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ADB:Steuerlein, Johannes

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Artikel „Steurlein, Johannes“ von l. u. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 156–157, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Steuerlein,_Johannes&oldid=- (Version vom 12. Dezember 2024, 14:13 Uhr UTC)
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Steurlein: Johannes St., später meist Steuerlein genannt, wurde am 5. Juli 1546 als ältester Sohn des Pastor Caspar St. zu Schmalkalden geboren. Nachdem er Jurisprudenz studirt, ward er um das J. 1580 Stadtschreiber zu Wasungen im Hennebergischen, darauf im J. 1589 hennebergischer Kanzleisecretär in Meiningen und schließlich 1604 ebenda Stadtschultheiß, in welcher Stellung er bis zu seinem Tode verblieb. Er starb am 5. Mai 1613. St. war Dichter und Tonsetzer; insbesondere hat er geistliche Lieder anderer componirt. So gab er schon 1571 in Wittenberg vier-, fünf- und sechsstimmige Gesänge heraus; 1575 erschienen von ihm die geistlichen Lieder Ludwig Helmbold’s (s. A. D. B. XI, 701) mit vier Stimmen componirt; 1587 gab er „Epithalamia. Geistliche Hochzeitgesänge zum Gebrauche in Kirchen und Schulen, [157] mit 4 und mehr Stimmen componirt“ heraus, – um nur diese größeren Werke hier zu nennen. Auch zu weltlichen Liedern ließ er Compositionen erscheinen (1575). Als Dichter geistlicher Lieder ist er weniger bedeutend. Er soll freilich die ganze Bibel in Reime gebracht haben; jedenfalls erschien im J. 1581 von ihm ein gereimter Jesus Sirach. Am häufigsten wird er genannt als Dichter des bekannten Neujahrsliedes: „Das alte Jahr vergangen ist, wir danken dir, Herr Jesu Christ“, in sechs vierzeiligen Strophen; aber gerade bei diesem Liede ist nicht sicher, ob St. es gedichtet hat. Der frühste Druck desselben befindet sich, wie mir scheint, in dem Werke: „Sieben und zwanzig neue geistliche Lieder, mit 4 Stimmen componirt und im Druck der lieben Jugend zu gut verordnet durch Johannem Steuerlein … Mit einer Vorrede. … Cyriaci Schnegaß,“ Erfurt 1588. In dieser Sammlung ist es das erste Lied; aber daß St. der Dichter des Liedes sei, folgt aus der Aufnahme desselben in diese Sammlung keineswegs, zumal ihm nicht, wie drei andern, Steurlein’s Name beigedruckt ist. Doch spricht das Fehlen der Namensangabe auch nicht nothwendig dagegen. Ganz unsicher dagegen ist die Angabe, daß St. die beiden ersten Strophen dieses Liedes und Jakob Tapp die vier folgenden gedichtet habe, oder die Vermuthung, daß die zwei ersten Strophen einem älteren Liede (vgl. bei Mützell und Wackernagel) entnommen seien und St. die vier letzten gedichtet habe. Wegen der in der dritten Strophe vorkommenden Worte: „Fürs Papsts Lehr und Abgötterei behüt uns, Herr, und steh uns bei“ wurde das Lied im J. 1712 (mit zwei andern) von Kurmainz für Erfurt verboten; schon Johann Friedrich Mayer (s. A. D. B. XXI, 99) hatte übrigens im ersten officiellen hamburger Gesangbuch vom J. 1700 statt dieser Worte die Aenderung aufgenommen: „Für falsche Lehr, Abgötterei u. s. f.“, welche sich dann auch bei Freylinghausen in seinem Gesangbuch von 1704 befindet. – Schließlich ist St. noch zu nennen als reimender Erzähler; so hat er die Geschichte des sächsischen Prinzenraubes in Reime gebracht (Schleusingen 1610) und gleicherweise Johann’s von Mergenthal Beschreibung der Reise Herzog Albrecht’s ins gelobte Land (Jena 1610). – Kaiser Rudolf II. machte ihn zum gekrönten Dichter und zum kaiserlichen Notar.

Jöcher VI, Sp. 836. – Walther, Musikalisches Lexikon, S. 579. – Gerber, Lexikon der Tonkünstler II, Sp. 581; neues Lexikon IV, 278. – Koch, Geschichte des Kirchenlieds u. s. f., 3. Aufl., II, 267 f., 353 f. – Goedeke, 2. Aufl., II, 51, 171, 208 und 573. – Johannes Zahn, Die Melodien der deutschen evangelischen Kirchenlieder V, S. 404, Nr. 28. VI, S. 75, Nr. 268; S. 78, Nr. 279. – Wackernagel, Das deutsche Kirchenlied V, S. 125, Nr. 166. – Mützell, Geistliche Lieder III, S. 927 ff. – Fischer, Kirchenlieder-Lexikon, 1. Hälfte, S. 88 ff. – Blätter für Hymnologie 1883, S. 156 f. – James Mearns in John Julian’s Dictionary of hymnology, London 1892, S. 1093.