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ADB:Schoenaich, Fabian Freiherr von

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Artikel „Schoenaich, Fabian Freiherr von“ von Conrad Wutke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 249–253, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schoenaich,_Fabian_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 09:45 Uhr UTC)
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Schönaich: Ritter Fabian, Freiherr v. S., Herr auf Muskau, Parchwitz und Sprottau, kaiserl. Oberst und Kriegsrath, Begründer der Standesherrschaft Carolath-Beuthen, geboren zu Linderode, Kr. Sorau, am 19. Februar 1509 mit seinem Zwillingsbruder Sebastian als 7. Kind des Georg v. S. von der sprottauischen Linie, Pfandesherrn von Sprottau, und der Katharina geb. v. Gladiß, † zu Beuthen a/O. am 23. September 1591, entstammte einem alten adligen Geschlecht, welches im 12. Jahrhundert nach der Lausitz und Schlesien kam und sich alsdann in vielen Zweigen bis ins Ordensland Preußen ausdehnte. Mit 13 Jahren kam Fabian als Edelknabe nach Krakau an den Hof des Königs Sigismund von Polen, kämpfte dort gegen Russen und Türken, war 1535 in Gröningen an der Seite seines Vaters, welcher 1536 den zum Entsatz der Festung Appingadam heranrückenden dänischen Feldherrn Breda von Rantzau zurückschlug, tummelte 1538 in Ungarn sein Roß gegen die Türken, wurde 1541 Befehlshaber einer Fahne, also Rittmeister, war 1542 beim Fladenkrieg auf Herzog Moriz’ von Sachsen Seite, machte alsdann unter Kurfürst Joachim II. von Brandenburg den ergebnißlosen Feldzug nach Ungarn mit, war 1543 als Oberst an der Spitze von 500 Reitern vor Landrecy in Frankreich und begleitete 1545 Moriz auf seinem Zug gegen Herzog Heinrich den Jüngeren von Braunschweig. Im Schmalkaldischen Krieg befehligte er auf der kaiserlichen Seite 3 Regimenter Husaren, setzte mit diesen am 24. April 1547 bei Mühlberg durch die Elbe und fiel erfolgreich auf den rechten Flügel der Reiterei Kurfürst Johann Friedrich’s; dazu glückte es ihm, den Herzog Ernst von Braunschweig-Grubenhagen gefangen zu nehmen, sodaß er auf dem Schlachtfelde vom Kaiser zum Ritter geschlagen und mit dem Orden des goldenen Vließes geschmückt wurde. König Ferdinand erhob ihn in den Freiherrnstand und mehrte sein Wappen, während Kurfürst Moriz ihn zu seinem Hauptmann im Fürstenthum Sagan und Priebus machte, und Fabian behielt auch diese Würde, als Moriz 1549 dieses Fürstenthum gegen die Herrschaft Eulenburg von König Ferdinand eintauschte. Nur kurzer Ruhe durfte er sich erfreuen; schon Ende 1551 erhielt er vom Kaiser Karl V. zur Behauptung Siebenbürgens gegen die Türken den Auftrag, 1000 Reiter zu werben, er warb deren 2000, die Musterung fand auf dem Schweidnitzer Anger vor [250] Breslau statt, aber ihre Mannszucht war sehr schlecht, fortgesetzt verübten sie auf dem Marsche nach Ungarn Gewaltthätigkeiten, waren wiederholt unbotmäßig zum guten Theil wegen der mangelhaften Soldzahlung, und da der Geist der anderen Truppen ein gleich schlechter war, so kann es nicht Wunder nehmen, daß der Feldzug höchst unglücklich verlief. Hatte S. auch hierbei keine Lorbeern geerntet, so hatte ihm doch der langjährige Kriegsdienst viel Geld eingebracht, mit welchem er anderseits König Ferdinand durch Gewährung von Darlehen verpflichtete. So bekam er außer Sagan auch die Hauptmannschaft über Sorau und Triebel. Allerdings hatte er sie nicht lange inne, denn Balthasar von Promnitz, Bischof von Breslau, welcher mit den S. verfeindet war, kaufte für sein Geschlecht Sorau und Triebel, desgleichen auf 20 Jahre die Pfandschaft von Sagan. S. zog sich infolgedessen Anfang 1557 nach Sprottau zurück, dessen Hauptmannschaft durch den Tod seines Vaters († 9. Febr. 1556) erledigt worden war. Er widmete sich nun