ADB:Pappenheim, Matthäus von

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Artikel „Pappenheim, Matthäus von“ von Wilhelm Vogt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 161–162, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pappenheim,_Matth%C3%A4us_von&oldid=- (Version vom 1. Mai 2024, 22:09 Uhr UTC)
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Band 25 (1887), S. 161–162 (Quelle).
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Pappenheim: Matthäus v. P., zur Biberbachschen Linie seines Geschlechts gehörig, wurde am 1. Juli 1458 geboren. Er wendete sich dem Studium der Wissenschaften zu und erwarb sich in Paris 1482 die Würde eines Doctors beider Rechte. 1492 wurde er Propst bei St. Gertraud in Augsburg, 1494 Canonicus am dortigen Dom und wieder zwei Jahre darauf Canonicus am Stift zu Ellwangen. Ob er hernach noch eine andere kirchliche Stellung eingenommen hat, vielleicht zu seinem Canonicat am Dom zu Augsburg zurückgekehrt ist, läßt sich nicht mit Sicherheit ermitteln; bei seinem Tod erscheint er als canonicus Augustanus. Daß er schon 1499 oder 1511, wie Jöcher behauptet (s. Literatur), der überhaupt über ihn meist Unrichtiges schreibt, gestorben sei, ist falsch. Er starb vielmehr sicher im J. 1541, denn in dem noch anzuführenden Buche über das Herkommen seiner Familie (de origine etc.) heißt es ausdrücklich: „1541 reverendus vir et dominus Matheus Marescalcus in Biberbach j. u. doctor et canonicus, autor hujus libri, obiit in Treushaim, ubi et sepultus est, die Veneris ante festum Galli.“ (Treushaim jetzt Druisheim und Biberbach, beide im bair. Bez.-A. Wertingen im Kreis Schwaben.) Er betrieb mit Vorliebe historische Studien, eine Neigung, der wir eine Anzahl geschichtlicher Schriften verdanken, welche freilich erst nach seinem Tode durch den Druck veröffentlicht wurden. In erster Linie ist hierbei die Geschichte seiner eigenen Familie zu nennen, sie führt den Titel: „De origine et familia illustrium dominorum de Calatin, qui hodie sunt domini a Pappenheim, S. R. Imp. marescalci haereditarii.“ Die Herausgabe dieser Schrift mit einer deutschen Uebersetzung und einem Anhang ließ sein Familiengenosse Johann v. Pappenheim von einem Sachverständigen (historiarum studioso) 1554 besorgen, gedruckt wurde sie von Philipp Ulhardt. Die vier zunächst zu nennenden Schriften nahm 1600 Freher in sein Sammelwerk: Germanicarum rerum scriptores auf, nämlich „Chronica Australis“ von 852–1326 in 2 Abtheilungen. Von Bedeutung ist nur der zweite Theil, der eigentlich nur eine Partie des ersten genauer behandelt, unter dem besonderen Titel: „Australis historiae pars plenior“ von 1276–1303. Der Verfasser, der ein flüssiges und correctes Latein schreibt, steht hier ganz auf der Seite der Habsburger, zu vergl. seine Verurtheilung des Königs Adolf v. Nassau. Ferner: „Ex chronica Augustensi antiqua excerptum etc.“ [162] von 973–1104, eine unbedeutende und magere Compilation der Reichsgeschichte jenes Zeitraumes, in welcher er an einzelnen Stellen der Wendenchronik Helmold’s (Helmoldi Chronica Slavorum) folgt, ohne sich z. B. dessen feindselige Beurtheilung Heinrichs IV. anzueignen. „Alia pars chronicae monasterii SS. Udalrici et Afrae etc.“ von 1152–1265 enthält nur eine kurze Aneinanderreihung annalistisch geordneter Begebenheiten aus der Stauferzeit. Endlich „Chronica Elwangensis monasterii excerptum etc.“ von 1095–1477, besteht aus dürftigen chronistischen Notizen, die sich auch da nicht erweitern, wo sie das 15. Jahrhundert betreffen. Man sieht, daß P. ein Freund geschichtlicher Dinge war und es liebte, Chroniken, die ihm zur Hand kamen, zu „excerpiren“, von einer selbständigen Thätigkeit ist keine Rede. Er verstand es dagegen, gewissenhaft genealogischen oder verwandten Fragen nachzugehen: auf diesem Gebiet lag seine Stärke. Dies beweist schon die angeführte Geschichte seiner eigenen Familie; in dieser Richtung bewegen sich auch die folgenden Schriften: „Tractatus seu historia de origine progressuque baronum de Geroldsheim.“ – „De antiquitate et initio civitatis episcopatusque Augustensis“. – „Genealogiae S. Udalrici, S. Simperti etc.“ – „Catalogi episcoporum, praepositorum, canonicorum August.“ – „Chronik der Truchsesse von Waldburg.“ F. A. Oefele (s. unten Veith) schreibt ihm auch noch die Autorschaft einer Abhandlung zu: „De suprema potestate papae vicarii Petri apostoli.“ Von seinen näheren Lebensumständen ist wenig bekannt; das Wenige, was wir wissen, entnehmen wir seinen Schriften über seine Familie; in dieser machte ihm besonders sein streitsüchtiger Oheim Tristam viel zu schaffen. Im Umgang mit gelehrten und gleichgesinnten Freunden bestand seine Freude. Er gehörte zu dem Augsburger Humanistenkreis, dessen Haupt Konrad Peutinger war. Der Letztere schätzte das Wissen Pappenheim’s und zog ihn öfters brieflich über wissenschaftliche Fragen zu Rath. Auch der bekannte Ingolstädter Theologe Dr. Eck schätzte P. und nannte ihn 1515 in einer öffentlichen Rede unter den durch Gelehrsamkeit ausgezeichneten Zeitgenossen. Mit dem baierischen Geschichtsschreiber Aventin stand er in brieflichem Verkehr. Wir besitzen noch einen Brief vom 10. Dec. 1526 (Werke Avent. I, 625), worin P. und Konrad Adelmann von Adelmannsfelden gemeinsam den baierischen Forscher auffordern, die glänzenden Resultate seiner ausgedehnten historischen Studien baldigst zu veröffentlichen.

Veith, Bibl. Aug. II. – Jöcher, Allg. Gel.-Lexikon. – Freher, Germanicarum rerum scriptores.Pl. Braun, Gesch. d. Bisch. v. Augsburg.