ADB:Stolberg, Heinrich Graf zu (1509 bis 1572)
Graf Botho’s zu St. (s. o. S. 327 ff.) und der Anna, geb. Gräfin zu Königstein-Eppstein, erhielt seinen im gräflichen Hause althergebrachten Rufnamen nach seinem Oheim Heinrich d. J. (s. o. S. 333 ff.), dessen aus Köln herübergeführte Leiche am Tage nach seiner Geburt in Stolberg ankam. Nach der ersten Unterweisung im Vaterhause wurde er mit etwa 8–10 Jahren zu seinem Oheim, dem Grafen Eberhard, nach Königstein am Taunus geschickt und hier mit seinen Brüdern Philipp und Eberhard von besonderen Hauslehrern streng und gewissenhaft unterwiesen und erzogen. Ums Jahr 1524 werden seine und seines Bruders Eberhard Lehrer, Mag. Valentin Gotfrid und Kaspar Grain, von Dr. Johann Caesarius als über das gewöhnliche Maaß unterrichtet und tüchtig bezeichnet. Neben ihnen unterwies dann der zuletzt genannte Humanist zu Köln den Grafen ein paar Jahre in den Grundlagen der Grammatik. Im November 1525 bezog H. mit seinem Bruder Albrecht Georg die Leipziger Hochschule. Wenn diese statt Wittenberg gewählt wurde, wo die älteren Brüder studirt hatten, so ist darin eine Rücksichtnahme auf den Herzog Georg zu erblicken, der den Vater dringend aufgefordert hatte, die Seinigen von den angesteckten Universitäten abzuberufen, auch geschah es wegen seines geistlichen Charakters, denn er hatte sein Biennium als Domherr in Mainz (und Köln) zu absolviren. Wie wenig aber daraus ein Schluß auf das kirchliche Bekenntniß des Studenten gezogen werden darf, ersehen wir daraus, daß der Reformator D. Plathner ihn als Studienleiter begleitete, ebenso neben seinem bisherigen Mag. Valentin auch Dr. Caesarius, der Freund und Gesinnungsgenosse Melanchthon’s, sowie daß sie alle bei einem entschiedenen Anhänger der Reformation, Melchior Lotter dem Aelteren, wohnten. Mittlerweile hatte ihn aber der Vater bereits als achtjährigen Knaben zum geistlichen Stande bestimmt und demselben in so zartem Alter die erste Platte scheren lassen, für den zwölfjährigen aber vom Papst Leo die Gestattung zum Empfang aller möglichen Präbenden in Kathedral- und Metropolitankirchen und die Befreiung vom satzungsmäßigen Alter hierzu erwirkt. Ebenso wie in diesen Entscheidungen über des Sohnes zukünftigen Stand, wobei dieser lediglich gehorsamte, für den Vater [336] politische und Hausinteressen, besonders wirthschaftliche, bestimmend waren, in demselben Sinn und Interesse wurde auch Jahrzehnte lang eine wahre Jagd auf geistliche Pfründen an den verschiedensten Orten gemacht, wobei der Vater allen Kostenaufwand bei geistlichen Herren und besonders in Rom, als vortheilhaft gekaufte Rente ansah. Besonders wurde H. Domherr zu Mainz und zu Köln, wo man ihn schon 1517 als Edelkanonich aufnahm. Wie wenig H. sich zum geistlichen Stande hingezogen fühlte wußte man wohl, denn als im Sommer 1525 sein Bruder Philipp für den weltlich-ritterlichen Stand bestimmt wurde, hielt es sein Pflegevater, Graf Eberhard, für gerathen, H. eine Zeit lang von dessen Seite wegzunehmen, ’weil es sonst Verdruß und Unlust beim Grafen Heinrich gebären möcht‘. Die geistlichen Stellen, die für ihn erlangt oder erstrebt wurden, können hier nicht aufgezählt werden. Wenn ihm unter den letzteren die Hildesheimer Dompropstei wünschenswerth erschien, so war hierbei sein kräftiges Heimathsgefühl bestimmend. Während ihm diese entging, war er fünf Jahre später, 1538, als sein Bruder Wolfgang seiner Geschäfte halber die Halberstädter Dompropsteistelle resignirte, freudig bereit, diese Stelle anzunehmen, wodurch er in die nächste Berührung mit seiner Heimath kam, und zugleich den Interessen des Hauses diente. Erst 1540 hatte er sich hier und auf dem dompropsteilichen Hauptgut Dardesheim häuslich eingerichtet, als ihm zwei Jahre später, um