ganz der Begründung des Wohlstandes seiner Familie. Das Ableben seines Zwillingsbruders Sebastian, welcher gleichfalls unter habsburgischer Fahne gedient und dabei Geld und Gut erworben hatte († 17. März 1557), machte ihn zum Vormund seines Neffen Johann Georg und damit zum Verwalter des großen von Sebastian hinterlassenen Vermögens. Mit diesem und seinem eignen brachte er nun eine große Anzahl von Dörfern in seinen Pfandbesitz, kaufte 1558 die Herrschaft Muskau für 38 572 Thlr., welche er durch den Ankauf mehrerer Dörfer vermehrte, erwarb den Pfandbesitz der königlichen Herrschaft Freistadt und 1561 für 50 000 die alte Kastellanei Beuthen a/O., also die Herrschaft Carolath-Beuthen, von Franz von Rechenberg. Unermüdlich war er nun thätig die Ertragsfähigkeit seiner Güter zu heben, legte neue Dörfer auf den von Franz v. Rechenberg abgeforsteten Flächen an, sorgte eifrig für das Wohl seiner Unterthanen und that viel für das Aufnehmen seiner Stadt Beuthen. Hier begünstigte er auch die Einführung der Reformation und kaufte zu diesem Behuf den Augustiner-Chorherren in Sagan das Patronatsrecht auf die Pfarrkirche von Beuthen ab. Auch Kaiser Maximilian II. nahm wie sein Vater Fabian’s Dienste vielfach in Anspruch. So warb er für den Kaiser wegen der Grumbach’schen Händel Truppen, war selbst dann bei der Belagerung Gothas zugegen und dann auf dem Kreistag zu Erfurt wegen Bezahlung der entstandenen Kriegskosten thätig. Der Kaiser belohnte seine Wirksamkeit mit dem Titel eines Kriegsraths und Kurfürst August ernannte ihn zu seinem Rath mit 1000 Thlr. Gehalt. Nach Schlesien zurückgekehrt, durfte er sich jetzt als den angesehensten und reichsten Adligen Schlesiens erachten, sodaß er hier sogar ein Fürstenthum sich zu erwerben hoffte. Aber die geheimen Unterhandlungen mit dem Herzog von Münsterberg-Oels zerschlugen sich, dagegen gelang es ihm, vom Herzog Heinrich XI. von Liegnitz den Pfandbesitz der Herrschaft Parchwitz 1568 zu erwerben. Von jeher war es das Streben der S. gewesen, für ihre Besitzungen die Gesammtbelehnung des Geschlechts zu erwirken, auch Fabian war dafür thätig gewesen. Hatte es anfangs geschienen, als ob man seinen Wünschen hierauf am kaiserlichen Hofe willfahren werde, so schlug die ihm günstige Stimmung unter Kaiser Rudolf II. um. Der stets geldbedürftige Kaiser, die Erzherzöge Ferdinand und Maximilian, endlich die kaiserlichen Räthe suchten zu verschiedenen Malen die wohlgefüllte Kasse des reichen Ritters in Anspruch zu nehmen, aber obwohl letzterer sonst stets bereit war, seine Gelder zinsbringend anzulegen, so schien ihm doch hier das Geschäft nicht nutzbringend genug zu sein. Seine allzu große Liebe für das Geld kam hinzu, denn seine Untergebenen, sowie diejenigen, deren Dienste er in Anspruch genommen hatte, bezahlte er schlecht oder auch gar nicht. Verschiedene seiner Officiere klagten beim Hofe, daß Fabian den ihnen gebührenden Sold seit langem vorbehalten habe, aus [251] nicht wenigen Orten erschollen Klagen, daß der Ritter die Bezahlung für Zehrung und Quartier für sich oder seine Leute schuldig geblieben und nicht zahlen wolle. Alle diese Dinge verschlechterten die Stimmung des Hofes gegen ihn, zumal Fabian mit großer Kunst verstand, die gegen ihn deshalb angesponnenen Processe möglichst hinauszuschieben. Eine Sache kam hinzu, die durch sein Verschulden seinen Lebensabend verbittern sollte. Sein Neffe Johann Georg nämlich war 1571 mündig geworden und verlangte vom Vormund die Aushändigung des väterlichen Erbes, aber Fabian vermochte sich nicht von diesem langjährig, aber nicht von seinem eigenen Vermögen getrennt verwalteten Besitz zu trennen. Auf Befehl des Kaisers, an den sich Johann Georg deshalb klagend gewendet hatte, wurde September 1573 der Vergleich zu Parchwitz geschlossen, indeß Fabian erfüllte ihn nur soweit, daß er seinem Neffen die Herrschaft Muskau abtrat, einem zweiten Vergleich, Febr. 1578 durch Bischof Martin von Breslau und drei kaiserliche Räthe vermittelt, kam er ebensowenig nach, und als er auf den 25. August 1579 nach Prag beschieden wurde, leistete er dem Gebot keine Folge. 