Umblick, von der edeln und freien Gesinnung und dem Talente der vereinigten beiden Freunde, die es errichteten, zeugt. Monnard’s Geschichte der Schweiz von 1798–1815, der einläßlichsten Darstellung dieser Epoche, gebührt jenes Lob unbedingt. Vieles einzelne darin ist durch den Reichthum neu eröffneter Quellen, die seit 1851 ans Tageslicht traten, in richtigeres Licht gesetzt; manche apodiktische Sentenz, die seinen Text, nach Müllers’s Weise, oft seltsam begleitet, könnte wegfallen; aber die Hauptzüge und das Verdienst seines Werkes bleiben davon unberührt. In zahlreichen anderen Arbeiten Monnard’s aus dieser Epoche zeigt sich sein reicher und edler Geist und seine gleichmäßige Vertrautheit mit den Sphären deutscher und französischer Bildung, zwischen denen er Brücken schlug. Eine der Genfer Gemeinnützigen Gesellschaft 1854 in zwei Redactionen französisch eingereichte Beantwortung einer Preisfrage, welchen gleichzeitig der Preis und ein Accessit zuerkannt wurde, übertrug M. selbst in der erstern Gestalt ins Deutsche: „Recht und Pflicht. Ihr gegenseitiges Verhältniß als sittliche Grundlage des Gesammtverhaltens etc.“ Die im gleichen Jahre erschienenen „Tableaux de l’histoire de la Suisse au dixhuitième siècle“ wiederholte er 1855 in deutscher Sprache und früheren biographischen Skizzen über Sismondi, J. v. Müller, Glutz ließ er eine französische Uebersetzung von „Caroline Perthes’[WS 3] Leben“ folgen. 1861 aber erschien ein größeres, für die damalige Zeit vortreffliches Werk, seine „Chrestomathie des prosateurs français du 14me au 16me siècle“; zugleich Grammatik, Wörterbuch und Chrestomathie. Nach der Schweiz sehnte M. sich [764] freilich stets zurück, lehnte ungern und nur aus Pflichtgefühl gegen seine Familie einen ihm 1854 angebotenen Lehrstuhl am schweizerischen Polytechnikum in Zürich ab und empfand als tiefbewegendes Glück einen kurzen Aufenthalt in Lausanne im April 1861, wo ihn theure langjährige Freunde empfingen und die studirende Jugend ihm begeisterte Huldigung darbrachte. In Bonn zurück, versenkte er sich wieder, um die mit den Jahren steigende Sehnsucht nach der Heimath zu beschwichtigen, in unausgesetzte Arbeit. In der Nacht vom 12./13. Januar 1865 enthob der Tod den noch rüstigen 76jährigen Greis seiner bewegten, mühevollen irdischen Laufbahn.

Eug. Secretan, Galerie Suisse; Biographies nationales, Lausanne 1880 (Tom. 3. 401) und die dort genannten Quellen. – Eug. Rambert, Alexandre Vinet, Laus. 1835. – Lettres de M. Vinet. 2 Vol. Laus. 1882. – Monnard’s Schriften.

[759] *) Zu S. 171.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Polititisch
  2. Vorlage: große Rath
  3. Caroline Perthes, geborene Caroline Ilsabe Claudius (1774–1821); Tochter des Dichters Matthias Claudius und Ehefrau des Sortimentsbuchhändlers Friedrich Christoph Perthes