ADB:Sigfrid (Pfalzgraf von Lothringen)

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Artikel „Sigfrid, Pfalzgraf von Lothringen“ von Gerold Meyer von Knonau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 257–258, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sigfrid_(Pfalzgraf_von_Lothringen)&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 00:45 Uhr UTC)
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Sigfrid: S. (Graf von Ballenstedt), Pfalzgraf von Lothringen, † am 9. März 1113. Adalbert, der Sohn des Esiko, von Ballenstedt, des ersten bekannten Ahnherrn des ascanischen Hauses, hatte von seiner Gemahlin Adelheid, der Tochter des Markgrafen Otto von Meißen und der Adela, zwei Söhne, Otto und S., welche bei dem durch Meuchelmord herbeigeführten Tode des Vaters wohl noch in jugendlichem Alter standen. Die Brüder theilten nunmehr die Grafschaften, welche Adalbert unter sich vereinigt hatte, wobei S. den Nordthüringergau erhielt. Doch dadurch, daß Adelheid, wahrscheinlich nicht sehr lange, nachdem sie Wittwe geworden, sich mit Heinrich von Laach, dem Pfalzgrafen von Lothringen (s. A. D. B. XI., 558 u. 559), neuerdings vermählte, wurden die beiden Grafen mit den Verhältnissen der rheinischen Gebiete in Verbindung gesetzt. Heinrich war kinderlos und nahm so die Stiefsöhne als Erben seiner großen Allodialgüter an. 1095 folgte nach Heinrich’s Tode S., unter Verzicht auf sein ganzes sächsisches Erbe, im Rechte seines Stiefvaters, ebenso entweder unmittelbar oder in Erbanwartschaft in den Gütern der Mutter, dem Orlamünder Allod, nach. Dagegen scheint S. noch nicht sogleich in die Leitung der Pfalzgrafschaft von Lothringen gekommen zu sein, vielleicht weil er noch nicht mündig war; wenigstens erscheint bis etwa Mitte 1099 ein Heinrich, am ehesten Heinrich von Limburg, in deren Verwaltung. Erst im November des gleichen Jahres ist S. als Pfalzgraf genannt. S. erwies sich in Heinrich’s IV. letzter Zeit, in den Kämpfen zwischen dem kaiserlichen Vater und Heinrich V., als treuer Anhänger des Kaisers. Durch die Sperrung des Rheins hinderte er in der Mitte des Jahres 1105 den König, das linke Flußufer zu erreichen und den Vater in Mainz zu bedrohen: doch als im December dem von Mainz stromabwärts ziehenden Könige der Weg verlegt werden sollte, damit der Kaiser seinerseits nach Mainz kommen könne, mißlang das, indem S. am Soonwalde vor Heinrich’s V. überlegener Heeresmacht zurückweichen mußte. In Heinrich’s V. Seele mußte der Argwohn gegen den Pfalzgrafen wach geblieben sein; denn 1109 ließ er auf der Fürstenversammlung zu Frankfurt S. verhaften und bei Bischof Erlung von Würzburg in Gefangenschaft legen, weil S. gegen ihn mit hochverrätherischen Plänen umgegangen sei, doch nach anderer Nachricht aus Gier nach den Gütern des Pfalzgrafen. Indessen scheint S. nicht ganze drei Jahre in Haft geblieben zu sein, wie Ekkehard von Aura behauptet, da er schon 1110 in seiner doppelten Eigenschaft als Pfalzgraf und Vogt des Erzbisthums Trier, als Zeuge handelt. Ohne Zweifel war 1112 die Freundschaft mit Heinrich V. hergestellt, weil in diesem Jahre der Kaiser einen Sohn Sigfrid’s aus der Taufe hob und am 25. April für S. die durch denselben vollzogene Neubegründung des Klosters Laach bestätigte. Doch alsbald trat neuerdings Zwiespalt ein. Als am 18. Mai Graf Udalrich von Weimar-Orlamünde gestorben war, erhob S. Anspruch auf die erledigte Erbschaft, sah sich aber durch den Kaiser, der diese Reichslehen als erledigt ansah, abgewiesen. Die Einziehung der Güter durch Heinrich V. reizte S. zum Aufstande (s. A. D. B. XX, 233), sodaß er in seinem Stammlande am Harz durch seine heftigen Klagen Genossen gewann und das Land in die Empörung hineinriß. Besonders machte sich auch die Schwägerschaft mit Herzog Lothar von Sachsen – Sigfrid’s Gemahlin Gertrud, Tochter Heinrich’s des Fetten von Nordheim, war die Schwester der mit Lothar verheiratheten Richenza – dabei geltend. Heinrich V. zeigte seine volle Thatkraft, indem er, als die verschworenen Fürsten in Erfurt sich zu stellen verschmähten, mit den schärfsten Mitteln gegen sie vorging. Dann aber überließ der Kaiser die Fortsetzung der Aufgabe dem Grafen Hoier von Mansfeld (s. A. D. B. XX, 232), welcher die Feinde bei Quedlinburg besiegte und zersprengte. [258] S. starb nach einigen Tagen an den empfangenen Wunden. Ekkehard pries S. als einen vornehmen und von keinem zu seiner Zeit an Tüchtigkeit übertroffenen Mann. Heinrich V. zog die reiche Erbschaft des Pfalzgrafen, als die eines Hochverräthers, ein; die hinterlassenen Söhne aber, Siegfrid und Wilhelm – erst unter Lothar folgte dann dieser letztere, der den 1124 verstorbenen ältern Bruder überlebte, in der Pfalzgrafschaft nach –, verharrten in Gegnerschaft gegen Heinrich V.

Vgl. O. v. Heinemann, Albrecht der Bär, S. 21–37. – M. Schmitz, Die Geschichte der lothringischen Pfalzgrafen bis auf Konrad von Staufen, S. 40–46.