1555 hatte er, 44 Jahre alt, Euphemia geb. v. Seydlitz geehelicht, die ihm einen aber nur kurzlebigen Sohn schenkte. Seit Januar 1580 war er Wittwer und ging 2 Jahre darauf trotz seiner 73 Jahre eine zweite Ehe mit der jugendlichen Elisabeth von Landskron ein. Deren Geschlecht verlangte nun ein ansehnliches Leibgedinge und Fabian setzte ihr die Herrschaft Carolath als Leibgedinge aus. Hierdurch gerieth er in einen neuen Streit mit seinem Neffen Johann Georg, da dieser ihm auf Grund der Gesammtbelehnung die Berechtigung absprach, einseitig eine derartige Verfügung treffen zu können. Ueber diesen Händeln starb aber am 24. Juni 1587 Johann Georg ohne Nachkommenschaft. Fabian hatte rechtzeitig Vorsorge getroffen, sich in den Besitz von Muskau zu setzen und die Unterthanen schon in Eid und Pflicht genommen, als der Landvogt der Oberlausitz, welchem die schlesische Kammer den Befehl ertheilt hatte, die Hinterlassenschaft Johann Georg’s einzuziehen, eintraf; dagegen wurden die schlesischen Güter, wo Fabian dergleichen nicht vermuthet hatte, beschlagnahmt, denn Kaiser Rudolph erklärte die Hinterlassenschaft Johann Georg’s als an ihn heimgefallen und verwies Fabian ernstlich, daß er sich Muskau angemaßt. Es war jetzt eine Lebensfrage für das Schönaichische Geschlecht, vom Hofe die bestimmte Anerkennung der Belehnung mit der gesammten Hand zu erlangen; besonders Georg v. S., der älteste Sohn Johannes’ III. auf Parchwitz und Milkau, der dereinstige Haupterbe Fabian’s und Stifter der Majorate Carolath, Amtitz und Mellendorf, war unermüdlich thätig, die Ansprüche seines Geschlechts durch Wort und Schrift, z. B. durch Gutachten der Universitäten Frankfurt a/O., Leipzig und Ingolstadt, am Prager Hofe zu verfechten. Aber worauf es am meisten ankam, das Gewicht der Beweisführungen durch Handsalben beim kaiserlichen Hofe zu unterstützen, dazu wollte sich Fabian, hauptsächlich wegen seiner Kargheit, nicht verstehen, obwohl es ihm wiederholt nahe gelegt wurde. Demgemäß befand sich die Angelegenheit der S. in sehr mißlicher Lage, und das Haupt des Geschlechts erachtete trotz hohen Alters und Krankheit es für nothwendig, im März 1590 die weite Reise nach Prag nicht zu scheuen. Man ließ ihn aber hier gar nicht vor, denn der Hof hielt es bei Fabian’s Gebrechlichkeit für weit vortheilhafter, den Proceß nach Möglichkeit zu verschleppen. Unverrichteter Sache mußte er nach Beuthen zurückkehren, wo ihm bald darauf vom kaiserlichen Fiscal Dr. Heinrich Stephan zu Breslau eine lange Klageschrift seitens des Hofes zugestellt wurde. Den anberaumten Rechtfertigungstermin zu Prag ließ man aber von kaiserlicher Seite verstreichen, denn das Ableben des hochbetagten Ritters schien jetzt nahe bevorzustehen und Kaiser Rudolf betrachtete sich als den Erben seines reichen Vasallen. Der Landeshauptmann von Glogau, [252] Heinrich zu Dohna, empfing die geheime Weisung, über die Höhe der zu erwartenden Erbschaft Erkundigungen einzuziehen. Derselbe trug auch kein Bedenken, die Gemahlin des kranken Fabian und die muthmaßlichen Erbberechtigten um Auskunft anzugehen; der Rath von Beuthen berechnete die Hinterlassenschaft auf über 100 000 Thlr. an baarem Gelde und Schuldverschreibungen. Am 23. September 1591 ging Ritter Fabian, 832/3 Jahre alt, zur ewigen Ruhe ein. Sofort versiegelte Dohna alle Gemächer und Kästen in der Behausung, der Wittwe kaum das nöthige Linnenzeug herauslassend, man fand indessen nur etwa 6000 Thaler an Geld und Schuldscheinen, das meiste war von den Erben vorher in Sicherheit