Ostern – jedenfalls vor dem 14. Juni – 1542, die bisher von dem Grafen Friedrich v. Beichlingen bekleidete Prälatur eines Domdechanten beim Kölner Hochstift übertragen und damit sein Sitz wieder an den Rhein zurückverlegt wurde. Kurze Zeit bevor er dieses wichtige Amt antrat, war sein neuer geistlicher Herr, Erzbischof Hermann von Köln, einer der edelsten Charaktere seiner Zeit, der bis dahin der Kirche in ihrer überkommenen Gestalt mit Ernst und Eifer gedient hatte, mehr und mehr zu den Ueberzeugungen der deutschen Reformation durchgedrungen und hatte zu Ende des Jahres 1541 den Reformator Bucer zu sich behufs einer Besprechung beschieden. Erzbischof Hermann war in den Grundfragen durchaus mit Bucer und Melanchthon einig, wollte nur die hierarchische Gestalt des Erzbisthums und die Ceremonien möglichst unverändert bestehen lassen. Dieses große und schwierige Unternehmen seines Herrn machte der neue Dechant von vorn herein mit ganzer Hingebung zu dem seinigen, und nahm nicht nur die Gedanken des Erzbischofs, der ihn bei allem zu Rathe zog, auf, er regte ihn auch zu seinem Werke an und setzte ihm, wie Bucer bezeugt, mit beständigem Eifer zu. Daß H. bereits innerlich der Reformation anhing, als er nach Köln kam, ist zwar nicht unmittelbar bezeugt, läßt sich aber aus guten Gründen annehmen. Seine ganze Vorbildung und sein Studium unter einem Plathner und Caesarius, die innige Uebereinstimmung mit seinen sämmtlich zur Reformation sich bekennenden Geschwistern, mußten ihn der Reformation zuführen. Dazu kommt die beachtenswerthe Thatsache, daß er, der nur aus Gehorsam und aus Gründen, die nicht in ihm lagen, sich den geistlichen Würden unterzog, es trotz seiner Prälaturen vermied, sich zum Priester weihen zu lassen. Sehen wir auf die Erklärung, die er bei Uebernahme seiner Würde dem Domcapitel gab: „Ich will fürder meinen getreuen Gott bitten, daß er mich wolle in diesem Amt, dazu ich mich nicht genugsam erkenne, allenthalben nach seinem göttlichen Willen erhalten, daß ich gläubig als ein Christ bleibe, und das ich nicht bin oder verstehen werden lasse und mirs eröffne,“ so ist diese so gethan, als ob er mit großer Vorsicht vermieden hätte, irgend etwas zu geloben, was gegen sein Gewissen wäre. Endlich erklärt aber Bucer im Januar 1543 dem Landgrafen von Hessen ausdrücklich, daß H. seine Glaubensüberzeugung vorläufig geheim gehalten zu wissen wünschte – da man ihn aus dem Capitel zu bringen suche. Lange konnte natürlich sein Glaube nicht als Geheimniß seines Gewissens bewahrt [337] bleiben, und zu Ostern (25. März) 1543 that er sammt seinem Mitkanonikus, Herzog Richard von Baiern, den wichtigen Schritt, durch Genuß des h. Abendmahls nach Christi Einsetzung unter beiderlei Gestalt sich öffentlich als Glied der evangelischen Kirche zu bekennen. Darüber wütheten, wie Bucer an Landgraf Philipp von Hessen schreibt, die Kölner Theologen und Mönche nicht wenig, und derselbe schreibt dem Landgrafen von der Gefahr, der der Dechant sich aussetze. Wie sehr St. sich selbst auf einen schweren Kampf gefaßt machte, dürfen wir daraus schließen, daß wenige Wochen nach jenem offenen Bekenntniß der 34jährige seinen letzten Willen aufzusetzen sich gedrungen fühlte. Wies doch Papst Paul III. verständlich genug auf Ausgang und Ende so mancher Ketzereien hin. Der Dechant unterstützte des Erzbischofs Werk nicht nur durch seinen Rath und Stimme, er wirkte auch mit Eifer und der Macht des Worts und der Ueberzeugung auf seine Mitkanoniker. Zwar gelang es ihm nicht, die Mehrheit für die Reformation zu gewinnen, aber ihrer sechse gaben sich auf sein überzeugendes Zureden in Worms das Treugelöbniß, in dem Kampf um die kirchliche Reformation treu zusammenzustehen und nicht davon zu lassen. Dieser