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ADB:Reinganum, Maximilian

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Artikel „Reinganum, Maximilian“ von Rudolf Jung in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 53 (1907), S. 285–286, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Reinganum,_Maximilian&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 19:15 Uhr UTC)
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Reinganum: Maximilian R., geboren am 31. December 1798 in Frankfurt a. M. als Sohn eines jüdischen Handelsmanns in der Judengasse, besuchte 1812–1816 das Gymnasium seiner Vaterstadt, studirte dann in Göttingen und Heidelberg die Rechte und erwarb hier 1819 die Würde eines Dr. jur. Mehrfache Gesuche an den Senat seiner Vaterstadt um Zulassung zur Advocatur blieben ohne Bescheid; als er nach beinahe anderthalbjährigem Warten 1821 zum evangelisch-lutherischen Bekenntniß übergetreten war, wurde seinem Wunsche rasch willfahrt. Am 8. November 1821 trat er in die Zahl der Frankfurter Advocaten ein und hat die Advocatur bis zu seinem Tode ausgeübt. R. gehörte zu der ersten Generation akademisch gebildeter Juden, die nach der 1812 von Dalberg gewährten, von der Freien Stadt aber bald wieder zurückgenommenen Gleichstellung der Frankfurter Judenschaft in das öffentliche Leben eintrat und mit Eifer für fortschrittliche Reformen im politischen und communalen Leben und insbesondere für die Gleichberechtigung der Glaubensgenossen wirkte. R. gehörte auch zu dem engeren Freundeskreis seines Landsmannes und Gesinnungsgenossen L. Börne, welchem diese Generation, Bekehrte wie Nichtbekehrte, mit Begeisterung folgte. R. entfaltete bald eine glänzende Thätigkeit als Rechtsbeistand in Civil- wie Strafsachen und war als gewandter Redner und scharfsinniger Jurist eine gesuchte Persönlichkeit; er war der Anwalt des Rothschild’schen Hauses, aber auch der Vertheidiger zahlreicher politischer Angeklagter. 1830 trat er in die beiden bürgerlichen Vertretungen seiner Vaterstadt ein und hat ihnen, mit mehrjähriger Unterbrechung in den 50er Jahren, bis 1866 angehört; 1867 wurde er auch in die neue Stadtverordnetenversammlung gewählt. 1832 gründete er mit seinem Collegen Dr. Rupp die erste Zeitschrift für Frankfurter Communalangelegenheiten, die Frankfurter Jahrbücher, um in der Oeffentlichkeit größere Theilnahme für die städtischen Angelegenheiten zu wecken. Von Anfang an stand er auf entschieden freisinnigem Standpunkt und hat ihn auch in späteren Jahren nicht verlassen, als so manche seiner früheren Mitkämpfer sich den Gothaern und dann den Nationalliberalen anschlossen; er ist bis zu seinem Ende begeisterter Demokrat geblieben. In dem von ihm verfaßten Proteste gegen die preßfeindlichen Beschlüsse des Bundestags von 1832, in seiner Wirksamkeit als Vertheidiger in politischen Processen hat er sich mit aller Entschiedenheit als solcher bekannt; ebenso als Mitglied des Vorparlaments, als Volksredner in der localen Bewegung von 1848 – bei der Wahl eines Frankfurter Abgeordneten zum Parlament unterlag er gegen Jucho (s. d. Art.) – als Mitglied der verfassunggebenden Versammlung des Freistaates Frankfurt 1848 bis 1849 und von 1857 an auch der Gesetzgebenden Versammlung. Auch in seinem communalen Wirken in den verschiedenen Bürgervertretungen hat er sich stets als freigesinnter, aufgeklärter, weitschauender Vertreter erwiesen; er stand bei seinen Mitbürgern ohne Unterschied der Partei im höchsten Ansehen und nahm unter seinen Berufsgenossen als Mann der Praxis wie der [286] Wissenschaft eine hervorragende Stellung ein. Er starb am 22. Juni 1878. – Schon 1822 trat R. in nähere Beziehungen zu L. Börne; bald verband Beide eine innige Freundschaft, Börne und seine Freundin Jeanette Wohl waren es, unter deren Schutz R. sich trotz des Widerstandes seiner Familie mit deren Gesellschafterin Pauline Hirsch verlobte und verheirathete. Von 1827 ab wurde R. Börne’s Anwalt; ihr Briefwechsel (er ist leider noch nicht bekannt geworden) beschränkte sich aber nicht auf die geschäftlichen Angelegenheiten, er umfaßte den ganzen ethischen und politischen Interessenkreis der Freunde. R. war der Rathgeber von Frau Straus-Wohl bei der Sichtung von Börne’s Nachlaß; er hat die 1862 bei Rütten und Löning erschienene Ausgabe der Werke Börne’s mit Rütten (s. d. Art.) besorgt; von ihm stammt die beigefügte Biographie „Aus Börnes Leben“ mit ihrer unbefangenen Beurtheilung Börne’s.

Mit Benutzung des Nekrologs der Frankfurter Zeitung von Ende Juni 1878. – J. Proelß, Friedrich Stoltze und Frankfurt a. M. (Frankfurt 1905). – Briefe von Jeanette Wohl an Ludwig Börne, herausgegeben von E. Mentzel (Berlin 1907).