gebracht worden. Für das Leichenbegängniß bewilligte die Breslauer Kammer 539 Thlr., eine Summe, welche nach der damaligen Anschauung zu gering war, um damit einen Mann von so hoher Stellung und Bedeutung, wie Fabian, standesgemäß bestatten zu können. In seinem Testament vom Jahre 1585 hatte letzterer außer einer Anzahl von Legaten zu seinen Haupterben neben seiner Gemahlin Elisabeth seine Vettern Georg und Johann unter besonderer Bevorzugung des ersteren ernannt. Desgleichen hatte er im selben Jahre seinem Vetter Johann, dem Vater erwähnten Georg’s, seine Rechte auf Parchwitz eingeräumt, um dadurch seinem Geschlechte wenigstens diese Herrschaft zu sichern. Auch diese Hoffnung erwies sich als eitel, man nahm sie ihnen kurzweg ohne eine Entschädigung weg, und Georg mußte froh sein, endlich 1613 nach mehrfachen Wechselfällen 36 000 Thlr. dafür zu erhalten. Hatten die S. es vermocht, von der beweglichen Habe Fabian’s durch Vorwegnahme den größten Theil zu bergen, so galt es nun von den liegenden Gütern soviel wie möglich zu retten. Keine Mühe, keine Kosten wurden gescheut, obwohl es anfänglich nicht den Anschein hatte, als ob der kaiserliche Hof gewillt sei, seinen Gewinn fahren zu lassen. Georg indessen wußte nun auf Grund seiner langjährigen Thätigkeit am Prager Hofe für Fabian, durch welche Mittel man die kaiserlichen Räthe von der Gerechtigkeit seiner Wünsche und Begehren überzeugt machen könnte; er verfehlte nicht, sie anzuwenden, und es gelang ihm, 1594 für 110 000 Thaler die carolathischen, beuthnischen und milkauischen Güter, zunächst allerdings noch unter gewissen Klauseln, vom Kaiser zurückzukaufen. Georg, welcher Januar 1595 die Wittwe Fabian’s, Elisabeth, welcher Kaiser Rudolf schließlich doch statt der Herrschaft Carolath 30 000 Thlr. als Leibgedinge gewilliget, ehelichte, verstand nun nicht allein in ungemeiner Weise durch vorzügliche Bewirthschaftung den Ertrag seiner Güter zu erhöhen, durch stets bereite Geldmittel seinen Besitz abzurunden und zu vergrößern, sondern auch durch seine Geistesgaben seinem schlesischen Vaterlande und dem Kaiserhause viele nützliche Dienste zu erweisen. Auch seiner Stadt Beuthen widmete er besondere Aufmerksamkeit und seiner Fürsorge und Freigebigkeit verdankte das dortige Gymnasium, daß es bald weithin großen Ruhm erlangte. So konnte es bei seinem Reichthum und Ansehen nicht ausbleiben, daß er sich mit dem Plane trug, ein Majorat zu gründen und zwar das fünfte freiherrliche in Schlesien, dessen Würde am Besitz hafte. Da der kaiserliche Hof ihm jetzt gewogen war, so gestattete Kaiser Rudolf 1601 die Errichtung dieser Standesherrschaft unter Verleihung der nachgesuchten Erhebung in den Freiherrnstand, welche Begnadigung auch Kaiser Matthias 1617 bestätigte. Am 25. Februar 1619 endigte Georg sein thatenreiches Leben und ist er auch als der eigentliche Stifter des Majorats Carolath-Beuthen, aus dem dann später das gleichnamige Fürstenthum hervorgehen sollte, anzusehen, so ist doch Fabian durch den Ankauf dieser Herrschaft und dadurch, daß er durch seine hinterlassenen Geldmittel Georg es ermöglicht hat, dasselbe vom Kaiser zurückzukaufen, als der Begründer dieser Standesherrschaft zu betrachten. Georg selbst [253] folgte im Majorat, da ihm Nachkommen versagt blieben, der älteste Sohn seines Bruders Sebastian, Johann der Unglückliche genannt.

Christian David Klopsch, Geschichte des Geschlechts v. Schönaich. 4 Hefte Glogau 1847–1856, zum Theil außerdem in Glogauer Schulprogrammen erschienen. Derselbe hat außer der gedruckten Litteratur das Familien-Archiv zu Carolath, die Prager Archive und das Schlesische Provinzial-Archiv (das jetzige Kgl. Staats-Archiv zu Breslau) mit Umsicht und Gewissenhaftigkeit benutzt, wie eine Prüfung an den Beständen des letzteren sich dem Verfasser dieses ergeben hat.