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ADB:Rothstein, Hugo

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Artikel „Rothstein, Hugo“ von Carl Euler in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 376–379, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rothstein,_Hugo&oldid=- (Version vom 17. November 2024, 09:25 Uhr UTC)
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Rothstein: Hugo R., geboren am 28. August 1810 zu Erfurt, als Sohn eines Fabrikanten, entschied sich gegen den Willen des Vaters zum Militärstand. 1827 trat er bei der Artillerie ein und bestand rühmlich die Fähndrichs- und Lieutenantsprüfung. Die ihm von den mit Eifer getriebenen militärischen Obliegenheiten übrig gebliebene Zeit verwandte er auf Privatstudien, auf Musik und schriftstellerische Arbeiten, mit denen er früh begann. 1833 verfaßte er einen kleinen Artikel über das Concertwesen in Wittenberg. 1836 gab er den ersten Militärkalender heraus, 1837 schrieb er über militärisches Aufnehmen, 1839 über Planzeichnen, 1841 erschien von ihm eine metrische Uebersetzung von Thomsons Frühling. Als Lehrer an die Artillerieschule nach Berlin commandirt, löste er 1838 eine Preisaufgabe über Distanzschätzen und erhielt dafür eine silberne Medaille und 200 Thaler, die er zu einer Reise nach der Schweiz benutzte. Ein Ergebniß derselben war der Aufsatz: „Die Gotthardstraße vom militärischen Standpunkt aus beschrieben“. Nachdem R. 1842 eine Abhandlung über die Vikinger geschrieben hatte, machte er 1843 eine Reise nach Schweden, auf welcher er die eigenartig gestaltete Gymnastik des schwedischen Gymnasiarchen P. H. Ling kennen lernte. Dieselbe fesselte seine Aufmerksamkeit in hohem Maße; zurückgekehrt, veröffentlichte er in der Zeitschrift: „Der Staat“ einen längeren Aufsatz über Ling’s Gymnastik, der besonders in militärischen Kreisen gewürdigt wurde, von dem auch König Friedrich Wilhelm IV. Kenntniß nahm. Dies hatte zur Folge, daß R. mit einem anderen Officier (Lieutenant Techow) 1845 nach Stockholm gesandt wurde, um dort einen vollen gymnastischen Cursus durchzumachen. Zehn Monate blieben beide in Schweden, hielten sich dann noch drei Monate in Kopenhagen auf, um auch das dortige gymnastische Centralinstitut kennen zu lernen und kehrten 1846 nach Berlin zurück. R. ging sofort an die Bearbeitung des groß angelegten Werks: „Die Gymnastik nach dem System des schwedischen Gymnasiarchen P. H. Ling“ (1846–1859), dazu nicht allein die gedruckten Schriften Ling’s, sondern auch hinterlassene unveröffentlichte schriftliche Aufzeichnungen desselben benutzend. Das Werk enthält in fünf Abschnitten 1) das Wesen der Gymnastik, ihre Begründung u. s. w.; 2) die pädagogische Gymnastik; 3) die Heilgymnastik; 4) die Wehrgymnastik; 5) die ästhetische Gymnastik. Zunächst erschien 1846 der dritte Abschnitt: die Heilgymnastik, welche nicht geringes Aufsehen, besonders bei den Aerzten erregte und die Begründung von Anstalten zur Folge hatte, in welchen nach Ling’s Anschauungen die Heilgymnastik betrieben wurde. In dem zweiten Abschnitt: „die pädagogische Gymnastik“ wird als solche bezeichnet „die Kunst, die menschlichen Leibesbewegungen in ihrer Bedeutung für die allseitige und harmonische Ausbildung des Menschen zu begreifen und dieselben behufs einer solchen Ausbildung mit Einsicht in ihre Natur und Wirkung der natürlichen, intellectuellen und sittlichen Bestimmung des Menschen entsprechend, als Uebungen oder Einwirkungen anzuordnen und zu leiten“. Was der Ling-Rothsteinschen Gymnastik ihr eigenthümliches Gepräge giebt, ist die unbedingte Forderung eingehender anatomischer, physiologischer, diätetischer u. s. w. Vorkenntnisse, die Kenntniß des Menschenorganismus und seiner Gesetze, welche von dem Gymnasten d. h. dem Lehrer der Gymnastik verlangt wird. Es soll sich die Gymnastik auf der Knochen- und Muskellehre als Grundlage aufbauen; da aber die Organe als bloß materielle Formgebilde, wie sie die Anatomie betrachtet und aufzeigt, ihre eigentliche