Kampf war ein ungleicher. Nicht durch die Macht der Ueberzeugung, sondern durch das Widerstreben der Mehrheit im Capitel, der Universität und des Secundärclerus, die sich an Kaiser und Papst anlehnten, und durch die siegreiche Politik des Kaisers, gegen den Erzbischof Hermann jeden bewaffneten Widerstand als seinem Gewissen zuwider erkannte, wurde das Reformationswerk ganz wider das Erwarten eines Bucer, Melanchthon und der schmalkaldischen Abgesandten schließlich unterdrückt. Uebrigens bewirkte es St., daß das Domcapitel es ablehnte, sich zu der pöbelhaften Abfertigung des Kölner Reformationswerks zu bekennen. Als nämlich jene unwürdigen Schriften gegen das Kölner Reformationswerk die schmalkaldischen Bundesverwandten zu einer Beschwerde bei dem Kölner Capitel veranlaßten, empfing der Dechant diese Gesandtschaft und berief sofort auf den 22. Juli 1543 eine Capitelsversammlung, in welcher die durch den Secundärclerus und die Universität verstärkte Versammlung erklärte, die anstößigen Stellen in dem Gegenbericht richteten sich nicht gegen die evangelischen Stände, sondern nur gegen Bucer. Vergeblich suchte St. die Kanoniker, welche wider den Erzbischof Berufung eingelegt hatten, zu gütlichen Verhandlungen mit demselben zu gewinnen. Die Stimmung der Gegner wurde immer erbitterter und der Kölner Pöbel ließ sich vernehmen, es werde nicht besser werden, bis man die reformatorischen Kanoniker mit Keulen todtschlage. Der Dechant sah sich daher veranlaßt, die Capitelsversammlungen zeitweise außerhalb der Stadt anzuberaumen. Höchst merkwürdig ist es, daß, während fast die ganze Geistlichkeit der Reformation widerstrebte, die weltlichen Stände, bis man ihnen energisch mit äußerer Gewalt drohte, ihr anhingen, treu zu ihrem geistlich-weltlichen Oberherrn standen und dessen muthigem Helfer alle Anerkennung zollten. Auf dem Landtage zu Bonn am 9. December 1545 erklärten sie das Verhalten Heinrich’s und seiner Genossen im Capitel als ehrlich, löblich und rühmlich. Daß er die vollste Anerkennung Bucer’s und Melanchthon’s fand, bedarf kaum der Hervorhebung. Um so entschiedener war er aber damit der Verurtheilung von römisch-päpstlicher Seite verfallen. Infolge eines gegen ihn in Rom eingeleiteten Processes citirte ihn der Erzbischof von Rossano durch Cardinal Hieron. v. Verallo vor den Papst, und da der Dechant protestirte, so verhängte der päpstliche Nuntius am 8. Januar 1546 wider ihn und drei seiner Genossen im Capitel die Strafe der Suspension von allen geistlichen Würden, und erklärte ihn aller Rechte und kirchlichen Einkünfte für verlustig. Alle Verwahrungen und Gegenvorstellungen in Rom waren vergeblich, denn so gern man eine so tüchtige Persönlichkeit wie St. es war, gehalten und gefördert hätte, so war dies doch nur durch Widerruf und Buße im römischen [338] Sinne möglich. Aber St. fragte, was resipiscentia sei? Er habe seinem Glauben und Gewissen gemäß und christlich gehandelt. Wegen dieser Gewissenhaftigkeit war er auch nicht in der Lage, die ihm winkende Stelle eines hohen Prälaten und Fürsten im Reich anzunehmen. Als im J. 1545 das Ende des Cardinals Albrecht nahe bevorstand, erkannten es viele christlich und deutsch gesinnte für hochwichtig, daß eine solche Stelle einer vertrauenswürdigen Persönlichkeit übertragen werde. Eine private Versammlung von Mainzer Domherren kam darin überein, daß ihr, damals noch nicht suspendirter Mitkanonikus Graf Heinrich zu Stolberg die geeignete Persönlichkeit für diese Stelle sei; der Fehler sei nur, daß er lutherisch und wohl nicht geneigt sei, bei ihnen zu wohnen. Von dieser ihm so günstigen Vorwahl machte der Secretär Mag. Zachar. Tampucher dem Grafen Mittheilung und rieth ihm, er möge sich eine Zeit lang nach Mainz begeben, da ihm das sehr förderlich sein werde. „Man muß zu Zeiten,“ setzt er hinzu, „etwas weniges vor etwas wagen thun.