ADB:Wilhelm (Pfalzgraf am Rhein)
Graf Siegfried von Ballenstedt, Pfalzgraf von Lothringen (s. A. D. B. XXXIV, 257 u. 258), hinterließ 1113 bei seinem Tode zwei Söhne Siegfried und W., von denen der ältere 1124 starb. Während W. 1125, wo er ein erstes Mal bestimmter hervortritt, durch Heinrich V. in einem Schreiben an den Erzbischof Gottfried von Trier wegen seiner im erzbischöflichen Gebiete begangenen Gewaltthaten tadelnd erwähnt wird, zog Lothar von Anfang an W., als den Sohn seiner Schwägerin Gertrud, einer Schwester der Kaiserin Richenza, hervor. Gleich 1126 erscheint nämlich W. als rheinischer Pfalzgraf, und so ist anzunehmen, daß der 1113 durch Heinrich V. mit der Pfalzgrafschaft belehnte Graf Gottfried von Calw (s. A. D. B. IX., 475 u. 476) eine Theilung der Rechte und Ehren des Amtes mit W. sich gefallen lassen mußte. Das dauerte bis zum Tode Gottfried’s, der auf den 6. Februar eines der ersten Jahre des vierten Jahrzehnts – 1131 oder 1132, oder erst 1133 – fällt. Denn der Antheil an der Pfalzgrafschaft, den Gottfried innegehabt, fiel nunmehr an einen Sohn des früheren Gegenkönigs Heinrich’s IV., Hermann, an Otto von Rineck, der als Gemahl der Gertrud Wilhelm’s Stiefvater geworden war, demnach als Schwager Lothar’s in hohem Ansehen stand. (Eine andere Erklärungsweise des Namens palatinus für Otto – vergl. Bernhardi, Lothar von Supplinburg, S. 523 n. 29 – hat Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte VII, 181, n. 3, daß Otto als Gemahl der Wittwe des Pfalzgrafen Siegfried den Titel geführt habe.) 1136 begleitete W. in dem stattlichen Heere den Kaiser nach Italien. 1138 schloß sich W., gleich seinem Stiefvater, dem neu gewählten staufischen König Konrad III. an; Otto scheint freiwillig der pfalzgräflichen Würde entsagt zu haben, sodaß W. wieder allein als Pfalzgraf erscheint. Aber auch die Gegnerschaft gegen den Erzbischof Albero von Trier, der ja der eigentliche Urheber der neuen Königswahl gewesen war, muß W. zurückgedrängt haben. Indessen starb W. schon im zweiten nachfolgenden Jahre. An dem Reichstage zu Worms, der nach Herzog Heinrich’s des Stolzen Tode über Sachsen entscheiden sollte, nahm er vom 2. Februar 1140 an Theil. Gleich nach Abschluß der Versammlung schied er, wahrscheinlich noch in Worms, aus dem Leben. In dem von ihm mit Schenkungen bedachten Kloster Springirsbach – etwas landeinwärts auf der linken Seite der Mosel zwischen Trier und Coblenz gelegen – wurde er beigesetzt. Von seiner Gemahlin Adelheid, deren Herkunft nicht bekannt ist, hinterließ er keine Nachkommen. So war über eine reiche [171] Erbschaft die Entscheidung zu fällen. König Konrad nahm den Theil, der von der ausgestorbenen pfalzgräflichen Linie von Laach durch die Adoption Siegfried’s, des Vaters Wilhelm’s, dem Ballenstedter Hause zugefallen war, für das Reich in Anspruch. Die reichen Güter aus der Erbschaft des Hauses Weimar-Orlamünde dagegen – neben Weimar, Orlamünde, Rudolstadt gehörten dazu zerstreute Besitzungen in Thüringen, Franken, dem Vogtlande – konnten dem schon bei Wilhelm’s Leben als Rechtsnachfolger anerkannten Vertreter des Ballenstedter Hauses, Albrecht dem Bären, nicht vorenthalten werden, und demnach scheint sich die Auseinandersetzung des Königs mit Albrecht im Frieden vollzogen zu haben. Die erledigte rheinische Pfalzgrafschaft wies Konrad III. seinem Babenberger Halbbruder, Heinrich von Oesterreich zu.
Wilhelm, Pfalzgraf am Rhein, † am 13. Februar 1140.- Vgl. Giesebrecht, Geschichte der deutschen Kaiserzeit, Bd. IV, Bernhardi’s Jahrbücher der deutschen Geschichte, Lothar von Supplinburg und Konrad III., endlich über die Erbschaft O. v. Heinemann, Albrecht der Bär, S. 136 u. 137.