Bedeutung als Organe erst durch das Leben erhalten, „das sich in ihnen regt und durch die Wechselwirkungen, welche sie als lebensthätige Gebilde eines lebendigen, einheitlichen Ganzen gegenseitig auf einander ausüben“, so folgt hieraus: „daß zur Begründung und für den Antrieb einer rationellen Gymnastik auch die Physiologie eine unentbehrliche Hülfswissenschaft sei“. Aber auch die Kenntniß [377] des inneren Zusammenhanges des Leiblichen und geistigen (des Physischen und Psychischen), die Wechselbeziehung zwischen beiden muß dem Gymnasten klar sein. Derselbe muß das innere geistige Leben des Kindes zu erkennen und zu beurtheilen vermögen, um die gymnastischen Uebungen in richtiger Weise der Natur desselben anpassen zu können, er muß also wirklicher Erzieher, Pädagog sein. Und auch einen ausgebildeten Sinn für Formschönheit muß er besitzen. Unterscheidet sich die Ling-Rothstein’sche Gymnastik durch diese Grundanschauungen ganz wesentlich vom Jahn’schen Turnen, dessen Uebungen mehr empirisch aus der Erfahrung und den Versuchen erwachsen sind, ihre Entstehung zum Theil dem Zufall des Erfinders verdanken, und nicht minder von dem des Turnmeisters A. Spieß, der die Bewegungsmöglichkeit der Gliedmaßen in ihrer Einzelbewegung und ihrem Zusammenwirken unter Benutzung verschiedener Stützpunkte und Stützflächen zum Ausgangspunkt seiner Turnanschauung nimmt, ohne sich zunächst „mit dem anatomisch-physiologischen Bau und Mechanismus des Menschen, und ebensowenig mit den Gesetzen des Geistes und den Bedingungen seiner Erscheinungen im leiblichen Thun“ zu befassen –, so tritt als zweites ganz wesentliches hinzu, daß unter den auszuführenden Uebungen von Ling-Rothstein denen der entschiedene Vorzug gegeben wurde, welche neben der allgemeinen Ausbildung des Körpers noch besondere Fertigkeiten des späteren Lebensberufes fördern, wie Gehen, Laufen, Springen, Klettern, Schwimmen; daß ferner stets die Einfachheit der Uebungen betont wurde. Letztere sollten eine vernünftige Begrenzung erhalten, nicht die Uebungen, die möglich, sondern die vernünftig (rationell) seien, sollten getrieben werden. Bei jeder Uebung sollte der Zweck erkannt werden, der pädagogische, praktische, diätetische, man sollte sie auch anatomisch d. h. in ihren Muskelwirkungen begreifen können. Damit hing auch zusammen, daß R. den Barren und das Reck des deutschen Turnens als rein abstractes Geräth durchaus verwarf. Durch solche Anschauungen setzte sich R. in einen grundsätzlichen Widerspruch mit dem Jahn-Eiselen’schen und auch dem Spieß’schen Turnen. Mit letzterem stimmt er jedoch mehr überein, und besonders betreffs der unterrichtlichen Gestaltung des Turnunterrichts näherte sich R. durchaus Spieß. Um so schroffer war seine Stellung zum Jahn’schen Turnen. Im ersten Abschnitt seiner Gymnastik, welche das Wesen und die Begründung derselben behandelt, greift R. Jahn und das Jahn’sche Turnen mit maßloser Heftigkeit an. Er spricht ihm jede Berechtigung des Bestehens ab; für R. ist die Turnkunst ein „bloß äußerliches Thun, eine leere Kunst“. Er sagt: „Es ist sehr bemerkenswerth, daß gerade in der Turnerwelt die Willkür, die Leidenschaft, die Renommisterei und Arroganz, der Trotz, die Widerspenstigkeit, kurz all jene Weisen und Formen des Lebens, welche wahrhaft sittlichen Gemeinwesen und der wahren Humanität geradezu widerstreben, recht schroff und ganz unleidlich hervortraten“ u. s. w. Ja, R. geht so weit, zu behaupten, daß „in Consequenz des Princips, welches der Turnkunst eingeimpft wurde, allerdings Mörder und andere Verbrecher hervorgehen können, in allen Fällen aber Individuen von solchen Qualitäten hervorgehen müssen“, wie er sie oben angeführt. „Wer diese Logik nicht begreifen kann“, fügt R. hinzu, „der wird sie bei einem aufmerksamen Studium der Sittengeschichte wenigstens bestätigt finden“. Er nennt schließlich die „Turnkunst die Leibessophistik und die Sophistik die Gedankenturnkunst“. Auch die Deutschthümelei, die „Franzosenfresserei“ macht er den Turnern zum Vorwurf.

