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ADB:Radbrock, Heinrich

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Artikel „Radbrôck, Heinrich“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 27 (1888), S. 112, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Radbrock,_Heinrich&oldid=- (Version vom 6. Dezember 2024, 13:32 Uhr UTC)
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Radbrôck: Heinrich R. war der letzte Abt, seit 1521, des großen Cistercienser-Feldklosters de rivo St. Mariae oder de domo St. Mariae zu Scharnebeck bei Lüneburg, der sich mit seinem ganzen Convente der lutherischen Lehre zuwandte, so daß aus diesem eine größere Anzahl evangelischer Prediger und Küster hervorging. Am 29. Juni 1529 übergab er sein Kloster mit allen, freilich schon 1524 und 1526 durch den Herzog und auffallender Weise durch den eifrig katholischen Erzbischof Christoph von Bremen (im „Alten Lande“) geschmälerten Besitzungen und Einkünften gegen Sicherstellung „ziemlichen“ Unterhalts, auch Zusicherung der bisherigen Leistungen an die „Pröbener“, freiwillig Herzog Ernst dem Bekenner. Er selbst zog sich auf den ihm überwiesenen Scharnebecker Klosterhof in Lüneburg zurück, der in alter Verbindung mit der Pfarrkirche St. Nicolai stand, die zuerst dem Lutherthum geöffnet wurde. Hier „befliß er sich der Predigt des Evangelii“; von 1530 an muß er beim allmählichen Siege der Evangelischen, ob vom Rathe ernannt oder in Folge seiner angesehenen Stellung, als Superintendent über die Prädicanten gewaltet haben. 1531 ist er sicher schon Superintendent, denn Urbanus Rhegius nennt ihn selber so. Den letzteren hatte der Rath zur endgültigen Reformation der Kirchen sich vom Herzoge erbeten, doch erhielt er ihn im Sommer 1531 nur auf ganz kurze Zeit; unfraglich nahm Urbanus damals, wie bei seiner zweiten Anwesenheit 1532, R. gegenüber die Stellung eines Generalsuperintendenten ein. R., der inzwischen als erster Kleriker in Lüneburg sich verheirathet hatte, war als Stadtsuperintendent zugleich Hauptpastor zu St. Johannis, wo schon vorher Hartwich Eckeberg sich der Reformation zugewandt hatte. R. zog die geistlichen Lehen im Weichbilde der Stadt, mit Ausnahme einer Anzahl von auswärtigen Patronen abhängiger Vicarien, ein und vereinigte sie zu einem „Kirchenkasten“ für Kirchen, Schulen und fromme Zwecke, dessen Bestätigung Urbanus durchsetzte. 1535 nahm R. als Vertreter der Lüneburger Geistlichkeit an dem bekannten Hamburger Convente über Ordnung des Gottesdienstes und Maßnahmen gegen die Wiedertäufer theil und unterschrieb die Beschlüsse. 1536 starb er und wurde zu St. Johann begraben. Sein Nachfolger als Superintendent wurde Pfingsten 1537 Paul Rhoda oder Roda, der später Generalsuperintendent[WS 1] in Stettin wurde.

Pfeffinger 1, 256. – Archiv des Vereins f. Gesch. etc. zu Stade 3, S. 329 ff. – Bertram, Reform.- u. Kirchengesch. v. Lüneburg. – Wallis, Abr. der Reform. Gesch. d. Stadt Lüneb. – Westphalen, III. S. 1100. – Schlöpken Chron. v. Bardewich S. 360 f. – Das gleichzeitige Chron. manuscr. Schomakers. – Lucas Lossius, Lunaeburga Saxoniae (1566) S. 76. – Havemann, Gesch. Braunschw.-Lüneb. II. S. 118–122.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Gerneralsuperintendent