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ADB:Muhlius, Heinrich

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Artikel „Muhlius, Heinrich“ von Carsten Erich Carstens in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 22 (1885), S. 481–482, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Muhlius,_Heinrich&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 12:45 Uhr UTC)
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Muhlius: Heinrich M., Theolog, war am 7. März 1666 in der freien Reichsstadt Bremen geboren. Er hatte eine Zeitlang in Kiel studirt und ward 1690 in Leipzig Magister. Darauf ward er als Professor der griechischen und morgenländischen Sprachen, sowie zugleich der Dichtkunst und geistlichen Beredsamkeit an die Kieler Universität berufen, trat jedoch 1695 schon daselbst als Ordinarius in die theologische Facultät ein. Zugleich ward er zum Inspector der schleswig-holsteinschen Schulen, fürstlichen Antheils, ernannt und 1697 auch zum Pastor an St. Nicolai in Kiel, wie es heißt, wider Willen des Magistrats. 1697 gab er daher dieses letzte Amt wieder auf, ward aber dafür zum herzoglich gottorfischen Generalsuperintendenten, Oberhofprediger, Oberconsistorialrath und Propst ernannt und verblieb dabei noch Honorar-Professor der Universität. [482] 1699 wurde er Dr. theol. und 1706 zugleich mit dem bekannten Geheimrathspräsidenten von Wedderkop beständiger Visitator der Universität, 1708 Prof. primarius der Theologie. Nach Wedderkops Sturz mußte auch M. den Hof verlassen. Der König von Dänemark nahm den herzoglichen Theil von Schleswig in Besitz und übertrug nun seinem Königlichen Generalsuperintendenten Dassov (Bd. IV, S. 762) die Aufsicht über die Kirchen und Schulen dieses Districts. M. blieb jedoch noch Generalsuperintendent für die Kirchen des fürstlichen Antheils vom Herzogthum Holstein und Professor in Kiel. 1724 ward er Senior der Universität und starb endlich daselbst 7. December 1733. M. war ein Streittheologe. Der königliche Generalsuperintendent Dr. Johann Schwarz hatte den herzoglichen Generalsuperintendenten Sandhagen der Heterodoxie angeklagt, wegen seiner Meinung von einer bevorstehenden Judenbekehrung und Hoffnung besserer Zeiten. Diesen übereilte der Tod, ehe er sich gegen die gemachten Beschuldigungen vertheidigen konnte. M. hielt sich als Nachfolger im Amte verpflichtet die Vertheidigung des Vorgängers im Amte zu übernehmen. Zugleich hatte Dr. Schwarz den Pastor Linckogel in Giekau des Chiliasmus wegen angegriffen und auf seine Amtsentsetzung angetragen. Auch dessen nahm sich M. an. Es entstand ein lebhafter Schriftwechsel (Kraft, wahrer Bericht von denen S. H. Kirchenstreitigkeiten, Schlesw. 1705). M. schrieb: Kurze Anzeige der falschen Beschuldigungen Dr. J. Schwarzens gegen ihn, Schlesw. 1702. „Erörterung verschiedener jetziger Zeit erregten Materien, nebst einem Vorbericht von Dr. J. Schwarzens neulichst wider ihn herausgegebenen Tractat Chiliastische Vorspiele etc.“ 1705 (vgl. Michelsens Kirchengeschichte IV, 174). – Die Pastoren Sibbera und Wildhaeger in Glückstadt stritten sich: Ob die Gläubigen in diesem Leben wirklich selig seien? M. nahm Partei für Ersteren, der die Frage bejaht hatte. Der Streit war ein lebhafter, nicht allein hier, sondern auch auf anderen Universitäten (Scholz, holsteinische Kirchengeschichte S. 375; Michelsen, Kirchengeschichte IV, 177). M. galt als Oberhaupt der Pietisten in Schleswig-Holstein. – Prof. juris Vogt in Kiel hatte sich in seinen Vorlesungen wider den Eid auf die Symbolischen Bücher erklärt. M. schrieb darauf: „De eo quod justum est circa religionem et libros nostratis ecclesiae symbolicos“ 1713. Vogt erwiederte in zwei Schriften. Gegen ihn erklärten sich jedoch die übrigen Professoren der Universität (J. O. Thieß, Gelehrtengeschichte I 140. Scholz, Kirchengesch. 318). Generalsuperintendent Schwarz, Nachfolger Dassovius’, schrieb: De pura doctrina sanctissime custodienda, M. antwortete mit: Fraterna admonitio ad Th. D. Dieser Streit endete mit Dassovs Tod (Scholz 382). Zuletzt hatte M. noch heftigen Streit mit seinem Kollegen, Prof. Friese in Veranlassung der Disputation des Mag. Fabri De religionis evang. in A. C. solstitio. Hier mußte die Staatsbehörde einschreiten und Schweigen gebieten (Thieß S. 145). Verdienst hat M. sich übrigens erworben durch seine Beiträge zur Specialkirchenhistorie. Diese sind gesammelt herausgegeben: „Dissertationes histor.-theol.“ Kiel 1715, darin namentlich De reformatione religionis speciatim in Cimbria; De eo quod iustum est; De martyribus eccl. evang. und De vita et gestis H. v de Zytphen; Historia coenobii Bordesholmi. Im J. 1730 hielt er noch die Festrede bei dem Jubelfest der Universität wegen der Augsburger Confession.

Molleri Cimbria litt. II 561. J. O. Thieß, Gelehrtengeschichte der Univ. Kiel I, 164. C. E. Carstens, Gesch. d. Kieler theol. Facultät S. 15.