“ Aber das Große am Grafen war eben, daß er das, was ihm als etwas Geringes angesonnen wurde, nicht für etwas Geringes erkannte, es vielmehr mit seinem Gewissen nicht vereinbar hielt. Zu bemerken ist, daß Papst Paul III. unterm 7. März 1547, als die Sachen Kaiser Karl’s V. unsicher standen, erklärte, die Entsetzung des Dechanten Grafen Heinrich sei unberechtigt und voreilig geschehen, und die Erzbischöfe von Mainz und Trier hätten eine neue Untersuchung anzustellen. Seit der Schlacht von Mühlberg war aber an eine Restitution des Grafen nicht mehr zu denken, auch waren alle Bemühungen, die Capitel zu einer billigen Versorgung und Entschädigung zu vermögen, vergeblich.
Stolberg: Heinrich, Graf zu St., geboren zu Stolberg am 2. Januar 1509, † daselbst am 12. November 1572. Dieser vierte SohnGraf Heinrich’s weitere Geschicke können hier nur kurz angedeutet werden. Da er nach des Vaters Wunsch schon in jüngeren Jahren, als Prälat, am 16. März 1528 auf alles väterliche und mütterliche Erbrecht verzichtet, und später nur geringere Zuschüsse aus dem Stammbesitz des Hauses zugesichert erhalten hatte, so war er seit 1546 von den übrigen Brüdern zu unterhalten, was bei dem schweren Schuldenwesen und wegen der Schwierigkeiten, die ein selbstsüchtiger Bruder machte, zu um so größeren Unzuträglichkeiten führte, als St. an kein eingezogenes Leben gewöhnt war, vielmehr an Jagd und Rossen, Prunkwaffen, Geschmeide und herrschaftlicher Wohnung seine Freude hatte. Diese Lage der Dinge und diese Lebensrichtung brachten den Grafen in peinliche Verlegenheiten. Ein Glück aber wurde ihm zu theil, das ihm manches bittere versüßte, das war sein Hauswesen. Er war bereits ins 47. Jahr getreten, als er, vorher durch geistliche Aemter und durch Bemühen um Versorgung mit geistlichen Pfründen davon ausgeschlossen, noch unvermählt war und es zweifelhaft erschien, ob er zu einer ehelichen angemessenen Verbindung noch Lust und Gelegenheit finden werde. Da war es seine ältere Schwester, die Aebtissin zu Quedlinburg, die sich aller ihrer Geschwister, besonders auch ihres Bruders Heinrich treu annahm, die ihn auch in dieser wichtigen Frage berieth und ihre Decanissin Elisabeth, geborne Gräfin zu Gleichen-Schauenforst-Remda, für ihn gewann und die unter ihren Augen im J. 1556 vollzogene Eheberedung vermittelte, worauf dann am 8. Mai 1557 und den folgenden Tagen die Heimfahrt oder Hochzeit in Stolberg erfolgte. Zur Kennzeichnung der Umstände, unter denen Graf St. seine Hochzeit feierte, mag erwähnt werden, daß es der Aebtissin alle Mühe kostete, ihren Bruder Albrecht Georg zu vermögen, zu der anfänglich auf den 2. Mai d. J. angesetzten Heimfahrt zu erscheinen. Er willigte erst ein „nachdem Graf St. aufs bündigste urkundlich versichert hatte, daß durch jene Heimfahrt und durch Graf Albrecht Georg’s Erscheinen bei derselben dem Ersteren und seinen männlichen Erben nicht das Geringste an Rechten zuwachsen und das Albrecht Georg’s auf dem Wege Rechtens auszutragenden Ansprüchen dadurch nicht der geringste Eintrag geschehen solle. Die Gräfin Elisabeth, in welcher die Kraft des sonst zum Niedergang sich [339] neigenden alten thüringischen Grafengeschlechts sich noch einmal gesammelt hatte, schenkte ihrem Gemahl eine Tochter, Anna, und drei Söhne: Botho, Ludwig Georg und Christoph. In der treuen, gewissenhaften Erziehung dieser Kinder war Elisabeth die treue Gehülfin ihres Gemahls und konnte dieselbe noch 6 Jahre nach dessen Ableben bis zu ihrem Ende fortführen. Christoph, der jüngste der Söhne, erlebte das Aussterben des übrigen Stolbergischen Mannesstamms im J. 1631 und setzte denselben von da ab allein fort.
