ADB:Schmid, Johann Ludwig
Hellfeld und Schaumburg der Rechtswissenschaft; mit herzogl. Decrete vom 20. October 1749 erhielt er die Erlaubniß zur Ausübung der Anwaltschaft, zugleich wurde er einem jungen Studirenden, Bernh. Fried. Wucherer, als Mentor beigegeben, welche Stelle er sieben Jahre mit befriedigendem Erfolge bekleidete. Am 27. November 1756 erlangte er unter Heimburg’s Vorsitz mit der Inauguraldissertation „De praescriptione actionis pigneraticiae directae“ die Würde eines Doctors beider Rechte, hielt sodann rechtswissenschaftliche Vorträge, und wurde 1763 außerordentlicher Professor der Rechte in Jena; zugleich Beisitzer des dortigen Schöppenstuhls. Zwei Jahre später (1765) erfolgte unter Ertheilung des Titels eines herzoglich sachsen-meiningenschen Hofrathes die Ernennung zum ordentlichen Professor der Pandekten und Beisitzer des herzoglich sächsischen gemeinsamen Hofgerichts. Den Lehrstuhl für Pandekten hatte kurz vorher (1763) der gleichnamige Rechtsgelehrte Dr. Achatius Ludwig Karl S. (s. o. S. 649) nach dem Ableben seines älteren Bruders Dr. Paul Wilhelm S. erhalten. Um dieselbe Zeit (1765) befand sich an der Jenenser Juristenfacultät ein dritter Professor Namens S. – Joachim Erdmann –; im Juli 1710 zu Ahrenberg in der Mark geboren, wurde er 1755 Professor juris ordinarius, 1761 Prof. Institutionum, 1764 Prof. Juris Publici et Feudalis, „ut et Historiarum ordinarius“. – Unser Joh. Ludw. S. hat sich litterarisch durch eine Bearbeitung der damals vielbenützten „Jurisprudentia Romano-Germanica forensis“ von Georg Adam Struve bekannt gemacht, indem er 1763 einen „Conspectus systematicus super G. A. Struvii jurisprud. rom. german. forensem“ in 4° veröffentlichte.
Schmid: Johann Ludwig S. (Schmidt), Rechtsgelehrter; geboren am 22. April 1726 in Quedlinburg, wo sein Vater Augustin als Organist von St. Benedict lebte, † am 2. August 1792 in Jena. – S. verlor seine Mutter im ersten, seinen Vater im dritten Jahre. Doppelt verwaist wurde er im Hause Christoph Schumann’s, des Ehegatten seiner väterlichen Tante, erzogen, erhielt die erste humanistische Ausbildung am Gymnasium seiner Geburtsstadt, und kam nach dem plötzlichen Tode Schumann’s in das Waisenhaus nach Halle, vertauschte jedoch nach anderthalb Jahren diesen Aufenthalt mit Jena, wo er an seinem Geburtstage (22. April) des Jahres 1745 als akademischer Bürger immatriculirt wurde. Nach gründlichen philosophischen Studien widmete er sich unter Heimburg,- Joh. Ludw. S.: Christ. Weidlich’s Lexicon, S. 157, Nr. 412. – Intell.-Bl. d. Allgem. Litter.-Zeitung (Halle 1792), Nr. 96, S. 796. – Hallische Beiträge, III, 325. – Stintzing, Gesch. der deutschen Rechtswissenschaft, 2. Abth. S. 159.
- Ach. Ludw. Karl S.: Weidlich a. a. O. S. 155, Nr. 409. – Weidlich’s biogr. Nachr. von jetzt lebenden Rechtsgelehrten, 2. Thl., S. 288 und die dort Citirten.
- Joach. Erdm. S.: Weidlich’s Lexikon, S. 157, Nr. 411. – Hallische Beiträge III, 325.