Wie überaus ungerecht Rothstein’s Urtheil ist, wie unrichtig seine Behauptungen sind, braucht kaum besonders betont zu werden. Längst ist geschichtlich erwiesen, daß Kotzebue’s Ermordung durch Sand, worauf R. anspielt, mit dem Turnen in keinerlei Zusammenhang steht. Und wenn R. behauptet, [378] jenes Attentat im September 1848 zu Frankfurt a. M., welchem beinahe auch Jahn zum Opfer gefallen wäre, sei von Turnern begangen worden, denn „es lag ganz in der Consequenz des Princips, durch dessen Macht die Turnkunst in Schwung gebracht worden war“, so ist auch diese Behauptung ebenso falsch, als wenn man einen ganzen Stand verantwortlich machen wollte für die Ausschreitung einzelner. Es möge übrigens bemerkt werden, daß R. jenes Urtheil über das deutsche Turnen im J. 1848 geschrieben hat, in welchem auch unter den Turnern, aber zumeist in Süddeutschland, Aufregung herrschte. Es mußten diese Anschauungen Rothstein’s über das Jahn’sche oder sagen wir das deutsche Turnen hervorgehoben werden, da in ihnen der Knotenpunkt der Verwicklungen liegt, die schließlich zur Niederlage des streitbaren Mannes führen mußten. Der Hochmuth, mit dem R. über das deutsche Turnen, das er offenbar nur sehr oberflächlich kannte und einseitig betrachtete, urtheilte, die unerhörten, nicht erwiesenen Anklagen gegen den Geist des Turnens, das unbedingt auf den Schild Heben einer ausländischen Gymnastik erregte besonders in turnerischen Kreisen heftigen Widerspruch. Mit den schärfsten Waffen wurde nicht allein gegen R., sondern auch gegen die Ling’sche Gymnastik selbst gekämpft, und hier trat den Turnern ein Mann zur Seite, welcher R. und auch Ling weit überlegen war. Es war Du Bois-Reymond, der bewährte Physiolog, welcher die wissenschaftliche Begründung der Ling’schen Gymnastik auf’s schärfste und wahrhaft vernichtend angriff.

Man muß es beklagen, daß R. sich so schroff den Turnern gegenüberstellte; in vielen Punkten hatte er richtige und durchaus beachtenswerthe Anschauungen; das Turnen war in der That verbesserungsbedürftig, ein Zusammengehen, ein maßvolles Geltendmachen der Ling’schen Gymnastik hätte ohne Zweifel segensreichen Einfluß auf das deutsche Turnen ausgeübt in jenen Jahren, in welchen dasselbe nach innerer Klärung rang. Sind doch die Angriffe Rothstein’s bei allem Widerspruch nicht ohne günstige Nachwirkung geblieben, und man kann R. seine geschichtliche Stellung in der Entwicklung des deutschen Turnens nicht absprechen. Eine solche würde ihm aber auch die Stellung, welche er eine Reihe von Jahren in Preußen in hervorragender Weise einnahm, sichern. Am 1. October 1847 wurde ein „Centralinstitut für den gymnastischen Unterricht in der Armee“ in Berlin eröffnet. 18 Officiere nahmen an dem ersten Cursus theil, R. und Techow leiteten ihn gemeinschaftlich. Durch die Märzereignisse wurde der Cursus abgebrochen, auch zunächst nicht weiter geführt. Die Angelegenheit selbst aber ruhte nicht. Es wurde eine besondere „Kgl. Central-Turnanstalt“ mit eigenem Gebäude begründet, welche 1851 eröffnet wurde. Die Anstalt sollte nach getroffener Vereinbarung zwischen dem Kriegs- und Unterrichtsministerium gleichzeitig zur Ausbildung von Militär- und Civil-Eleven dienen. Erstere waren Officiere, letztere gehörten dem Lehrerstande an. Die Anstalt stand unter beiden Ministerien; Unterrichtsdirigent für beide Kreise wurde der zum Hauptmann ernannte R. Derselbe hatte nun Gelegenheit, seine gymnastischen Anschauungen zur Geltung zu bringen, aber er mußte von vornherein, schon aus Mangel an ausreichendem Lehrstoff, besonders für den Civilcursus, dem deutschen Turnen Rechnung tragen; die beiden Hilfslehrer, welchen den praktischen Unterricht ertheilten, Kawerau[WS 1] und Kluge, legten ihrem Unterricht fast ausschließlich das Jahn’sche, später das Spieß’sche Turnen zu Grunde, nur verhältnißmäßig Weniges von der schwedischen Gymnastik aufnehmend. Somit war von Anfang an ein innerer Zwiespalt vorhanden, der auch nicht ausgeglichen wurde, da man beiderseitig sich nicht zu nähern geneigt war. Im J. 1860 spitzte sich der Zwiespalt zu einem Kampf um Barren und Reck zu. Der an Stelle der beiden zurückgetretenen Lehrer als alleiniger Lehrer berufene Dr. Karl Euler[WS 