Ueber Heinrich’s Charakter und Wesen gibt uns Matth. Götze (Gothus) in einem auf Anregen seines Lehrers Mich. Neander gleich nach des Grafen Ableben verfaßten Gedicht, schätzbare Angaben. Als Erzieher seiner Söhne war er Haus- und Tischgenosse in Heinrich’s letzter Lebenszeit. Das Lobgedicht fordert als solches zu vorsichtiger Benutzung auf, doch fehlt es nicht an gleichzeitigen Quellen zur Prüfung seiner Angaben. Wenn Götze des Grafen sanftes, freundliches und leutseliges Wesen hervorhebt, so spricht dieser selbst gegen einen Bruder den Grundsatz aus: „Sanftmuth und freundliches Bezeigen findet allewege eine gute Statt.“ Auch die Liebe, welche er bei Schwestern und Brüdern fand – obwohl bei letzteren die schwierige Versorgung zu Mißverständnissen sehr leicht Anlaß geben konnte – bewahrheitet Götze’s Aussage. Die große Güte, Mildthätigkeit und Freundlichkeit bezeugt der Hauslehrer aus eigener Erfahrung.
Besonders bemerkenswerth ist der Nachdruck, mit welchem er des Grafen vorwiegendes und herrschendes Interesse für die religiösen und heiligen Dinge hervorhebt, und daß er diesen bei allen Aufgaben und Geschäften die ihm oblagen, stets den Vorzug gegeben habe. Bei seiner unverkennbaren Neigung für ein herrschaftliches Leben, Jagd und Rosse ist das um so mehr zu beachten, ebenso seine Bemerkung über Heinrich’s eifriges Forschen in den heiligen Schriften, und sein lebhaftes Interesse an den Dienern der Kirche. Auch hier fehlt es in den Quellen nicht an Belägen. Bemerkt sei wenigstens, daß er auch in späterer Zeit die Sache der Reformation im Kölnischen nicht aus den Augen verlor und im J. 1570 dem Kurfürsten Friedrich von der Pfalz die Lage der Religionsverwandten ans Herz legte. Noch in seinem Todesjahre protestirte er entschieden gegen die Vergewaltigung der Augsburgischen Confessionsverwandten im Hennebergischen durch den Bischof von Würzburg, entgegen den Reichstagsbeschlüssen und dem Augsburger Religionsfrieden. Ein für den Grafen Heinrich angesehenes Gemälde in herrschaftlichem Besitz (Brustbild) stellt denselben mit etwas starkem Körper bereits in höheren Jahren dar.
- Eine Darstellung seines Lebens fehlt noch in der gedruckten Litteratur. Die vorliegenden, meist auf archivalischen Quellen beruhenden Mittheilungen, sind der Auszug aus einer größeren Arbeit. Vgl. auch Zeitfuchs’ Chronik S. 69–77. – Varrentrapp, Hermann v. Wied. – Lenz, Briefwechsel M. Bucer’s mit Landgraf Philipp von Hessen. – M. Götze (Gothus), Epicedium in obitum Henr. senioris, com. in Stolb. – Harzzeitschr. 19, 445–477.