2] verlangte die aus der Anstalt entfernten Barren und Reck als nothwendig für das Schulturnen zurück. Major R. wollte [379] davon nichts wissen, Jeder beharrte auf seiner Ansicht. Da R. die Unzweckmäßigkeit und Verwerflichkeit der Barrenübungen aus anatomischen und physiologischen Gründen darzuthun bemüht war, wurde das Gutachten eines Arztes und früheren Lehrers an der Centralturnanstalt seitens des Ministeriums eingefordert und dies Gutachten dem Anatom Professor Dr. v. Langenbeck vorgelegt, der sich in der Hauptsache dem ersten Gutachten anschloß, das sich im Wesentlichen gegen den Barren aussprach. Beide Gutachten wurden veröffentlicht, fanden aber einen entschiedenen Gegner in Du Bois-Reymond, der in seiner Schrift „Ueber das Barrenturnen und die sogenannte rationelle Gymnastik“ die Behauptung aufstellte: „Wäre der Barren nicht schon da, man müßte ihn erfinden“. Auch R. schwieg nicht. Er besprach die Barrenübungen in zwei Abhandlungen (1862), deren zweite besonders gegen Du Bois-Reymond gerichtet war, welcher es an einer sehr scharfen Entgegnung nicht fehlen ließ. Auch andere, besonders Aerzte traten für den Barren auf, ja der Barrenstreit klang im Abgeordnetenhaus wieder. Endlich wurde die Sache zu Gunsten des Barrens, also gegen R. entschieden von der wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen, welcher der Minister die Angelegenheit übergeben hatte. Das war noch im J. 1862. Der Barrenstreit bildet gewissermaßen nur eine Episode des Kampfes gegen die Rothstein’sche Turnrichtung überhaupt. Er gipfelt in der Frage, ob das Ling-Rothstein’sche, also ein fremdländisches Turnen in Preußen herrschend bleiben, oder ob das deutsche, also nationale Turnen wieder zur Geltung kommen solle. Die Turner setzten alle gesetzlichen Hebel für letzteres in Bewegung. Männer, wie Dr. Eduard Angerstein, Prof. Dr. Maßmann, Dr. F. Voigt traten in die Schranken, Petitionen wurden an das Abgeordnetenhaus eingesandt, Prof. Dr. Virchow und Dr. Techow hielten begeisterte Lobreden auf das deutsche Turnen und sprachen gegen die Rothstein’sche Richtung. All diesem Andrängen konnte weder die Staatsbehörde, noch auch R. selbst schließlich widerstehen. Reck und Barren wurden wieder in der Centralturnanstalt eingeführt, R. nahm 1863 seinen Abschied, schwer in seiner Gesundheit geschädigt; er starb am 23. März 1865 zu Erfurt. Auch seine Gegner konnten der Persönlichkeit, dem Charakter des Mannes ihre Achtung nicht versagen. Er kämpfte für seine Ueberzeugung in mannhaftester und durchaus ehrlicher Weise. Hätte er seinen Starrsinn etwas beugen, seine schweren Angriffe gegen das deutsche Turnen zurücknehmen oder wenigstens später mildern wollen, so wäre vielleicht eine Verständigung erzielt worden, die der weiteren Entwicklung des Turnens in Preußen und auch weiterhin zum Segen gereicht hätte.

Es sei zum Schluß noch der zahlreichen Schriften gedacht, die R. außer den bereits erwähnten größeren Werken geschrieben hat und die sämmtlich im Schröder’schen Verlage in Berlin erschienen sind. Das sind: „Die gymnastischen Freiübungen nach dem System P. H. Ling’s“ (5. Aufl., 1861); „Die gymnastischen Rüstübungen“ (2. Aufl., 1861); Anleitung „zum Betrieb der gymnastischen Freiübungen bei den Truppen der königl. preuß. Armee“ (2. Aufl., 1857); „zum Betriebe der gymnastischen Freiübungen in den Elementarschulen“ (3. Aufl., 1861); „zu den Uebungen am Voltigierbock“ (1854). Ferner erschienen: „Das Bajonettfechten“ (2. Aufl., 1860); „Leitfaden zur Instruction gymnastischer Gehülfen (1860); „Gedenkrede auf P. H. Ling“; „Die Kgl. Centralturnanstalt zu Berlin“ (1861); und in vier Bänden zum Theil mit Dr. Neumann herausgegeben das „Athenäum für rationelle Gymnastik“. So schwülstig und schwerverständlich, mit Fremdwörtern überladen die „Gymnastik“ ist, so klar und übersichtlich sind die Lehrbücher; sie leiden nur an Stoffmangel. Die meiste Beachtung verdient noch jetzt Rothstein’s „pädagogische Gymnastik“.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Martin Kawerau (1815–1874), Turnpädagoge, Turnlehrer auf dem Friedrich-Wilhelms-Gymnasium, Leiter des Turnplatzes auf der Hasenheide, Organist; siehe Wikipedia.
  2. Carl Philipp Euler (1828–1901), Turnpädagoge.